Was die Grundversicherung im Spital bereits bezahlt
Bei einer stationären Behandlung vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Leistungen nach dem Standard der allgemeinen Abteilung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält fest, dass die Kosten geteilt werden: Der Wohnkanton übernimmt mindestens 55 Prozent der Gesamtkosten, der Versicherer höchstens 45 Prozent. Das Spital stellt in der Regel zwei Rechnungen, eine an den Kanton und eine an die Krankenkasse.
Die Spitalwahl ist nicht völlig frei. Nach den Angaben des BAG stehen Versicherten ein Listenspital im Wohnkanton, ein Listenspital des Standortkantons oder ein Vertragsspital offen, also ein Spital, das einen Vertrag mit dem Versicherer hat, aber auf keiner kantonalen Liste steht. Jeder Kanton plant die Spitalversorgung selbst und veröffentlicht eine eigene Spitalliste, die auch Spitäler aus anderen Kantonen enthalten kann.
Die versicherte Person beteiligt sich ebenfalls: Franchise, Selbstbehalt und ein Beitrag an die Aufenthaltskosten. Laut Comparis, die sich auf Art. 64 Abs. 5 KVG und Art. 104 KVV stützt, beträgt dieser Spitalkostenbeitrag 15 Franken pro Tag für Erwachsene und fällt nur bei einer Übernachtung an. Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre und Frauen mit Mutterschaftsleistungen sind davon ausgenommen.
Wozu eine Spitalzusatzversicherung Schweiz dient
Eine Spitalzusatzversicherung Schweiz untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), also dem Privatrecht, und nicht dem KVG. Jede Krankenkasse gestaltet Produkte, Bedingungen und Prämien frei. Was genau gedeckt ist, ergibt sich deshalb aus der Police, der Leistungsübersicht und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zwei Angebote mit derselben Abteilungsbezeichnung können sich bei Zimmer, Arztwahl oder anerkannten Spitälern deutlich unterscheiden. Wer den Spitalzusatz Krankenkasse um Krankenkasse vergleicht, stösst deshalb auf spürbare Unterschiede.
In der Praxis kommen drei Elemente dazu: mehr Komfort bei der Unterbringung, die freie Arztwahl, die mehrere Versicherer für halbprivate und private Produkte ausweisen, und eine Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Die medizinische Grundversorgung bleibt in jedem Fall Sache der Grundversicherung, unabhängig von der gewählten Abteilung.
Moneyland weist darauf hin, dass die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen gesetzlich gleich sind, die Spitalzusatzversicherungen aber stark variieren können. Seit der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2012 werden öffentliche und private Spitäler in der Grundversicherung gleich behandelt.
Allgemeine, halbprivate und private Abteilung im Vergleich
Die Versicherer gliedern ihre Spitalzusatzversicherung Schweiz in drei Abteilungen: allgemein, halbprivat und privat. Die folgenden Beispiele stammen aus den Produktbeschreibungen der Kassen und zeigen die Logik; im Einzelfall gelten die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Allgemeine Abteilung mit freier Spitalwahl
Helsana beschreibt HOSPITAL ECO für die allgemeine Abteilung mit den Worten «100% der Kosten inkl. freie Spitalwahl». Die Deckung gilt für von Helsana anerkannte Ärzte und Spitäler. Bei Sanitas umfasst Hospital Standard Liberty die freie Wahl des Spitals, nicht aber der Ärztin oder des Arztes.
Halbprivat: Zweibettzimmer und Arztwahl
HOSPITAL Halbprivat von Helsana verspricht ein Zweibettzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz. Bei Sanitas gehört Hospital Extra Liberty zur halbprivaten Abteilung, mit freier Arzt- und Spitalwahl und einem Priority-Access-Service, der Termine bei Spezialisten beschleunigen und bei einer Zweitmeinung unterstützen soll.
Privat: Einzelzimmer und freie Arztwahl
In der privaten Abteilung nennt Helsana ein Einzelzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz; Sanitas führt dafür Hospital Top Liberty. Laut Moneyland ist dies das teuerste Modell, und die Übernahme von Privatkliniken fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus.
Spitalversicherung Schweiz mit flexibler Abteilungswahl
Neben den festen Abteilungen bieten mehrere Spitalzusatzversicherungen eine flexible Lösung an, bei der die Abteilung erst vor dem Eintritt bestimmt wird. Helsana nennt dies bei HOSPITAL FLEX «freie Abteilungswahl von Fall zu Fall». Visana beschreibt ihre Zusatzversicherung mit flexibler Spitalwahl so, dass die Abteilung vor jedem Spitaleintritt gewählt werden kann und ein Upgrade in die halbprivate oder private Abteilung gegen eine Kostenbeteiligung möglich ist.
