Wer über das UVG versichert ist und wer nicht
Wer in der Schweiz arbeitet, ist obligatorisch nach UVG versichert, hält das Bundesamt für Gesundheit fest. Angestellte, die mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig sind, haben Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Der Arbeitgeber wählt den Versicherer: die Suva oder einen zugelassenen privaten Anbieter.
Unter 8 Wochenstunden bleibt nur die Deckung für Berufsunfälle, der Arbeitsweg eingeschlossen. Kinder, Hausfrauen und Hausmänner, Studierende, Pensionierte und Nichterwerbstätige fallen nicht unter das UVG; ihr Unfallrisiko deckt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) mit Franchise und Selbstbehalt. Selbstständige können sich freiwillig versichern, wie die Unterlagen der Groupe Mutuel zeigen.
Eine Ausnahme bilden Personen, die bei mehreren Arbeitgebern jeweils weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten: Für sie besteht über das UVG keine Deckung bei Freizeitunfällen, wie Zurich festhält. Der Arbeitsweg bleibt dagegen als Berufsunfall versichert.
Darum sieht die Unfalldeckung Schweiz von Person zu Person verschieden aus: Dieselbe Skiverletzung geht bei der einen Person an den Unfallversicherer des Arbeitgebers, bei der anderen an die Krankenkasse, mit ganz anderen Leistungen.
Grenzen der UVG-Deckung: Lohnplafond, allgemeine Abteilung, Ausland
Die UVG-Leistungen sind gesetzlich festgelegt und decken den Grundbedarf. Heilbehandlungen werden ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen, der Spitalaufenthalt findet aber in der allgemeinen Abteilung statt. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfall, die Invalidenrente bei voller Invalidität ebenfalls 80 Prozent; zusammen mit einer AHV- oder IV-Rente liegt die Grenze bei 90 Prozent.
Der versicherte Verdienst ist begrenzt. Die Merkblätter von Mobiliar, Vaudoise und Zurich nennen 148 200 Franken pro Jahr beziehungsweise 406 Franken pro Tag; für Lohnanteile darüber zahlt das UVG nichts. Diese Dokumente stammen teils aus früheren Jahren, der aktuelle Betrag ist beim Unfallversicherer zu bestätigen.
Im Ausland vergütet die obligatorische Versicherung die Behandlung höchstens bis zum Doppelten der Kosten in der Schweiz. Reise-, Transport- und Rettungskosten ausserhalb der Schweiz sind auf einen Fünftel des maximalen Jahresverdienstes beschränkt, laut BAG höchstens 29 640 Franken. Bei einer Reise nach Übersee zeigen sich die Grenzen der UVG-Deckung deshalb besonders deutlich.
Dazu kommen die Integritätsentschädigung und die Hilflosenentschädigung. Hinterlassenenrenten erhalten Ehegatten (40 Prozent) und Kinder, insgesamt höchstens 70 Prozent.
Was eine Unfallzusatzversicherung Schweiz abdecken kann
Eine Unfallzusatzversicherung Schweiz unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Jeder Versicherer legt Leistungen, Prämien und Bedingungen selbst fest. Nach Auskunft von Fachleuten im SRF-Wissens-Chat prüft der Versicherer das Risiko und muss eine Ablehnung nicht begründen. Der Vertrag will deshalb wie jede Zusatzversicherung sorgfältig gelesen sein.
Eine Unfallzusatzversicherung Schweiz lässt sich über die Krankenkasse oder über einen anderen Versicherer abschliessen. Bei der Krankenkasse betrifft sie meist die Spital- oder die ambulante Zusatzversicherung. Laut Comparis braucht die ambulante Zusatzversicherung mit Unfalldeckung vor allem, wer nichtärztliche Psychotherapie oder naturheilkundliche Behandlungen nach einem Unfall abgedeckt haben möchte, sofern die UVG-Lösung des Arbeitgebers diese nicht schon einschliesst.
Anbieter wie Helvetia oder die Vaudoise beschreiben typischerweise folgende Bausteine, die je nach Produkt kombinierbar sind. Summen und Prozentsätze legt der Vertrag fest.
- Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung, je nach Produkt mit freier Arzt- und Spitalwahl.
- Erhöhtes Taggeld für die ersten beiden Tage nach dem Unfall.
- Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität oder bei Tod.
- Deckung des Lohnanteils oberhalb des UVG-Höchstbetrags.
- Ausgleich von UVG-Kürzungen nach Grobfahrlässigkeit oder Wagnis.
UVG-Zusatzversicherung: Kollektivlösung des Arbeitgebers oder Einzelpolice
Die UVG-Zusatzversicherung schliesst häufig der Arbeitgeber für alle Mitarbeitenden oder nur für Teile der Belegschaft ab, zum Beispiel für Kader mit einem Lohn über dem gesetzlichen Höchstbetrag. Selbstständige ohne Angestellte und Arbeitnehmende, deren Betrieb keine Lösung anbietet, können eine Einzelpolice wählen, schreibt WEKA in ihrem Fachbeitrag.
