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Vertrag, Kündigung und Rechte

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung? Leistungen, Limiten und Ausschlüsse

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung wirklich ab? Anders als in der Grundversicherung gibt es keinen gesetzlichen Leistungskatalog: Jede Krankenkasse legt Leistungen, Limiten und Bedingungen selbst fest. Entscheidend ist deshalb, die Leistungsbereiche zu kennen, die Lücken der Grundversicherung zu sehen und die Ausschlüsse im Vertrag zu finden, bevor man eine Prämie zahlt.

Von N. Frik · Angaben geprüft am 28. Oktober 2026

Zwei Erwachsene vergleichen Broschüren vor einem Computer mit drei Vergleichsspalten.

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung? Ein privater Vertrag statt eines Katalogs

Die obligatorische Grundversicherung vergütet bei allen Kassen dieselben Leistungen. Bei der Zusatzversicherung ist es umgekehrt: Sie ist freiwillig und beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag. Auf dem Portal Priminfo des BAG steht, dass jede Krankenkasse selbst entscheidet, welche Leistungen sie in ihren Zusatzversicherungen anbietet. Was eine Krankenzusatzversicherung deckt, hängt also vom Versicherer, vom gewählten Produkt und von der Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab, die für Ihren Vertrag gilt.

Die Deckung der Zusatzversicherung ist deshalb nie von einem Anbieter auf den anderen übertragbar. Darum gleichen sich zwei Policen mit dem Namen «ambulante Zusatzversicherung» selten. Die eine zahlt einen Beitrag an die Brille und grosszügige Limiten für Therapien, die andere beschränkt sich auf Spitalkomfort. Wer wissen will, welche Leistungen er tatsächlich eingekauft hat, liest die Police, die AVB und gegebenenfalls die Zusatzbedingungen zum Produkt.

Leistungen der Zusatzversicherung nach Bereichen

Priminfo nennt als mögliche Leistungen der Zusatzversicherung unter anderem die freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz, das Privat- oder Halbprivatzimmer, alternative Behandlungsmethoden, Psychotherapie bei nichtärztlichen Therapeuten, Zahnbehandlungen, Medikamente ausserhalb der Grundversicherung, Brillen und Kontaktlinsen, Haushaltshilfe, zusätzliche Rettungs- und Transportkosten sowie Reiseversicherungen. Kein Versicherer muss alle diese Bereiche anbieten, und jeder verteilt sie anders auf seine Produkte.

Praktisch lassen sich vier Gruppen unterscheiden. Die erste betrifft den Spitalaufenthalt: Abteilung, Spitalwahl, Arztwahl. Die zweite umfasst ambulante Behandlungen jenseits der Grundversicherung, etwa Komplementärmedizin, Arzneimittel, Vorsorge und Impfungen. Die dritte deckt Alltagskosten rund um die Gesundheit wie Sehhilfen, Sport und Kuren. Die vierte betrifft Sonderlagen: Notfälle im Ausland, Rettung, Zahnbehandlungen und Zahnspangen.

Beispiele aus den Produktseiten von Sympany, CONCORDIA und Atupri

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung im Alltag konkret? Die öffentlichen Produktseiten zeigen, wie weit die Angebote auseinanderliegen. Sympany bietet die ambulante Zusatzversicherung als plus und premium an, ergänzt durch das Modul natura für Alternativmedizin. Laut der im Oktober 2026 eingesehenen Seite werden Brillen und Kontaktlinsen für unter 18-Jährige bei plus bis 270 Franken pro Kalenderjahr übernommen, bei premium bis 420 Franken. Notfalltransporte und Rettungseinsätze sind mit 100 Prozent ohne Begrenzung versichert, wobei die gesetzliche Kostenbeteiligung weiterhin anfällt. Das Stillgeld beträgt bis 250 Franken.

CONCORDIA gliedert ihre Zusatzversicherung DIVERSA in die Varianten DIVERSApremium, DIVERSAplus, DIVERSAcare und DIVERSA. Je nach Variante vergütet sie für Brillen und Kontaktlinsen 150 bis 300 Franken, bis 18 Jahre jährlich, danach für drei Kalenderjahre. Rooming-in wird bei DIVERSApremium mit 100 Franken pro Nacht für höchstens zehn Nächte vergütet, bei DIVERSAcare mit 60 Franken pro Nacht. Kinder bis 15 Jahre zahlen nach den Angaben der Seite eine Prämie von 4 Franken pro Monat.

Atupri nennt für ihre Produkte jährliche Beträge zwischen 200 und 500 Franken für Fitness, zwischen 1500 und 3000 Franken für Komplementär- und Alternativmedizin und zwischen 300 und 350 Franken für Brillen, je nach gewählter Versicherung. Diese Zahlen zeigen die Bandbreite. Sie taugen nicht für einen Vergleich zweier Anbieter und können sich ändern.

Der Leistungsumfang der Zusatzversicherung: Sätze, Limiten, Bezugsperiode

Eine Leistung wird fast immer mit drei Grössen beschrieben: einem Vergütungssatz wie 50 oder 90 Prozent, einer Limite in Franken für einen bestimmten Zeitraum (pro Jahr, pro drei Jahre, pro Tag oder pro Sitzung) und manchmal einem eigenen Selbstbehalt. Der Leistungsumfang der Zusatzversicherung ist selten die Summe aller Einzelbeträge: Teilen sich Brille und Kontaktlinsen eine gemeinsame Limite, verbraucht die eine Ausgabe den Anspruch für die andere.

