Eine Spitalgruppe seit 2025: HOCH Health Ostschweiz
Am 3. September 2024 wurde das aus den vier St. Galler Spitalverbunden hervorgehende Unternehmen unter dem Namen HOCH Health Ostschweiz vorgestellt. Der Kantonsrat hatte die Integration am 2. Mai 2024 genehmigt, am 1. Januar 2025 nahm die neue Einheit ihren Betrieb auf.
Nach dem Auftritt von HOCH Health Ostschweiz gehören das Kantonsspital St.Gallen, das Spital Grabs, das Spital Linth und das Spital Wil zur Gruppe. Dazu kommen ambulante Standorte: Ambi Altstätten, Ambi Flawil, das Ambulatorium und das Gesundheitszentrum Rorschach sowie eine Spezialarztpraxis in Sargans. Der Hauptsitz befindet sich an der Rorschacher Strasse 95 in St. Gallen.
Das Kantonsspital St.Gallen darf ausserdem die Bezeichnung universitäres Lehr- und Forschungsspital führen, die von der Regierung genehmigt wurde. Wer eine Zusatzversicherung St. Gallen vergleicht, sollte vor allem wissen, welcher Standort zur eigenen Behandlung gehört.
Bei den ambulanten Standorten wie Ambi Altstätten oder Ambi Flawil stellt sich die Abteilungsfrage nicht in gleicher Weise. Dort zählt, was Ihre ambulante Deckung in der Zusatzversicherung St. Gallen für Sprechstunden, Therapien und Untersuchungen vorsieht, und welche Limiten pro Jahr gelten.
Alte und neue Namen: das eigene Spital wiederfinden
In der Mitteilung zum Start wurden als Standorte St. Gallen, Grabs und Altstätten, Uznach sowie Wil genannt. Die Häuser, die Sie unter ihrem Namen vor 2025 kennen, bestehen weiter, aber Unternehmen und Marke sind neu.
Das hat praktische Folgen: Listen der Vertragsspitäler, besondere Bedingungen der privaten Abteilung und frühere Abrechnungen nennen womöglich noch den alten Namen. Nennen Sie Ihrer Kasse die heutige Bezeichnung und den genauen Ort, und fragen Sie, ob der Tarifvertrag nach dem Zusammenschluss nachgeführt wurde.
Spitäler im Kanton St. Gallen und Abteilungen: was die Versicherer anbieten
Jede Zusatzversicherung St. Gallen gliedert die Spitalleistungen in Stufen, wie bei anderen Kassen auch. KPT zeigt etwa eine allgemeine Variante mit freier Spitalwahl, auch ausserhalb des Wohnkantons, aber ohne freie Arztwahl; flexible Varianten, bei denen die Abteilung vor jedem Eintritt gewählt wird; und die Halbprivat- sowie Privatvariante mit freier Arztwahl.
Die KPT hält fest, dass das Spital von ihr anerkannt sein muss, und verlinkt eine Liste von Spitälern und Kliniken ohne gültigen Tarifvertrag, bei denen Kosten selbst zu tragen sein können. Für die Halbprivat-, Privat- und Flex-Produkte bietet sie ausserdem eine ärztliche Zweitmeinung an.
Für Spitäler im Kanton St. Gallen lautet die Frage daher nicht nur «welche Abteilung?», sondern auch «ist dieses Haus an meinem Eintrittsdatum für meinen Vertrag anerkannt?».
Wer eine Zusatzversicherung St. Gallen für die ganze Familie prüft, sollte jedes Familienmitglied einzeln betrachten: Altersstufe, bisherige Behandlungen und gewünschte Abteilung können sich unterscheiden, und die Kasse beurteilt jede Person in der Zusatzversicherung für sich.
Verträge können enden: ein Blick auf die St. Galler Kliniken
Einem Zeitungsbericht vom Mai 2024 zufolge kritisieren Versicherer seit Langem, einzelne Spitäler verrechneten Zusatzversicherten überhöhte Tarife; die Verhandlungen von Helsana mit mehreren St. Galler Kliniken seien 2020 gescheitert. Im selben Bericht heisst es, die FINMA habe die Versicherer aufgefordert, die Spitalverträge bis Ende 2024 zu erneuern, um die Kundschaft zu schützen.
Das bedeutet nicht, dass Ihr Spital betroffen ist. Es zeigt aber, dass der Vertrag zwischen Spital und Kasse veränderlich ist und nicht von den Versicherten beeinflusst werden kann.