Das Prinzip: In der allgemeinen Abteilung ist in der Regel alles gedeckt; wer halbprivat oder privat liegen möchte, trägt einen definierten Anteil selbst. Moneyland hält fest, dass solche Modelle meist deutlich günstiger sind als eine klassische halbprivate oder private Spitalversicherung Schweiz. Wie hoch die Kostenbeteiligung im Ernstfall ausfällt, hängt von Prozentsatz, Jahreshöchstbetrag und gewählter Abteilung ab.
Bei diesen Modellen lohnt sich der genaue Blick auf den Geltungsbereich: Sanitas weist darauf hin, dass die freie Arztwahl nur mit halbprivater oder privater Abteilung gilt, und auch bei Visana ist die freie Arztwahl an diese Abteilungen gebunden.
Ausserkantonale Behandlung: wann die Zusatzversicherung Spital einspringt
Liegt das gewählte Spital auf der Liste eines anderen Kantons, zahlen Versicherer und Wohnkanton höchstens den Tarif, der in einem Listenspital des Wohnkantons gilt, den sogenannten Referenztarif. Verlangt das Spital mehr, muss die Differenz die versicherte Person oder deren Zusatzversicherung tragen, wie das BAG ausführt.
Keine Mehrkosten entstehen laut BAG bei der Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons, bei einer ausserkantonalen Behandlung aus medizinischen Gründen, wenn im Wohnkanton kein Listenspital die nötige Leistung erbringt (mit vorgängiger Kostengutsprache des Wohnkantons), und im Notfall. Bei einem Vertragsspital ohne Listenplatz fällt der Kantonsanteil weg: Der Versicherer zahlt höchstens 45 Prozent, den Rest übernehmen die Patientin oder der Patient beziehungsweise die Zusatzversicherung.
Genau hier kann die Zusatzversicherung Spital ihren Nutzen entfalten, wenn sie in der ganzen Schweiz gilt. Eine Spitalzusatzversicherung Schweiz mit landesweiter Geltung schliesst also die Lücke zwischen Referenztarif und tatsächlicher Rechnung. Doch auch das hängt vom Vertrag ab: Helsana etwa knüpft einen Teil der Deckung an ein kantonales Listenspital oder ein Helsana-KVG-Vertragsspital.
Gesundheitsprüfung, Vorbehalte und Kündigung
Anders als bei der Grundversicherung muss der Versicherer eine Spitalzusatzversicherung nicht annehmen; ein Spitalzusatz Krankenkasse wird erst nach Prüfung des Antrags vergeben. Laut Moneyland dürfen Kassen Anträge ablehnen oder mit Vorbehalten versehen; verlangt werden ausführliche Angaben zur Gesundheit. Sanitas erklärt, dass die Antworten im Gesundheitsfragebogen darüber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen der Antrag angenommen wird.
Die Prämien richten sich nach Moneyland unter anderem nach Leistung, Wohnort, Franchise, Geschlecht und Alter. Einen allgemeingültigen Preis gibt es daher nicht, und bei der Spitalzusatzversicherung Schweiz setzt jede Kasse ihre Tarife selbst fest.
Wer wechseln will, sollte laut Sanitas die bisherige Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die Aufnahmebestätigung vorliegt, und die Kündigung schriftlich einreichen. Die Frist richtet sich nach dem bisherigen Vertrag. Sanitas und CSS bieten zudem ein Upgrade in eine höhere Stufe ohne neue Gesundheitsprüfung an, in den vom Vertrag festgelegten Abständen.
Geplanter Eintritt: Kostengutsprache vorab schriftlich einholen
Vor einem geplanten Eingriff empfiehlt sich eine schriftliche Kostengutsprache, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Kosten übernommen wird, welche Arzthonorare eingeschlossen sind und um welches Spital es geht. Eine Checkliste für Patientinnen und Patienten rät ausserdem zu klären, ob bestimmte Behandlungen vom Vertrag ausgeschlossen sind und ob zwischen Spital und Versicherer eine Pauschale besteht.
Beachten Sie zudem, dass ein stationärer Aufenthalt bei Sanitas mindestens eine Übernachtung im Spital voraussetzt. Für Behandlungen im Ausland weist Moneyland darauf hin, dass viele Angebote entweder geplante Eingriffe oder nur Notfälle abdecken, teils mit tieferen Limiten als in der Schweiz.
Das ist keine persönliche Beratung: Eine Spitalzusatzversicherung Schweiz misst sich nicht an der Abteilungsbezeichnung. Massgebend sind für Ihre Situation allein Ihre Police und die schriftliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.