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung nur mit Verzögerung? Wichtig ist hier die Bezugsperiode. Bei Sympany wie bei CONCORDIA gilt der Beitrag an Sehhilfen für Erwachsene über drei Jahre, für Kinder pro Jahr. Manche Leistungen haben zusätzlich eine Wartefrist: CONCORDIA nennt für die Augenlaser-Operation in einzelnen Varianten eine Vergütung von 50 Prozent pro Fünfjahresperiode und eine Wartefrist von einem Jahr. Geplante ambulante Behandlungen im Ausland sind dort nur in der höchsten Variante versichert, zu 75 Prozent mit 1000 Franken Franchise und höchstens 10 000 Franken pro Jahr.

Was die Grundversicherung schon bezahlt und was nicht

Laut Priminfo bezahlen alle Grundversicherungen dieselben Leistungen: ärztliche Behandlungen, verschriebene Medikamente, Spitalbehandlungen sowie Kontrollen und Pflege bei Schwangerschaft. Nach der Franchise zahlen Versicherte 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr, und bei einem Spitalaufenthalt von mindestens einer Nacht 15 Franken pro Tag. Die Zusatzversicherung ersetzt diese Ordnung nicht, sie ergänzt sie. Ob ein Produkt auch Franchise oder Selbstbehalt der Grundversicherung übernimmt, ist nicht selbstverständlich und muss beim Versicherer erfragt werden.

Atupri nennt als Lücken der Grundversicherung unter anderem Brillen, alternative Therapien, Prävention, Teile der Behandlung im Ausland sowie Rettungs- und Transportkosten. Die Konsumentenschutz-Stiftung SKS weist darauf hin, dass die Grundversicherung grundsätzlich keine zahnärztlichen Behandlungen übernimmt. Im Spital deckt die Grundversicherung die allgemeine Abteilung; Ein- oder Zweibettzimmer und die freie Arztwahl gehören zu den Zusatzversicherungen.

Ausschlüsse in der Zusatzversicherung und persönliche Vorbehalte

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung nicht? Was gedeckt ist, zeigt sich auch daran, was fehlt. Die Deckung der Zusatzversicherung endet dort, wo der Ausschluss beginnt. Die Ausschlüsse stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und je nach Produkt in Zusatzbedingungen. Die FINMA empfiehlt, beide Dokumente zu lesen, und hält fest, dass Listen von Kliniken, Therapeuten oder Behandlungsmethoden vom Versicherer einseitig angepasst werden können.

Ein konkretes Beispiel liefert Sympany: Alternative Therapien, die im Rahmen von Ferien stattfinden, werden nicht übernommen, und für Notfälle im Ausland empfiehlt der Versicherer eine separate Reiseversicherung. Die Ausschlüsse in der Zusatzversicherung unterscheiden sich damit selbst innerhalb eines Anbieters von Produkt zu Produkt.

Dazu kommen persönliche Einschränkungen. Bei Zusatzversicherungen darf die Kasse einen Antrag ablehnen, mit einem Vorbehalt einschränken oder einen Gesundheitsfragebogen verlangen, was in der Grundversicherung nicht möglich ist. Manche Leistungen, vor allem im Zahnbereich, haben eine Karenzfrist: Die Stiftung für Konsumentenschutz nennt als Beispiel sechs Monate, in denen geplante Behandlungen nicht bezahlt werden.

Anerkannte Anbieter und die Kostengutsprache vor der Behandlung

Was deckt eine Krankenzusatzversicherung bei der Wahl des Behandlers? Eine Leistung kann auf Kliniken, Therapeutinnen oder Methoden beschränkt sein, die der Versicherer aufführt. Nach den Angaben der FINMA darf er ohne Vertrag mit dem Leistungserbringer einen Höchstbetrag festlegen oder die Zahlung verweigern. Bei einer Therapie sind die Anerkennung der Person und die Anerkennung der Methode deshalb zwei getrennte Bedingungen.

Die FINMA rät, die gedeckten Kosten zu prüfen und vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache des Versicherers einzuholen. Nehmen Sie eine realistische Ausgabe, etwa zehn Sitzungen oder eine neue Brille, und verfolgen Sie sie anhand der Bedingungen bis zur Rückerstattung.

Fragen, die vor dem Abschluss oder vor einer Abrechnung zählen

Neue Zusatzprodukte prüft die FINMA vor der Markteinführung: Der Versicherer darf sie erst anbieten, wenn Tarif und Versicherungsbedingungen genehmigt sind. Über den Nutzen für Ihre Situation sagt das nichts aus. Einige Fragen genügen, um zu beurteilen, was eine Krankenzusatzversicherung in Ihrem Fall deckt:

  • Welcher Satz und welche Limite gelten, und für welche Bezugsperiode?
  • Steht die Therapeutin, die Klinik oder die Methode auf der Liste des Versicherers?
  • Verzögert eine Karenz- oder Wartefrist die Vergütung?
  • Schliesst ein persönlicher Vorbehalt eine Krankheit oder ein Organ aus?
  • Wie lange läuft der Vertrag mindestens, und wann kann er gekündigt werden?

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Produktseiten von Versicherern und Ratgeber zu den Leistungen

concordia.ch

CONCORDIA: Zusatzversicherung DIVERSA

Beschreibung der vier DIVERSA-Varianten mit Leistungen, Limiten und Bedingungen, unter anderem für Notfälle im Ausland, Sehhilfen und Familien.

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