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Behandlung im Ausland

Notfälle im Ausland: Grundversicherung, Zusatzversicherung und Assistance

Notfälle im Ausland werden je nach Reiseland unterschiedlich bezahlt: Die Grundversicherung gilt in der EU und der EFTA anders als in Übersee, und die Zusatzversicherung nach VVG deckt nur, was der jeweilige Vertrag vorsieht. Hier steht, was sicher geregelt ist, was von der Krankenkasse abhängt und was vor einer Reise zu klären ist.

Von N. Frik · Angaben geprüft am 28. Oktober 2026

Ein Mann sitzt auf einem Spitalbett und hört einer Pflegefachperson in einem hellen Zimmer zu.

Notfälle im Ausland: Was die Grundversicherung leistet

Wer in der Schweiz wohnt, ist über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) versichert. Im Ausland ist dieser Schutz aber eng begrenzt: Grundsätzlich bezahlt die Grundversicherung dort nur Notfallbehandlungen. Als Notfall gilt eine Behandlung, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls während des Aufenthalts nötig wird und die man aus medizinischen Gründen nicht bis zur Rückkehr in die Schweiz aufschieben kann. Andere medizinische Leistungen im Ausland, etwa eine Routinekontrolle oder eine Kur, sind laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Regel nicht gedeckt.

Entscheidend ist deshalb die Frage, wo ein medizinischer Notfall im Ausland eintritt: Notfälle im Ausland folgen je nach Land anderen Regeln. Das BAG unterscheidet zwei Fälle: einerseits die EU, die EFTA und das Vereinigte Königreich, andererseits alle übrigen Länder.

EU, EFTA und Vereinigtes Königreich: die Europäische Krankenversicherungskarte

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt in diesen Ländern genügt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite der Schweizer Versichertenkarte aufgedruckt ist. Sie gibt Zugang zu den medizinisch notwendigen Sachleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Welche Leistungen erbracht werden, bestimmt das Recht des Landes, in dem man behandelt wird, und dort gilt auch die Kostenbeteiligung, die meist direkt vor Ort zu zahlen ist. Laut BAG zählt das im Ausland Bezahlte weder an die Schweizer Franchise noch an den Selbstbehalt.

Fehlt die Karte, kann die Krankenkasse eine befristete Ersatzbescheinigung ausstellen. Auch wenn Notfälle im Ausland in diesem Raum eintreten, bleibt trotzdem oft ein Teil der Kosten an der versicherten Person hängen. Ob eine Zusatzversicherung Ausland diesen Teil übernimmt, ist Sache des einzelnen Produkts: Die Groupe Mutuel schreibt zum Beispiel, ihre Versicherung Mundo übernehme auch die zulasten der versicherten Person gehenden EU-/EFTA-Franchisen.

Ausserhalb Europas: doppelte Kosten und höchstens 90 % im Spital

In den übrigen Ländern vergütet die Grundversicherung Notfallbehandlungen bis höchstens zum doppelten Betrag, der für dieselbe Behandlung in der Schweiz bezahlt würde. Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt der Versicherer maximal 90 % der Kosten, die derselbe Aufenthalt in der Schweiz verursacht hätte. Das BAG begründet das damit, dass die Kantone in der Schweiz mindestens 55 % der Spitalkosten tragen, was im Ausland nicht der Fall ist.

Massgebend sind somit Schweizer Tarife und nicht die Rechnung des ausländischen Spitals. Übersteigt sie das Doppelte des Schweizer Tarifs, bleibt die Differenz bei den Patientinnen und Patienten. Der Kanton Zug zeigt das in den Jahren 2026 und 2027 besonders deutlich: Er finanziert 99 % der stationären Spitalaufenthalte, weshalb der Anteil des Versicherers bei Notfällen ausserhalb von EU, EFTA und Vereinigtem Königreich auf 2 % der Kosten begrenzt ist. Für Notfälle im Ausland ausserhalb Europas empfiehlt das BAG eine Reiseversicherung oder eine Zusatzversicherung. Der TCS verweist auf hohe Summen: In den USA, in Kanada, Australien oder Japan könne schon ein kurzer Spitalaufenthalt mehrere 10 000 Franken kosten.

Zusatzversicherung Ausland: Was sie ergänzen kann

Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Leistungen, Limiten und Ausschlüsse stehen im Vertrag des jeweiligen Anbieters, und es gibt keine einheitliche Regel für alle Angebote. Eine Zusatzversicherung für das Ausland kann je nach Produkt Heilungskosten übernehmen, die die Grundversicherung offen lässt, einen medizinisch begleiteten Transport oder eine Rückführung bezahlen oder Such- und Rettungsaktionen abdecken.

Unter diesem Begriff laufen sehr verschiedene Produkte. Teils sind es Bausteine einer ambulanten oder stationären Zusatzversicherung, teils eigenständige Reiseversicherungen von Krankenkassen oder von Mobilitätsclubs wie dem TCS. Wer eine Notfallbehandlung im Ausland absichern will, sucht in den Bedingungen vier Angaben: das Gebiet, die maximale Reisedauer, die Limiten in Franken und die Pflicht, vor jedem Schritt die Notrufzentrale anzurufen.

