Wofür die Tarife der Krankenzusatzversicherung gelten
Die Tarife der Krankenzusatzversicherung gelten für Leistungen, die über die Grundversicherung nach KVG hinausgehen: Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung, Zahnbehandlungen, Komplementärmedizin, Brillen oder Behandlungen im Ausland. Diese Verträge unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Jede Krankenkasse baut deshalb ihre eigene Tariftabelle.
Der angezeigte Betrag beantwortet immer eine konkrete Frage: welches Produkt, welche Stufe, für welche Person, an welchem Wohnort. Zwei Offerten mit dem gleichen Produktnamen können sehr verschiedene Leistungen beschreiben. Ein Preis ohne diese Angaben taugt nicht für einen Vergleich, und eine amtliche Richtprämie gibt es nicht.
Wichtig ist auch, was die Tarife der Krankenzusatzversicherung nicht regeln: Ein Versicherer darf Antragsteller nach den Angaben der FINMA ohne Begründung ablehnen. Der Preis ist also nur eine der Fragen, die vor dem Abschluss zu klären sind; die Aufnahme selbst ist die andere.
Welche Angaben die Prämie der Zusatzversicherung bestimmen
Üblicherweise fragen die Kassen nach Geburtsdatum, Geschlecht und Postleitzahl. Concordia berechnet die Prämie seiner Spitalversicherung genau mit diesen Angaben. Moneyland weist darauf hin, dass einzelne Produkte nach Region variieren und dass seine Berechnungen von der Stadt Zürich als Wohnort ausgehen. Die Prämie der Zusatzversicherung ist damit die Summe mehrerer Faktoren, die jede Kasse etwas anders gewichtet.
Hinzu kommen die gewählte Abteilung im Spital, ein allfälliger Selbstbehalt, die Vertragsdauer und die Kombination mit anderen Produkten. Der Gesundheitszustand spielt vor allem bei der Aufnahme eine Rolle: Der Versicherer kann den Antrag ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen, was in der Grundversicherung nicht zulässig ist. So kann dasselbe Produkt zwei Personen zu verschiedenen Bedingungen angeboten werden.
Wer den Preis einer Zusatzversicherung verlässlich einschätzen will, sollte daher bei jeder Kasse dieselben Angaben einsetzen. Sonst vergleicht man nicht die Tarife der Krankenzusatzversicherung, sondern verschiedene Annahmen: andere Wohnorte, andere Geburtsjahre oder andere Selbstbehalte.
- Geburtsdatum und Geschlecht
- Wohnort und Prämienregion
- gewählte Leistungsstufe
- Selbstbehalt oder Franchise
- Vertragsdauer und Rabatte
Prämienrabatt bei Vertragsdauer, Familie und Zahlungsweise
Ein Prämienrabatt steht manchmal in der Offerte, manchmal nur in der Broschüre. Gemäss der Leistungsübersicht von Visana gibt es bei einem Dreijahresvertrag 2 % und bei einem Fünfjahresvertrag 3 % Rabatt; das zweite und jedes weitere Kind erhält bis 18 Jahre 50 % auf mehrere Zusatzversicherungen. Bei Sympany bringt ein Dreijahresvertrag 3 % auf einzelne Produkte, mit Ausnahmen.
Concordia schreibt, dass die Spitalversicherung ab dem dritten Kind kostenlos ist, sofern die ersten zwei Kinder dieselben Zusatzversicherungen haben. Jeder dieser Vorteile hängt vom Produkt und von der Kasse ab. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie einen Rabatt ins Budget einrechnen. Ein Prämienrabatt lohnt sich zudem nur, wenn Sie die Vertragsdauer wirklich einhalten wollen.
Fragen Sie bei jedem Rabatt nach drei Dingen: für welche Produkte er gilt, wie lange er gilt und was bei einer vorzeitigen Auflösung geschieht. Das Vermögenszentrum VZ erwähnt, dass bei einem mehrjährigen Vertrag nach einer Kündigung die Prämie nur bis zum Ablauf des Vertrags geschuldet ist, sofern er bereits mindestens ein Jahr in Kraft war.
Franchise und Selbstbehalt: was die Offerte nicht immer beziffert
Eine höhere Franchise oder ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, verlagert das Risiko aber zu Ihnen. Concordia erklärt, dass eine hohe Franchise in der Spitalversicherung Rabatt bringt, nennt aber keinen Prozentsatz. Fragen Sie deshalb nach der genauen Zahl, bevor Sie entscheiden. Die tiefste Prämie der Zusatzversicherung ist deshalb nicht zwingend die günstigste im Gebrauch.
