Warum die Zusatzversicherung nach Lebenssituation verschieden ausfällt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dieselben gesetzlichen Leistungen. Die Zusatzversicherung dagegen ist freiwillig. Gemäss Priminfo bestimmt jede Krankenkasse selbst, welche Leistungen sie in ihren Zusatzversicherungen anbietet. Der Inhalt unterscheidet sich also von Versicherer zu Versicherer und oft auch von Produkt zu Produkt.
Genau diese Freiheit macht es nötig, bei der persönlichen Situation anzusetzen. Eine zwanzigjährige Studentin, ein Paar mit zwei Kindern, ein Selbstständiger ohne Arbeitgeber und eine siebzigjährige Rentnerin tragen unterschiedliche Risiken und verfügen über unterschiedliche Mittel. Sinnvoll ist ein Inventar: Was zahlen Grundversicherung, Arbeitgeber und Sozialversicherungen bereits, und was bleibt an der Person hängen? Die Zusatzversicherung nach Lebenssituation entsteht aus dieser Restliste.
Hinzu kommt, dass sich die persönliche Situation laufend ändert. Eine Zusatzversicherung nach Profil, die mit zwanzig sinnvoll war, passt nach einer Heirat, einer Geburt oder einem Berufswechsel oft nicht mehr. Wer seine Police nur beim Abschluss ansieht, riskiert, für Leistungen zu zahlen, die er nicht mehr braucht, oder Lücken zu übersehen, die erst später entstehen.
Gemeinsame Regeln für jede Lebensphase
Drei Grundsätze gelten unabhängig von der Lebensphase. Erstens untersteht die Zusatzversicherung dem Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherer legt seine Bedingungen fest, darf Gesundheitsfragen stellen und muss einen Antrag nicht annehmen. Zweitens werden die Prämien im Vertrag festgelegt und nicht vom Gesetz. Drittens ist eine gekündigte Deckung nicht immer wieder erhältlich: Priminfo warnt, dass ein neuer Abschluss schwierig sein kann, besonders im Alter von etwa 55 bis 65 Jahren oder bei schlechter Gesundheit.
Weil diese Regeln so wirken, braucht jede Lebenssituation eine eigene Lesart. Wer jung und gesund ist, sollte verstehen, was später womöglich nicht mehr zu bekommen ist. Wer älter ist, will vor allem bestehende Deckungen nicht verlieren. Die persönliche Situation entscheidet, welche der Regeln im Alltag am meisten zählt.
Für jede Lebensphase gilt ausserdem: Grundversicherung und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Krankenkassen laufen. Pro Senectute weist darauf ausdrücklich hin. Wer also die Zusatzversicherung nach Lebenssituation neu ausrichten möchte, muss deswegen nicht automatisch die Grundversicherung wechseln.
- Die Grundversicherung ist obligatorisch, die Zusatzversicherung freiwillig.
- Jede Krankenkasse legt den Inhalt ihrer Zusatzprodukte selbst fest.
- Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
- Wer einen alten Vertrag kündigt, bekommt womöglich keinen neuen mehr.
- Die alte Police erst kündigen, wenn die neue schriftlich bestätigt ist.
Senioren und Pensionierte: Bestehendes bewahren
Wer kurz vor der Pensionierung steht oder bereits pensioniert ist, will in erster Linie sinnvolle Deckungen behalten. Pro Senectute hält fest, dass Versicherer Anträge wegen Alter oder Gesundheit ablehnen dürfen, dass die Prämien mit dem Alter steigen und dass viele Anbieter nach dem 60. Lebensjahr keine neuen Zusatzversicherungen mehr abschliessen. Ein bestehender Vertrag wird deshalb vor jeder Änderung genau geprüft.
Es gibt Ausnahmen. Die Groupe Mutuel nennt beispielsweise für ihre Spitalversicherung Hôpital senior kein Höchsteintrittsalter. Solche Produkte sind aber Sache des einzelnen Versicherers; die genauen Bedingungen stehen in den besonderen Bedingungen des Vertrags.
Angestellte: Arbeitsverhältnis und persönliche Zusatzversicherung abstimmen
Angestellte profitieren bereits von Schutzmechanismen aus dem Arbeitsverhältnis. Die obligatorische Unfallversicherung deckt alle Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dazu kann der Arbeitgeber eine kollektive Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben.
Die persönliche Zusatzversicherung schliesst dann die Lücken, die keiner dieser Schutzmechanismen füllt: Komfort im Spital, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Komplementärmedizin. Für Angestellte heisst Zusatzversicherung nach Profil, nur das zu bezahlen, was wirklich fehlt.
Wichtig ist, dass die Unterscheidung zwischen Berufs- und Nichtberufsunfall im Alltag Folgen hat. Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist nicht gegen Freizeitunfälle versichert und sollte diese Lücke über die Krankenkasse schliessen, wie das KMU-Portal des Bundes festhält. Auch hier hängt die persönliche Situation vom Beschäftigungsgrad ab.