Vier Beispiele: Wie Anbieter Notfälle im Ausland regeln

Die Groupe Mutuel beschreibt ihre Versicherung Mundo in einem Produktblatt (Ausgabe 8.22) als weltweite Ergänzung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit Kosten bis zu CHF 100 000 pro Jahr. Abgedeckt sind ambulante Behandlungen, Spitalaufenthalte, medizinisch notwendige Transporte, die Rückführung in die Schweiz sowie Such- und Rettungsaktionen. Dazu kommen der Besuch eines Angehörigen bei einem Spitalaufenthalt von mehr als 7 Tagen, notwendige Vorsorgeimpfungen und ein Todesfallkapital von CHF 5000. Ausschlüsse regeln die Besonderen Versicherungsbedingungen.

Assura nennt in ihrem Produktblatt Mondia Plus (Stand Mai 2025) eine weltweite Übernahme der Heilungskosten ohne Beschränkung von Betrag und Dauer, dazu einen Spitalkostenvorschuss. Sympany begrenzt die Versicherung tourist laut den Besonderen Bedingungen von 2022 auf 21 oder 42 Tage Aufenthalt, je nach Variante, und deckt Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000 pro Person. Bei Visana gelten gemäss den Bedingungen der Versicherung Vacanza ab dem 1. Januar 2022 acht Wochen pro Reise und bis CHF 25 000 für Suche, Rettung und Bergung.

Diese Angaben stammen aus den genannten Unterlagen und können sich geändert haben. Verbindlich ist allein der aktuelle Vertrag.

Krankenversicherung im Ausland: Was Assistance, Rega und TCS beitragen

Die Rega ist keine Versicherung, sondern eine private, gemeinnützige Stiftung. Der Gönnerbeitrag ist rechtlich eine Spende, keine Prämie. Laut Rega bezahlen grundsätzlich die geretteten Personen oder ihre Versicherer. Rückführungen führt sie nur bei Patientinnen und Patienten durch, die bereits hospitalisiert sind, nach Entscheid ihrer Beratungsärzte, und die Gönnerleistungen dafür gelten nur für Gönner mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für Auslandschweizer.

Der TCS bietet im ETI Schutzbrief eine medizinische Assistance an, die rund um die Uhr erreichbar ist: telefonische Beratung, Organisation der Behandlung, Kostenvorschüsse, Rückführung und Besuch von Angehörigen. Die Heilungskosten sind eine separate Option. Für die Krankenversicherung im Ausland und die Zusatzversicherung Ausland heisst das: Die Assistance organisiert die Hilfe, ob die Rechnungen übernommen werden, hängt von Grundversicherung und Zusatzversicherung ab.

Medizinischer Notfall im Ausland: vor und während der Reise

Vor der Abreise lohnt sich bei der Krankenkasse eine kurze Klärung: Ist die EKVK gültig, deckt die Zusatzversicherung Ausland das Reiseziel und die geplante Dauer ab, und welche Limiten gelten? Die oben zitierten Bedingungen zeigen typische Ausschlüsse, etwa bereits bestehende oder absehbare Krankheiten bei Sympany sowie Reisen mit dem Zweck einer Behandlung bei Sympany und Visana.

Bei einem medizinischen Notfall im Ausland hat die Erstversorgung vor Ort Vorrang, so rät es auch der TCS. Eine Notfallbehandlung im Ausland beginnt also mit Hilfe vor Ort: Ambulanz, Notfallaufnahme oder Arztbesuch. Danach ist die Notrufzentrale des Vertrags möglichst früh anzurufen. Sympany verlangt sofortige Meldung und schliesst Rückführungen oder Suchaktionen ohne vorherige Zustimmung der Zentrale aus. Bei Visana legt die Zentrale Medicall Zeitpunkt und Art der Rückführung fest.

  • Versichertenkarte mit EKVK auf der Rückseite mitnehmen.
  • Nummer der Notrufzentrale aus dem Vertrag notieren.
  • Rechnungen, Rezepte und ärztliche Berichte im Original aufbewahren.
  • Keinen privaten Transport ohne Zustimmung der Assistance organisieren.
  • Maximale versicherte Reisedauer prüfen.

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Wo die Regeln zu Behandlungen im Ausland nachzulesen sind

static.assura.ch

Assura – Mondia Plus Produktblatt

Produktblatt der Krankenkasse zu ihrer Reiseversicherung Mondia Plus: weltweite Kostenübernahme im Notfall, Heilungskosten, Rückführung, Such- und Rettungskosten. Massgebend sind die Besonderen Versicherungsbedingungen.

tcs.ch

TCS – Medizinischer Notfall im Ausland

Ratgeberartikel des Touring Club Schweiz zum Vorgehen bei einem medizinischen Notfall im Ausland: Erstversorgung, Notruf, Rückführung, Kosten und Heilungskostendeckung.

beobachter.ch

Beobachter - Rega-Einsatz und Kostenübernahme

Artikel zu Rega-Einsätzen: Gönnerschaft ist keine Versicherung, die Rega übernimmt aber Kosten, die niemand trägt, besonders bei Rückführungen aus dem Ausland über den Deckungsgrenzen der Versicherungen.

Externe Websites, unabhängig von Suissemutuelle.com: Prüfen Sie Angaben und Bedingungen immer bei der jeweiligen Organisation.

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