Krankenversicherung für Grenzgänger in der SchweizSeitenverzeichnis

Vertrag, Kündigung und Rechte

Offerte Zusatzversicherung: So holen Sie vergleichbare Angebote ein

Eine Offerte Zusatzversicherung nennt eine Prämie für ein bestimmtes Produkt, sagt aber nichts über die Aufnahme: Die Kasse prüft den Gesundheitszustand erst beim eigentlichen Antrag. Wer weiss, welche Angaben eine Offerte braucht, was verglichen werden muss und welche Fristen gelten, trifft eine bessere Wahl. Dieser Überblick zeigt, wie Sie Offerten anfragen, zerlegen und prüfen.

Von N. Frik · Angaben geprüft am 28. Oktober 2026

Eine Frau prüft Dokumente an einem Tisch mit Notizbuch, Stift und Taschenrechner.

Offerte Zusatzversicherung: Was Sie damit in der Hand halten

Eine Offerte ist ein Preisangebot, noch kein Vertrag. Moneyland schreibt zu seinem Vergleichsdienst, er sei kostenlos und die Offerten, die man nach Eingabe der Kontaktdaten erhält, seien unverbindlich. Die dort angezeigten Prämien sind laut derselben Seite für den Wohnort Zürich berechnet; wer die Prämie für den eigenen Kanton oder die eigene Gemeinde wissen will, muss eine Offerte verlangen.

Auch die Kassen haben eigene Werkzeuge. Die Offertanfrage von Concordia bietet zwei Wege: einen Online-Prämienrechner, der Geburtsdatum, Geschlecht und Postleitzahl abfragt und eine vorgeburtliche Anmeldung kennt, sowie ein Kontaktformular mit Freitextfeld für Ihre Wünsche und der Wahl, ob die Kasse per Telefon, E-Mail oder Post antwortet. Eine online berechnete Prämie bleibt eine Orientierung, solange kein Vertrag zustande gekommen ist.

Angaben für eine Offerte Zusatzversicherung: Alter, Wohnort, Wünsche

Drei Faktoren bestimmen zuerst den Preis. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2022 von Sympany für die Produkte der früheren Kolping Krankenkasse hängen die Prämien von Wohnort, Geschlecht und Altersgruppe ab, und ein Wechsel der Altersgruppe wirkt jeweils ab 1. Januar des Jahres nach dem Geburtstag. Andere Versicherer können das anders regeln.

Das Anfrageformular von Agrisano verlangt zusätzlich Adresse, Kanton und Geburtsdatum und lässt Sie die gewünschten Zusatzversicherungen ankreuzen. Gesundheitsfragen stellt es nicht, warnt aber ausdrücklich davor, besonders schützenswerte Daten per E-Mail oder über das Formular zu senden, weil die Übermittlung nicht verschlüsselt ist. Medizinische Einzelheiten gehören also in den formellen Antrag, nicht in die Offertanfrage.

Offertanfrage und Gesundheitsfragen: zwei getrennte Schritte

Wie üblich folgt der Gesundheitsfragebogen erst nach der Offerte. Comparis hält fest, dass die Aufnahme über ein Gesuch mit Fragebogen erfolgt und die Kasse ohne Begründung ablehnen darf. Concordia weist in ihren häufigen Fragen darauf hin, dass für den Abschluss oder die Erhöhung einer Zusatzversicherung eine wahrheitsgemäss ausgefüllte Gesundheitsdeklaration nötig ist.

Eine günstige Offerte für eine Krankenzusatzversicherung ist deshalb keine Zusage. Nach der Prüfung kann die Kasse mit Vorbehalt aufnehmen, also eine bestimmte Krankheit ausschliessen, oder ablehnen. Das gilt auch für die Offerte Zusatzversicherung eines Betriebs oder Vereins. Klären Sie vor jeder Kündigung, wie die Kasse in diesem Fall vorgeht, und füllen Sie den Bogen selbst aus: Comparis rät, ihn nicht Vermittlern zu überlassen, weil diese am Abschluss verdienen.

Es gibt Ausnahmen ohne Gesundheitsprüfung. Comparis nennt Kollektivversicherungen, bestehende Kundschaft bei Änderungen oder neuen Angeboten sowie Neugeborene, die kurz vor oder nach der Geburt angemeldet werden. Für ein Kind lohnt sich daher eine frühe Offertanfrage, zumal ch.ch festhält, dass die Kassen das ungeborene Kind meistens ohne Fragen oder Bedingungen versichern. Kulanz ist laut Comparis hingegen selten, weil der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt.

Offerten vergleichen: Diese Punkte gehören nebeneinander

Die Stiftung für Konsumentenschutz hält in ihrem Ratgeber, zuletzt im März 2026 aktualisiert, fest, dass sich Angebote stark in Preis und Leistung unterscheiden und mehrere sorgfältig zu vergleichen sind. Wer eine Offerte Zusatzversicherung mit anderen messen und Offerten vergleichen will, notiert in jedem Dokument dieselben Angaben, damit die Zahlen wirklich nebeneinander passen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Listen anerkannter Kliniken, Therapeutinnen und Methoden. Laut der FINMA-Artikelserie vom November 2025 können sie in getrennten Dokumenten stehen und vom Versicherer einseitig geändert werden, solange der Kern der Deckung erhalten bleibt. Die FINMA empfiehlt ausserdem, vor einer Behandlung eine Kostengutsprache einzuholen.