Bei einem geplanten Eintritt verlangen Sie von Ihrer Krankenkasse in St. Gallen eine schriftliche Bestätigung für Ihre Abteilung und das vorgesehene Datum.
Prämienverbilligung St. Gallen: Antrag jedes Jahr neu
Die Prämienverbilligung St. Gallen wird von der SVA St.Gallen durchgeführt. Vorausgesetzt sind der zivilrechtliche Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des laufenden Jahres und eine Krankenversicherung in der Schweiz; die wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein.
Der Antrag gilt für ein Jahr und muss jährlich neu gestellt werden. Für den Anspruch auf das ganze Jahr muss das Formular zwischen dem 1. September und dem 31. März bei der SVA eintreffen. Bei verspäteter Anmeldung wird die Verbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet. Bis Ende Dezember schreibt die SVA Personen an, die voraussichtlich Anspruch haben; man kann aber auch ohne dieses Schreiben online beantragen.
Wer Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht, muss keinen Antrag stellen, da die Versicherung direkt belastet wird. Die Verbilligung wird an den Versicherer ausbezahlt und mit künftigen Prämienrechnungen verrechnet.
Berechnet wird sie auf Basis des steuerbaren Nettoeinkommens der Steuerperiode von vor zwei Jahren; übersteigt das steuerbare Vermögen eine Grenze, besteht kein Anspruch. Die Verbilligung betrifft die Grundversicherung, nicht die Zusatzversicherung St. Gallen.
Für Fragen zur Prämienverbilligung St. Gallen ist die SVA St.Gallen an der Brauerstrasse 54 in St. Gallen erreichbar, Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 und von 13.30 bis 16.00 Uhr; auf der Seite gibt es zudem ein Online-Kontaktformular. Zur Versicherungspflicht selbst, etwa bei Zuzug oder Grenzgängertätigkeit, verweist der Kanton auf die Kontrollstelle der Wohngemeinde und auf das Amt für Gesundheitsversorgung.
Zuziehende, Quellenbesteuerte und Grenzgänger
Wer aus dem Ausland zuzieht, hat ab dem Monat der Anmeldung Anspruch; wer aus einem anderen Kanton kommt, erst im Folgejahr. Bei quellenbesteuerten Personen wird vom Bruttoeinkommen des Bezugsjahres ausgegangen.
Zur Versicherungspflicht hält der Kanton fest, dass Grenzgänger grundsätzlich der Schweizer Versicherung unterstehen. Wer in Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien wohnt, hat ein Optionsrecht, die Versicherung im Heimatstaat zu behalten. Es muss innert dreier Monate nach Arbeitsbeginn ausgeübt werden und ist für die Dauer einer ununterbrochenen Grenzgängertätigkeit unwiderruflich. Der Antrag geht an die Kontrollstelle der Arbeitsgemeinde.
Das gewählte System bestimmt, welche Zusatzversicherung sinnvoll ist: Wer im Wohnland versichert bleibt, sucht andere Leistungen als jemand mit Schweizer Grundversicherung.
Kündigung und Wechsel: wozu die Kasse nicht verpflichtet ist
In der Zusatzversicherung darf der Versicherer, anders als in der Grundversicherung, einen Antrag ablehnen, Vorbehalte anbringen oder Gesundheitsfragen stellen. Ein Wechsel der Krankenkasse in St. Gallen kann deshalb eine Deckung kosten, die Sie unter denselben Bedingungen nicht zurückbekommen.
Manche Versicherer bieten Aufnahmegarantien für später an. KPT nennt etwa Sicuranta, eine Aufnahmegarantie über 5 bis 20 Jahre mit Anspruch auf eine spätere halbprivate oder private Deckung ohne Gesundheitsfragen beim Abschluss. Bedingungen und Kosten hängen vom Vertrag ab.
Vergleichen Sie vor einer Kündigung der Zusatzversicherung St. Gallen alten und neuen Vertrag Punkt für Punkt und warten Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung ab.
Fragen vor der Wahl einer Zusatzversicherung in St. Gallen
Einige einfache Fragen verhindern Überraschungen bei einem Aufenthalt in einem der Spitäler im Kanton St. Gallen.
- Welcher Standort von HOCH Health Ostschweiz ist für meine Abteilung anerkannt?
- Nennt mein Vertrag noch einen früheren Spitalnamen?
- Welcher Anteil bleibt bei einer Hospitalisation zu meinen Lasten?
- Habe ich den Antrag auf Prämienverbilligung bis 31. März eingereicht?
- Welche Kündigungsfrist gilt für meinen heutigen Vertrag?