Die Suva darf diese Ergänzung nicht anbieten; bei ihr versicherte Betriebe wenden sich für den VVG-Teil an einen privaten Versicherer. Helvetia nennt als Beispiel ein Invaliditätskapital in Höhe von zwei Jahreslöhnen und eine optionale Soforthilfe bis 10 000 Franken für Kosten wie Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Transport. Die Taggeld-Prozentsätze unterscheiden sich je nach gewählter Variante.
Bei Kollektivlösungen entscheidet der Arbeitgeber, welche Personengruppen versichert sind, und er wählt zwischen dem Kopfsystem mit festen Beträgen pro Person und dem Lohnsystem auf Basis der AHV-Löhne, wie WEKA erläutert. Für Angestellte lohnt sich die Frage, ob im Betrieb bereits eine Unfallzusatzversicherung Schweiz besteht, bevor sie privat eine zweite Police abschliessen.
Unfalldeckung Schweiz ohne Arbeitgeber: Pensionierte, Studierende, Hausfrauen
Ohne Anstellung mit UVG-Schutz läuft die Unfalldeckung über die Krankenkasse. Bei Kindern ist sie in der Grundversicherung enthalten. Gemäss einem Merkblatt der Berner Verwaltung muss das Unfallrisiko nach der Pensionierung ebenfalls bei der Krankenkasse eingeschlossen werden, ausser man arbeitet weiter. Arbeitslose mit Taggeld sind laut Comparis bei der Suva gegen Unfall versichert.
Zwischen zwei Stellen oder bei unbezahltem Urlaub verlängert sich der UVG-Schutz um 31 Tage nach Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn. Eine Abredeversicherung kann ihn um bis zu sechs Monate ausdehnen; die Groupe Mutuel nennt 40 Franken pro Monat. Sie umfasst keine UVG-Zusatzversicherung. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als sieben Monate, muss das Unfallrisiko ab dem achten Monat wieder bei der Krankenkasse eingeschlossen werden.
Unfalldeckung in der Grundversicherung sistieren: Ersparnis und Folgen
Vollständig über das UVG versicherte Angestellte können bei ihrer Krankenkasse beantragen, die Unfalldeckung der Grundversicherung zu sistieren. Nötig sind ein Gesuch und der Nachweis der UVG-Deckung; die Sistierung gilt frühestens ab dem ersten Tag des Folgemonats, und die Prämie wird entsprechend gesenkt, so das BAG. Laut Comparis beträgt der Rabatt je nach Kasse bis zu 10 Prozent.
Die Kehrseite zeigt sich am Ende der Anstellung: Die Unfalldeckung der Krankenkasse lebt wieder auf und die Prämie steigt, sofern man das Ende der Arbeitgeberdeckung meldet. Bei der Spitalzusatzversicherung braucht eine halbprivate oder private Abteilung nach einem Unfall den eingeschlossenen Unfallschutz; Comparis hält dies für überflüssig, wenn eine Zusatzversicherung bei Unfall des Arbeitgebers diese Leistung schon enthält.
Die Krankenkassen regeln das Verfahren unterschiedlich. Atupri verlangt für die Sistierung etwa eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die UVG-Deckung bei Berufs- und Nichtberufsunfällen, und die Änderung gilt nicht rückwirkend.
Zusatzversicherung bei Unfall: Wagnis, Grobfahrlässigkeit und Kürzungen
Bei Grobfahrlässigkeit oder einem Wagnis kann das UVG seine Leistungen kürzen, vor allem die Geldleistungen. Die Vaudoise nennt extreme Sportarten als Beispiel; laut Beobachter kann die Kürzung bis zur Hälfte betragen, wenn jemand in den Bergen ein vermeidbares Risiko eingegangen ist.
Manche Angebote gleichen diese Kürzung ohne Zuschlag aus, wie die Vaudoise schreibt, andere nicht. Welche Aktivitäten eingeschränkt oder ausgeschlossen sind, steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Zusatzversicherung bei Unfall wird deshalb am besten mit Blick auf die eigenen Freizeitaktivitäten gelesen.
Eine Unfallzusatzversicherung Schweiz mit Ausgleich für solche Kürzungen kann sich für Personen anbieten, die regelmässig Risikosportarten betreiben; wer Rennen mit Lizenz fährt, wird nach Ansicht eines im SRF-Chat befragten Fachmanns eher eine Differenzdeckung prüfen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, bleibt eine Frage des Vertrags.
Die eigene Absicherung prüfen, bevor man abschliesst
Wer eine Unfallzusatzversicherung Schweiz erwägt, klärt zuerst, welcher Versicherer bei einem Unfall zuständig wäre: der Unfallversicherer des Arbeitgebers, die Suva oder die Krankenkasse. Eine rasche und genaue Unfallmeldung ist entscheidend, betont die Suva. Danach zählen das Arbeitspensum, das über den Schutz in der Freizeit entscheidet, und der Lohn, der zeigt, ob der Höchstbetrag überschritten wird.
Zuletzt folgen die Vertragsbedingungen: Höchstbeträge, Wartefristen, Ausschlüsse, Deckung ausserhalb der Schweiz und Vertragsdauer unterscheiden sich je nach Versicherer. Eine allgemeine Auskunft zu einem Produkt ersetzt keine Zusage für den Einzelfall; verbindlich ist nur, was der Versicherer schriftlich bestätigt.