  • Genauer Produktname und Fassung der Bedingungen
  • Jahresprämie und mögliche Anpassungen
  • Selbstbehalte, Höchstbeträge und Karenzfristen
  • Vorbehalte und deren Dauer
  • Beginn der Deckung und Vertragsdauer

Vertragsdauer und Kündigung in der Offerte für eine Krankenzusatzversicherung

Die Laufzeiten gehen weit auseinander. In den Bedingungen von Assura vom Januar 2022 gilt für einen Vertrag mit Beginn am 1. Januar eine Mindestdauer von drei Jahren, danach lässt er sich auf den 31. Dezember mit drei Monaten Frist kündigen; beginnt er unter dem Jahr, beträgt die Mindestdauer zwei Jahre. Bei Sympany erneuert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, mit drei Monaten Kündigungsfrist. Das sind Beispiele von zwei Versicherern, keine Marktregel.

Bei einer Prämienerhöhung lohnt der Blick in den Vertrag. Die Stiftung für Konsumentenschutz hält in einem Merkblatt von 2017 fest, dass eine Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist zur Kündigung berechtigt, vertraglich vorgesehene Erhöhungen dagegen nicht. Bei Sympany gilt eine Anpassung nach Artikel 9.2 als genehmigt, wenn innert 30 Tagen nach Zustellung keine schriftliche Kündigung eingeht. Die Offerte sollte deshalb zeigen, wie sich die Prämie später verändern darf.

Die Stiftung für Konsumentenschutz rät, auf jährliche Kündbarkeit zu achten. Laut FINMA können Versicherte nach drei Jahren auf das Ende des Versicherungsjahres kündigen, schriftlich und mit drei Monaten Frist; das Versicherungsjahr fällt nicht zwingend mit dem Kalenderjahr zusammen. Nach Moneyland gilt bei der VVG-Revision 2022 für Krankenzusatzversicherungen, dass nur die versicherte Person so kündigen kann.

Unverbindliche Offerte über Vermittler oder Vergleichsportal

Eine Vermittlerin oder ein Vermittler kann jede Offerte Zusatzversicherung einzeln beschaffen oder mehrere bündeln, verdient aber am Abschluss. Die Stiftung für Konsumentenschutz verlangt in ihrem Ratgeber vom Februar 2026, dass sie offenlegen, für wen sie arbeiten und wie sie bezahlt werden, ein Informationsblatt aushändigen und im FINMA-Register nachprüfbar sind. Sie weist darauf hin, dass Provisionen oft bei jungen, gesunden Kunden höher ausfallen.

Wer Druck verspürt, sollte das Gespräch beenden. Besonders bei den Gesundheitsfragen warnt sie davor, sich zu beschönigten Angaben bewegen zu lassen. Eine unverbindliche Offerte lässt sich auch direkt bei der Kasse oder über einen Online-Rechner einholen, ohne Beratungsgespräch.

Widerruf nach dem Antrag: die Frist von 14 Tagen

Seit der Teilrevision des VVG vom 1. Januar 2022 gibt es laut Moneyland ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Einreichung oder Unterzeichnung des Antrags. Der Widerruf braucht keinen eingeschriebenen Brief und kann per E-Mail erfolgen. Ausgenommen sind unter anderem Kollektivversicherungen, vorläufige Deckungszusagen und Verträge unter einem Monat Dauer. Die Revision gilt für Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen oder geändert werden.

Die Stiftung für Konsumentenschutz spricht ebenfalls von einer Bedenkfrist von 14 Tagen. Wann sie beginnt, hängt von den Unterlagen ab, die Sie zur Offerte und zum Antrag erhalten; prüfen Sie daher das Datum genau, damit Sie die Frist nicht verpassen.

Alte Versicherung behalten, bis die neue bestätigt ist

Nachdem Sie Offerten verglichen und einen Antrag gestellt haben, gilt die wichtigste Regel: Kündigen Sie die bisherige Zusatzversicherung erst, wenn die neue schriftlich bestätigt ist. Die Stiftung für Konsumentenschutz und die FINMA sagen dasselbe, und ch.ch ergänzt, dass eine Kasse es ablehnen kann, eine Person wieder aufzunehmen, die gekündigt hat.

Bewahren Sie jede Offerte Zusatzversicherung, alle weiteren Offerten, beigelegten Bedingungen und das Datum jeder Sendung auf. Taucht ein wichtiger Vorteil nur im mündlichen Gespräch auf, lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen, bevor Sie unterschreiben.

Offerte für Zusatzversicherungen: Anfrageformulare und Ratgeber

concordia.ch

Concordia: Offertanfrage

Zwei Wege zur Offerte: Online-Prämienrechner mit Geburtsdatum, Geschlecht und Postleitzahl sowie ein Kontaktformular mit Freitextfeld für persönliche Wünsche.

agrisano.ch

Agrisano: Versicherungsofferte anfragen

Formular für eine individuelle Offerte oder einen Beratungstermin zu Zusatzversicherungen; ohne Gesundheitsfragen, mit Hinweis auf unverschlüsselte Datenübermittlung.

Externe Websites, unabhängig von Suissemutuelle.com: Prüfen Sie Angaben und Bedingungen immer bei der jeweiligen Organisation.

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