Krankenzusatzversicherung Schweiz: was sie zur Grundversicherung beiträgt
Wer in der Schweiz wohnt, muss sich obligatorisch krankenversichern. Diese Grundversicherung beruht auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), steht unter der Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und vergütet einen bundesrechtlich festgelegten Leistungskatalog. Die Krankenkasse muss jede Person aufnehmen, die sich bei ihr versichern möchte. Die Krankenzusatzversicherung Schweiz funktioniert nach anderen Regeln: Sie ist freiwillig und privatrechtlich und untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Laut Priminfo, dem Prämienvergleich des BAG, betreffen Zusatzversicherungen Leistungen, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind, und jede Krankenkasse legt die Leistungen ihrer Produkte selbst fest. Als Beispiele nennt Priminfo die freie Wahl von Spital oder Arzt, das Privat- oder Halbprivatzimmer, alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen sowie Reise, Transport und Rettung.
Entscheidend ist die Aufnahme. Gemäss dem Faktenblatt der FINMA, die diese Produkte beaufsichtigt, darf ein Versicherer in der Zusatzversicherung einen Kunden ohne Begründung ablehnen, was in der Grundversicherung nicht möglich ist. Auch der Kanton Basel-Stadt weist darauf hin, dass hier keine Aufnahmepflicht besteht und oft zuerst eine Gesundheitsbefragung stattfindet. Eine freiwillige Zusatzversicherung sollte man deshalb abschliessen, solange man gesund ist, nicht erst bei Bedarf.
Spitalzusatzversicherung: allgemeine, halbprivate oder private Abteilung
In der Grundversicherung liegt man auf der allgemeinen Abteilung und beteiligt sich laut BAG mit 15 Franken pro Tag am Aufenthalt. Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung Schweiz öffnen Spitalzusatzversicherungen die halbprivate und die private Abteilung: Ein- oder Zweibettzimmer, Wahl der behandelnden Ärztin oder des Arztes und häufig eine grössere Auswahl an Spitälern.
Die Produkte unterscheiden sich je nach Versicherer deutlich. Als Beispiel beschreibt Helsana bei HOSPITAL Halbprivat ein Zweibettzimmer, die freie Arzt- und Spitalwahl unter den von Helsana anerkannten Anbietern, eine Zweitmeinung und eine Deckung von Notfällen im Ausland bis 1500 Franken pro Tag. Ein nicht anerkanntes Spital kann Zusatzkosten auslösen. Die Abklärung gehört deshalb vor den Eintritt, nicht danach.
In den Vertragsbedingungen lohnt sich der Blick auf immer dieselben Punkte: räumlicher Geltungsbereich, Liste der akzeptierten Spitäler, Wartefristen, Ausschlüsse bestehender Leiden und die Unterscheidung zwischen geplanten Eingriffen und Notfällen.
Zahnzusatzversicherung: was die Grundversicherung nicht zahlt
Beim Zahnarzt herrscht das grösste Missverständnis. Laut CSS übernimmt die Grundversicherung Zahnkosten nur bei einer schweren Erkrankung des Kausystems oder bei einem Zahnunfall. Zahnreinigung, Füllungen, Kronen und Zahnspangen bezahlen Patientinnen und Patienten daher weitgehend selbst, sofern sie keine Zahnversicherung haben.
Die Zahnzusatzversicherung als Teil der Krankenzusatzversicherung Schweiz übernimmt üblicherweise einen Prozentsatz der Rechnung bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Als Illustration nennt CSS Varianten mit 50 oder 75 Prozent und Jahreslimiten zwischen 1000 und 5000 Franken, eine Wartefrist von sechs Monaten, ein Jahr bei Zahnersatz wie Kronen und Brücken sowie ein Zahnattest bei der Aufnahme. Diese Bedingungen gelten nur für diesen Versicherer; ein anderer legt eigene Sätze, Limiten und Wartefristen fest.
Sinnvoll ist es, beim Zahnarzt einen Kostenvoranschlag zu verlangen und diesen mit der tatsächlichen Leistung des Vertrags zu vergleichen, bevor man abschliesst.
