Der Unterschied KVG und VVG: zwei Gesetze für zwei Verträge
Das KVG, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, begründet die obligatorische Krankenpflegeversicherung, im Alltag einfach Grundversicherung genannt. Das VVG, das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, regelt dagegen jeden privatrechtlichen Versicherungsvertrag, nicht nur Gesundheitsfragen. Krankenzusatzversicherungen fallen darunter, weil sie freiwillige Verträge zwischen Versicherer und versicherter Person sind.
Schon die Begriffe zeigen den Unterschied KVG und VVG. Im KVG sprechen die Texte von versicherungspflichtigen Personen, gesetzlich festgelegten Leistungen und einer Kasse, die jede Person aufnehmen muss. Im VVG ist von Antrag, Versicherungsbedingungen, Policen und einem Vertrag die Rede, den der Versicherer abschliessen kann oder nicht. Es sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse, auch wenn beide bei derselben Gruppe liegen.
Obligatorisch oder freiwillig: Versicherungspflicht und Aufnahmepflicht
Priminfo, das Portal des BAG, hält fest, dass in der Schweiz jede Person eine Grundversicherung haben muss. Die Krankenkasse muss Sie aufnehmen und darf Sie nicht ablehnen, und Sie wählen Ihre Kasse frei. Laut Atupri ist die Aufnahme unabhängig vom Gesundheitszustand, es gibt keine Gesundheitsprüfung.
Bei Zusatzversicherungen gilt das Gegenteil. Priminfo schreibt, sie seien nicht obligatorisch, und Atupri betont, dass kein Aufnahmezwang besteht: Die Versicherung kann Sie aufnehmen, Leistungen ausschliessen oder ablehnen. Dafür verlangt sie einen Gesundheitsfragebogen, in dem Krankheiten, Behandlungen und Medikamente angegeben werden. Die Prüfung dauert laut Atupri einige Tage bis mehrere Wochen. Hier liegt der wichtigste Punkt beim Unterschied zwischen obligatorisch oder freiwillig. Der Unterschied KVG und VVG beginnt damit schon beim Eintritt in den Vertrag: Im einen Fall entscheidet das Gesetz, im anderen die Risikoprüfung des Versicherers.
Leistungen: ein gesetzlicher Katalog gegen frei gestaltete Verträge
Nach Priminfo bezahlen alle Grundversicherungen dieselben Leistungen: ärztliche Behandlungen, verschriebene Medikamente, Spitalbehandlungen sowie Kontrollen und Pflege bei Schwangerschaft. Eine höhere Prämie führt zu keinem grosszügigeren Katalog, denn der Inhalt ergibt sich aus dem Gesetz und nicht aus dem Produkt der Kasse.
In der Zusatzversicherung entscheidet jede Kasse selbst, was sie anbietet. Priminfo nennt freie Spitalwahl, Privat- oder Halbprivatzimmer, Alternativmedizin, Zahnbehandlungen, Brillen, Rettungs- und Transportkosten und Reiseversicherungen als mögliche Bereiche. Beträge, Sätze und Limiten stehen in den Bedingungen des einzelnen Produkts. Bei Brillen weist Atupri darauf hin, dass die Grundversicherung sie seit 2011 nur in Ausnahmefällen vergütet.
Prämien: Franchise und Modell gegen Alter und Leistungsumfang
In der Grundversicherung hängt die Prämie laut Atupri von Wohnort, Alter, Geschlecht und Modell ab, während die Leistungen gleich bleiben. Priminfo erklärt: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, und alternative Modelle wie PRAXIS, TEL_DIG, PHARM oder FLEX sind günstiger, verlangen aber, dass man zuerst eine bestimmte Anlaufstelle kontaktiert. Nach der Franchise zahlen Versicherte 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken im Jahr. Wer wenig verdient, kann bei der Gemeinde eine Prämienverbilligung beantragen.
Bei der Zusatzversicherung bestimmen der gewählte Leistungsumfang und, nach Atupri, das Alter die Prämie. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS ergänzt, dass die Prämien je nach Alter und Gesundheitszustand stark auseinandergehen und im Alter oder bei Vorerkrankungen steigen können. Jeder Versicherer legt seine Tarife selbst fest. Die von Priminfo erwähnte Prämienverbilligung betrifft die Grundversicherung.
Grundversicherung und Zusatzversicherung unter zwei Aufsichten
Die FINMA hält fest, dass Zusatzversicherungen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden, die sie beaufsichtigt, während die obligatorische Krankenpflegeversicherung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Gesundheit fällt. Grundversicherung und Zusatzversicherung haben also nicht dieselbe Aufsichtsbehörde.