Sympany beschreibt bei den hospita-Produkten sehr unterschiedliche Selbstbehalte: 25 % in der halbprivaten Abteilung mit einem Maximum von 3'000 Franken pro Kalenderjahr in der einen Variante, 15 % mit höchstens 1'500 Franken in einer anderen und gar kein Selbstbehalt in der halbprivaten Abteilung in einer dritten. Diese Regeln verändern die tatsächlichen Kosten eines Spitalaufenthalts stärker als ein paar Franken Monatsprämie. Auch für die Tarife der Krankenzusatzversicherung gilt also: Wer Preise vergleicht, vergleicht Bedingungen.
Bei Concordia bleibt die Franchise der Grundversicherung geschuldet, doch die Zusatzversicherung berücksichtigt sie je nach Abteilung beim Eintritt: die Hälfte in der halbprivaten, keine in der allgemeinen Abteilung. Zum Vergleich zweier Tarife lohnt sich die Rechnung für ein ruhiges Jahr und ein Jahr mit Spitalaufenthalt, jeweils Prämien plus Kostenbeteiligung.
FINMA-Aufsicht: Genehmigung der Prämie der Zusatzversicherung
Laut Faktenblatt der FINMA reichen die Versicherer ihre Bedingungen und Tarife vor der Markteinführung ein. Die Behörde genehmigt sie, wenn die Annahmen plausibel sind und die Tarife weder missbräuchlich hoch ausfallen noch die Solvenz des Unternehmens gefährden. Ein Gewinn darf im Tarif enthalten sein, und Rabatte sind nur zulässig, wenn sie durch tiefere Kosten begründet oder begrenzt sind.
Jede Änderung einer Zusatzversicherung verlangt eine neue Genehmigung. Eine Erhöhung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Schadenkosten generell steigen. Die FINMA hält zudem fest, dass ältere oder chronisch kranke Personen nur schwer die Deckung wechseln können, weshalb der Missbrauchsschutz besonders wichtig ist. Sie legt den Preis aber nicht für Sie fest, und sie zwingt keinen Versicherer, Sie aufzunehmen. Eine einmal genehmigte Prämie der Zusatzversicherung kann also nicht nach Belieben angehoben werden.
Eine Offerte für eine Zusatzversicherung richtig lesen
Eine seriöse Offerte für eine Zusatzversicherung nennt den genauen Produktnamen, die Abteilung oder Leistung, die Limiten, den Selbstbehalt, die Mindestdauer und das Startdatum. Verlangen Sie sie schriftlich und vergleichen Sie bei jeder Kasse die gleichen Punkte. Moneyland erinnert daran, dass seine Prämien ohne Franchise und Selbstbehalt gerechnet werden, sofern nichts anderes steht.
Vergleichen Sie auch die mögliche Entwicklung: Laut Moneyland steigt die Prämie mit dem Alter in der Regel alle fünf Jahre. Eine sehr tiefe Offerte mit 30 kann mit 50 anders aussehen. Kündigen Sie den alten Vertrag nie, bevor die schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
Für eine Offerte für eine Zusatzversicherung gilt zudem: Notieren Sie die ausgeschlossenen Leistungen, eine allfällige Wartefrist und die Bedingungen für den Austritt. So vermeiden Sie, dass sich eine Ersparnis von wenigen Franken pro Monat als tiefere Jahreslimite oder als eingeschränkte Spitalwahl entpuppt.
Wenn sich der Preis einer Zusatzversicherung im Vertrag ändert
Ein Versicherer kann seine Prämien anpassen, und eine Erhöhung gibt ein Kündigungsrecht. Das Vermögenszentrum VZ nennt für Zusatzversicherungen je nach Kasse eine Frist von 25 bis 30 Tagen nach der Mitteilung; ohne Erhöhung gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Kalenderjahres, ausser bei fester Vertragsdauer.
Nach einer erbrachten Leistung ist die Kündigung innert 14 Tagen nach der Auszahlung möglich. Die Prämien bleiben dann bis zum Ende der Versicherungsperiode geschuldet, in der Regel bis Jahresende. Massgebend sind Ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bewahren Sie jede Mitteilung des Versicherers auf, auch die Anzeige einer Tarifänderung. Prüfen Sie ausserdem, ob die Anpassung nur Ihr Produkt oder ein ganzes Sortiment betrifft.
Eine Erhöhung zwingt Sie nicht zum Wechsel; sie gibt Ihnen das Recht, neu zu vergleichen. Dann zählt der Preis einer Zusatzversicherung mit gleichwertigen Leistungen bei anderen Anbietern, nicht der Preis allein.