Komplementärmedizin: Ärzte in der Grundversicherung, Therapeuten in der Zusatzversicherung
Die Aufgabenteilung ist differenzierter, als viele denken. Gemäss BAG vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung ärztliche Leistungen aus fünf Disziplinen: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Die Aufnahme erfolgte ab 2012 provisorisch und gilt seit 2017 dauerhaft, allerdings nur bei Ärztinnen und Ärzten mit Facharzttitel und komplementärmedizinischer Weiterbildung.
Leistungen nichtärztlicher Therapeutinnen und Therapeuten gehören laut BAG nicht in die Grundversicherung, sondern in die Zusatzversicherungen. Im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung Schweiz sehen die Verträge je nach Versicherer einen Vergütungssatz, ein Jahreslimit und die Anerkennung der Therapeuten durch Register wie ASCA oder EMR vor.
Vor der ersten Sitzung sind drei Dinge zu prüfen: Steht die Methode auf der Liste des Versicherers, ist die Fachperson anerkannt und welches Jahreslimit gilt?
Brillen, Sehhilfen und Behandlungen im Ausland
Brillen gehören zu den Kosten, die nach Angaben des Kantons Basel-Stadt nicht von der Grundversicherung getragen werden. Ambulante Zusatzversicherungen sehen oft einen Beitrag an Brillen oder Kontaktlinsen vor, dessen Höhe der Versicherer pro Zeitraum festlegt. Auch hier führt kein Weg am Produktblatt vorbei.
Für das Ausland gilt eine strenge Bundesregel. Laut CSS zahlt die obligatorische Versicherung nur bei Notfällen, höchstens das Doppelte der entsprechenden Kosten in der Schweiz, und weder Krankentransporte noch Rückführungen. In der EU, in der EFTA und im Vereinigten Königreich erleichtert die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Schweizer Karte den Zugang zur Behandlung, die Kostenbeteiligung bleibt aber geschuldet.
Wo Behandlungen teuer sind, etwa in den USA, reicht die Grunddeckung oft nicht aus. Deshalb sind Reiseversicherungen und Zusatzprodukte mit Auslanddeckung verbreitet. Eine geplante Behandlung im Ausland setzt meist eine vorgängige Kostengutsprache voraus.
Freiwillige Zusatzversicherung je nach Lebenslage
Bei der freiwilligen Zusatzversicherung hängen die Bedürfnisse vom Profil ab: Familien denken an Zahnkorrekturen der Kinder, ältere Menschen an die Spitalabteilung, Studierende an eine schlanke Deckung, Selbstständige an den Ausfall bei Krankheit. Es gibt keine Lösung für alle, und die Aufnahmebedingungen hängen von Versicherer und Alter ab.
Priminfo warnt vor einem oft unterschätzten Punkt: Wer eine Zusatzversicherung kündigt, findet danach nicht ohne Weiteres eine neue, besonders ab 55 Jahren oder bei schlechter Gesundheit. Bei jeder freiwilligen Zusatzversicherung zählen Alter und Gesundheit also lange vor dem ersten Schadenfall.
Für Grenzgänger beginnt das Thema mit dem Optionsrecht. Gemäss CLEISS und dem Kanton Genf haben in Frankreich wohnhafte Grenzgänger drei Monate Zeit, sich zwischen der Schweizer Krankenversicherung (KVG) und dem französischen System zu entscheiden. Der Entscheid ist unwiderruflich, ausser in eng umschriebenen Fällen. Ohne Wahl innerhalb der Frist erfolgt die Zuteilung zur Schweizer Versicherung von Amtes wegen. Die Zusatzdeckung wird danach je nach gewähltem System separat geprüft.
Zusatzversicherungen der Krankenkassen: wer die Produkte anbietet
Zusatzversicherungen der Krankenkassen schliesst man bei einem privaten Versicherer ab. Nach dem Faktenblatt der FINMA waren am 1. Januar 2022 19 Versicherungsunternehmen hauptsächlich im Zusatzgeschäft tätig, davon 10 Krankenkassen, die auch die Grundversicherung führen, und am 1. Januar 2023 waren fast 600 Produkte auf dem Markt. Das Prämienvolumen der Zusatzversicherung bezifferte die FINMA auf rund sieben Milliarden Franken.
Die grossen Gruppen gliedern ihr Angebot nach Bereichen wie Spital, Ambulant, Zahn und Reise. Sie unterscheiden sich durch Arztnetze, Apps, Partnerschaften und die Bezeichnung der Pakete. Produktnamen sind nicht vergleichbar: Ein Halbprivat-Paket des einen deckt nicht zwingend dasselbe ab wie das des anderen.