Bei Zusatzversicherungen prüft die FINMA neue Produkte und spätere Änderungen vorab: Ein Versicherer darf ein Produkt erst anbieten, wenn Tarif und Versicherungsbedingungen genehmigt sind. Die Prämien müssen angemessen sein, und der Versicherer muss die zugesicherten Leistungen jederzeit bezahlen können. Die FINMA greift ausserdem ein, wenn Versicherte ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden, etwa mit unterschiedlichen Prämien bei vergleichbarem Risiko. Bei Problemen mit einer Zusatzversicherung wendet man sich nach den Hinweisen der FINMA zuerst an den Versicherer und danach an die zuständige Ombudsstelle; mutmassliche Unregelmässigkeiten kann man der FINMA melden. Sie nennt diesen Markt allerdings undurchsichtig, weil sich Leistungen, Prämien und Bedingungen schwer vergleichen lassen.
KVG oder VVG: was die Revision von 2022 bei Zusatzversicherungen änderte
Die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes trat am 1. Januar 2022 in Kraft, wie die Krankenkasse CSS festhält. Sie betrifft die Grundversicherung nicht, hat aber mehrere Regeln der Zusatzversicherung verändert. Nach Art. 35a VVG können Versicherte spätestens nach dem dritten Jahr kündigen, auch wenn eine längere Mindestdauer vereinbart war, wie Comparis erklärt. Die Frist beträgt drei Monate und die Kündigung wirkt auf das Ende des Versicherungsjahres.
Laut CSS dürfen Krankenzusatzversicherer Verträge nicht mehr kündigen, ausser bei Betrug, Verschweigen oder Nichtzahlung der Prämien. Moneyland präzisiert, dass nach einem Schadenfall nur die versicherte Person ordentlich kündigen kann, und dass die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Verträgen, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, von zwei auf fünf Jahre steigt. Die Frage KVG oder VVG ist daher auch eine Frage der Kündigungsrechte.
Zwei Verträge, die sich getrennt führen lassen
Weil Grund- und Zusatzversicherung auf zwei Gesetzen beruhen, sind sie rechtlich unabhängig. Atupri hält fest, dass die Zusatzversicherung weiterläuft, wenn die Grundversicherung gekündigt wird. Die SKS erwähnt, dass man beide bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen kann, was günstiger sein kann, aber mehr Aufwand bedeutet, und dass manche Versicherer Rabatte gewähren, wenn beide Verträge bei ihnen liegen.
Der Kassenwechsel macht den Unterschied KVG und VVG greifbar. In der Grundversicherung nimmt die neue Kasse Sie ohne Gesundheitsprüfung auf. Die Zusatzversicherung kündigt man laut Atupri meist bis zum 30. September, und man sollte erst kündigen, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt, sonst droht eine Lücke im Schutz.
Merkpunkte, um die beiden Regime auseinanderzuhalten
Wenn ein Brief, eine Rechnung oder eine Offerte eine Leistung erwähnt, hilft eine einfache Frage bei der Einordnung: Steht sie im gesetzlichen Katalog, der für alle gilt, oder in den Bedingungen eines freiwilligen Produkts? Die folgenden Merkpunkte sortieren:
- Gesetz gilt für alle und die Kasse muss aufnehmen: Das ist das KVG.
- Gesundheitsfragebogen, Vorbehalt oder Ablehnung möglich: Das ist das VVG.
- Gleiche Leistungen bei allen Kassen: Grundversicherung.
- Eigene Beträge und Limiten je Produkt: Zusatzversicherung.
- Aufsicht durch das BAG bei der Grund-, durch die FINMA bei der Zusatzversicherung.
Die Policen getrennt lesen, bevor man entscheidet
Selbst wenn eine einzige Gruppe beide Versicherungen anbietet, handelt es sich um zwei Verträge mit eigenen Fristen und Bedingungen. Eine Änderung bei der einen, etwa der Wechsel von Franchise oder Modell in der Grundversicherung, verändert die andere nicht von selbst.
Der Unterschied KVG und VVG zeigt sich zuletzt in den Unterlagen, und die Frage KVG oder VVG stellt man zuerst dem Versicherer: Fragen Sie nach, welcher Vertrag die Leistung regelt. Diese Hinweise sind allgemein und ersetzen nicht die Lektüre der eigenen Police.