Kinder, Eltern und Schwangerschaft: eine Lebensphase im Wandel
Für Kinder sieht das Gesetz mildere Regeln zur Kostenbeteiligung vor als für Erwachsene. Gemäss BAG gibt es bis zum 18. Altersjahr keine ordentliche Franchise, der Selbstbehalt von 10 Prozent ist auf 350 Franken pro Jahr begrenzt und der Spitalbeitrag entfällt. Freiwillige Franchisen von 100 bis 600 Franken sind möglich.
In der Schwangerschaft übernimmt die Grundversicherung Kontrollen und Geburt ohne Kostenbeteiligung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt auch für andere medizinische Leistungen. Fragen zur Zusatzversicherung beginnen dort, wo die Grundversicherung aufhört: Zimmerkategorie, Arztwahl, später Kieferorthopädie. Ob und wie ein Neugeborenes aufgenommen wird, regelt jeder Versicherer selbst.
Jede Familie sollte zudem beachten, dass Kinder und Erwachsene unterschiedliche Franchisen haben: Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene 300 Franken und kann bis 2500 Franken erhöht werden. Die gewählte Franchise beeinflusst die Prämie der Grundversicherung, nicht der Zusatzversicherung; die Lebensphase bestimmt, welche Höhe tragbar ist.
Ausbildung, Arbeitslosigkeit und junge Erwachsene: knappe Budgets
Bei knappem Budget liegt es nahe, auf jede Zusatzversicherung zu verzichten. Das kann vertretbar sein, sollte aber bewusst geschehen: Eine in jungen Jahren aufgegebene Deckung lässt sich selten zu denselben Bedingungen wieder abschliessen, da der Versicherer bei einem neuen Antrag erneut Gesundheitsfragen stellen darf.
Für Arbeitslose hält das BAG fest, dass sie grundsätzlich gegen Unfälle versichert sind. Bei der Taggeldversicherung nach KVG erhalten arbeitslose Versicherte das halbe Taggeld bei einer Arbeitsunfähigkeit über 25 Prozent und das volle Taggeld ab 50 Prozent.
Studierende und junge Erwachsene sollten ausserdem prüfen, ob eine vorhandene Familienlösung bei Ausbildungsende oder beim Auszug endet. Die Lebensphase ändert sich dann, und mit ihr die Frage, welche Zusatzversicherung nach Profil noch passt.
Selbstständige: ohne Arbeitgeber auf sich gestellt
Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der den Lohn bei Krankheit weiterzahlt. Sie können eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen, entweder nach KVG, offen für Personen zwischen 15 und 65 Jahren mit Wohn- oder Arbeitsort in der Schweiz, oder nach VVG, wo der Versicherer keine Aufnahmepflicht hat.
Das BAG weist darauf hin, dass die Taggelder nach KVG oft tief sind und die meisten Versicherten deshalb einen VVG-Vertrag wählen, dessen Höhe und Dauer frei vereinbart werden. Bei Selbstständigen beeinflussen zudem Alter und Familiensituation die Wahl von Franchise und Spitaldeckung. Auch bei Selbstständigen gilt: Die Zusatzversicherung nach Lebenssituation ist keine Pauschale, sondern eine Rechnung mit eigenen Zahlen.
Behinderung, Invalidität und Ergänzungsleistungen
Menschen mit Behinderung sind nicht allein auf die private Zusatzversicherung angewiesen. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden von den Kantonen ausgerichtet, wenn Renten und übrige Einkünfte den Lebensbedarf nicht decken. Sie umfassen auch die Vergütung bestimmter Krankheits- und Behinderungskosten.
Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle fallen je nach Situation unter die AHV oder die IV. Wer seine Deckung ergänzen will, klärt deshalb zuerst diese Ansprüche bei der kantonalen Ausgleichskasse ab: Sie greifen vor der privaten Versicherung.
So behalten Sie den Überblick über Ihre Lebensphase
Eine einfache Methode hilft. Notieren Sie die Gesundheitskosten, die Sie besser abdecken möchten, und die Risiken, die Sie ohne Mühe nicht tragen könnten. Prüfen Sie zu jedem Punkt zuerst das Gesetz, dann Arbeitgeber und Sozialversicherungen und erst zuletzt die Zusatzversicherung nach Lebenssituation, die Ihre Lücke tatsächlich schliesst.
Verlangen Sie stets eine schriftliche Offerte, lesen Sie allgemeine und besondere Bedingungen, besonders Limiten, Wartefristen und Ausschlüsse, und überprüfen Sie Ihre Deckung bei jeder neuen Lebensphase: Geburt, Stellenwechsel, Pensionierung. Allgemeine Informationen ersetzen nie die Antwort Ihres Versicherers zu Ihrem Fall.