Wer Zusatzversicherungen der Krankenkassen vergleichen will, liest die allgemeinen Versicherungsbedingungen statt nur die Broschüre und klärt Unklarheiten schriftlich ab, bevor er unterschreibt. Die FINMA überwacht Produkte und Tarife, entscheidet aber nicht an Stelle der versicherten Person.
Kantone: Verfahren richten sich nach dem Wohnort
Die Schweiz hat 26 Kantone, und der Wohnkanton spielt vor allem bei der Grundversicherung eine Rolle. Nach ch.ch gewähren die Kantone unter bestimmten Bedingungen eine Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und für kinderreiche Familien; in manchen Kantonen muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden.
Der Wohnort beeinflusst auch die Höhe der Grundprämie, ebenso wie Kasse, Franchise und Versicherungsmodell. Bei der Zusatzversicherung Schweiz zählt der Kanton eher über die erreichbaren Spitäler, die Gesundheitsversorgung vor Ort und die Sprache der Behörden. Wer in Genf, im Tessin oder in Zürich wohnt, hat nicht dieselben Einrichtungen in Reichweite.
Vertrag, Kündigung und Wechsel des Versicherers
Der Vertrag über Zusatzversicherungen der Krankenkassen enthält eigene Regeln: Laufzeit, Wartefristen, Jahreslimiten, Ausschlüsse und Prämienanpassungen. Die FINMA hält fest, dass ein genehmigter Tarif grundsätzlich nur wegen eines allgemeinen Anstiegs der Schadenkosten erhöht werden darf und jede Produktänderung erneut genehmigt werden muss. Bei einer Krankenzusatzversicherung nach VVG sind die Vertragsbedingungen zwischen Versicherer und versicherter Person massgebend.
Für die Kündigung zählen die Bedingungen des Versicherers. Der Kanton Basel-Stadt nennt bei unveränderter Prämie meist eine Frist von drei Monaten, womit der übliche Termin für einen Austritt per 31. Dezember Ende September liegt; je nach Versicherer kann es abweichen. Derselbe Kanton rät, erst zu kündigen, wenn die neue Deckung feststeht oder man ganz verzichten will, denn ohne Aufnahmepflicht kann man sonst unversichert dastehen.
Bei einer Krankenzusatzversicherung nach VVG verlangt ein Wechsel in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung, und ein Vorbehalt kann ein bekanntes Leiden ausschliessen. Diese Mechanismen gehören zur Zusatzversicherung und hängen vom Versicherer ab. Den alten Vertrag behält man deshalb bis zur schriftlichen Bestätigung des neuen. Dasselbe gilt für Anpassungen der Prämie: Sie müssen sich an den genehmigten Tarif halten, und bei Unklarheiten lohnt sich die schriftliche Nachfrage beim Versicherer.
Preise der Krankenzusatzversicherung: wer die Prämien festlegt
Die Prämien einer Krankenzusatzversicherung Schweiz legt nicht der Staat fest. Die Versicherer sind grundsätzlich frei, Produkte und Tarife zu gestalten, im Rahmen der Solvenz und des Missbrauchsschutzes, so die FINMA. Die Prämie hängt von Alter, Paket, Limite, teils vom Kanton und vom Gesundheitszustand ab. Ein Durchschnittswert sagt über den Einzelfall nichts aus.
Für die Grundversicherung gibt es klarere öffentliche Eckwerte: Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt 300 Franken pro Jahr, die höchste Wahlfranchise 2500 Franken, und der Selbstbehalt macht 10 Prozent der Kosten über der Franchise aus, begrenzt auf 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder, laut BAG. Diese Beträge bestimmen, was die versicherte Person selbst trägt, und beeinflussen den Bedarf an Zusatzschutz.
Ein seriöser Vergleich einer Krankenzusatzversicherung stellt Preis, Leistungen, Wartefristen und Ausschlüsse nebeneinander. Vergleichsdienste wie Comparis oder Moneyland helfen bei der Vorauswahl, entscheidend bleiben aber die Vertragsbedingungen und, falls nötig, der Rat einer unabhängigen Beratung.
