Zusatzversicherung bei anderer Krankenkasse: Das ist erlaubt
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) und die freiwillige Zusatzversicherung sind zwei verschiedene Verträge. Nach den Angaben von ch.ch lassen sich beide bei unterschiedlichen Krankenkassen abschliessen: Man kann die Grundversicherung wechseln und die bestehende Zusatzversicherung behalten. Eine Pflicht, beide Versicherungen am selben Ort zu führen, gibt es nicht.
Der Grund liegt in der Art der beiden Versicherungen. In der Grundversicherung müssen alle Krankenkassen die gleichen Leistungen übernehmen, und jede Person, die sich dort anmeldet, muss aufgenommen werden. Die Zusatzversicherung dagegen untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Jede Kasse legt selbst fest, welche Leistungen, Bedingungen und Prämien sie anbietet.
Dass man die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten kann, wissen viele nicht. Die Frage stellt sich meistens im Herbst, wenn die neuen Prämien der Grundversicherung bekannt werden. Die Zusatzversicherung bei anderer Krankenkasse zu führen, ist dann kein Sonderfall, sondern eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit.
Grundversicherung und Zusatzversicherung trennen: zwei Verträge, zwei Regeln
Wer die Grundversicherung wechseln will, schaut zuerst auf die Prämie. Bei der Grundversicherung entscheidet sie tatsächlich, denn die Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Bei der Zusatzversicherung zählen dagegen Deckungsumfang, Höchstbeträge, Wartefristen und Ausschlüsse. Wer Grundversicherung und Zusatzversicherung trennen möchte, bewertet deshalb jeden Vertrag für sich.
Auch die Aufnahme unterscheidet sich. Die neue Grundversicherung wird laut Helvetia ohne Vorbehalt und ohne Wartefrist gewährt, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei der Zusatzversicherung darf eine Kasse Bewerberinnen und Bewerber ablehnen. Wie ch.ch festhält, füllen Interessierte in der Regel einen Gesundheitsfragebogen aus, und die Bedingungen des Vertrags hängen von den Antworten ab.
Falsche Angaben im Fragebogen können Folgen haben: Nach ch.ch kann die Kasse später die Leistung verweigern oder die Person aus dem Vertrag ausschliessen. Vollständige und wahrheitsgemässe Antworten sind deshalb wichtiger als eine möglichst tiefe Prämie.
Grundversicherung wechseln, Zusatzversicherung behalten: So läuft es
Wer eine Zusatzversicherung bei anderer Krankenkasse führt, kennt den häufigsten Fall. Die Grundversicherung wird gekündigt, die Zusatzversicherung bleibt unverändert bei der bisherigen Kasse. Helvetia weist darauf hin, dass die bisherige Kasse die Zusatzversicherung nicht kündigen darf, nur weil die Grundversicherung bei ihr gekündigt wurde; das Gesetz verbiete dies ausdrücklich.
Wer die Zusatzversicherung behalten will, muss also nichts weiter tun, als sie nicht zu kündigen. Sie läuft zu den Bedingungen des Vertrags weiter. Nicht selbstverständlich ist dagegen der Preis: Manche Kassen gewähren Kombirabatte, wenn mehrere Versicherungen bei ihnen liegen. Nach einem Wechsel der Grundversicherung kann der Rabatt wegfallen, und die Prämie der Zusatzversicherung steigt entsprechend. Das lässt sich vorab bei der Kasse erfragen.
Ein zweiter Punkt betrifft Pakete. Laut ch.ch verkaufen Kassen Zusatzleistungen oft gebündelt, und einzelne Bausteine lassen sich nicht separat abschliessen. Wer mehrere Verträge führt, sollte darum prüfen, ob Leistungen doppelt versichert sind, etwa bei Reisen.
Fristen: 30. November, 31. März und 30. September
Für die Grundversicherung gilt: Die Kündigung auf den 1. Januar muss bis zum 30. November bei der Kasse eintreffen. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel; Comparis und Helvetia empfehlen deshalb ein Einschreiben, das früh genug abgeschickt wird. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss die Kündigung am letzten Arbeitstag davor eintreffen.
Eine zweite Möglichkeit besteht auf Mitte des Jahres. Wer im Standard-Modell mit der tiefsten Franchise versichert ist (300 Franken bei Erwachsenen, 0 Franken bei Kindern), kann laut Comparis bis zum 31. März auf den 1. Juli kündigen.
Die Zusatzversicherung folgt einem anderen Takt. Nach Comparis und Helvetia gilt meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr, die Kündigung muss also oft bis zum 30. September eintreffen. Das genaue Datum steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit kann frühestens nach Ablauf dieser Dauer gekündigt werden.
Wer die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten will, sollte beide Termine kennen. Je nach Kasse gelten Sonderfälle: Das Vermögenszentrum nennt zum Beispiel ein Kündigungsrecht von 25 bis 30 Tagen nach einer Prämienerhöhung. Ob das für den eigenen Vertrag zutrifft, steht in den Bedingungen und lässt sich bei der Kasse nachfragen.
Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse: Gesundheitsfragen und Vorbehalt
Beim Abschluss einer Zusatzversicherung bei anderer Krankenkasse ist der entscheidende Schritt ist die Gesundheitsprüfung. Die neue Kasse kann Sie ablehnen, einen Vorbehalt anbringen, also eine bekannte Erkrankung vom Versicherungsschutz ausnehmen, oder eine Deckung zu veränderten Bedingungen anbieten. Teilweise verlangt sie zusätzlich eine Untersuchung durch den Vertrauensarzt.
Darum lautet die wichtigste Regel: Die bisherige Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die schriftliche Bestätigung der neuen Zusatzversicherung vorliegt. Helvetia, das Vermögenszentrum und die SRF-Sendung Kassensturz nennen diese Regel übereinstimmend. Andernfalls droht, dass der bisherige Schutz dauerhaft verloren geht.
Moneyland weist ausserdem darauf hin, dass Kassen häufige Nutzer, Personen mit gesundheitlichen Problemen oder ältere Bewerber eher ablehnen. Ein Wechsel der Zusatzversicherung ist dann unter Umständen gar nicht möglich; in diesem Fall bleibt immer noch die Möglichkeit, nur die Grundversicherung zu wechseln.
Rechnungen und Abrechnung, wenn zwei Kassen zuständig sind
Bei einer einzigen Kasse statt einer Zusatzversicherung bei anderer Krankenkasse verteilt diese jede Rechnung auf Grund- und Zusatzversicherung. Mit zwei Kassen übernehmen Sie diese Aufgabe. Nach Moneyland müssen Rechnungen an jede Kasse getrennt geschickt werden, bei Bedarf als Kopie, die man beim Leistungserbringer anfordert.
Gut geordnete Unterlagen helfen: detaillierte Rechnung, Abrechnung der Grundversicherung, Police und Bedingungen der Zusatzversicherung. Vorsorgeuntersuchungen sollten als solche auf der Rechnung stehen, sonst werden sie unter Umständen wie eine Konsultation wegen Krankheit abgerechnet. Zur Steuererklärung gehören die Steuerbelege aller Krankenversicherer.
Unklar bleibt manchmal, welche Versicherung für eine Leistung zuständig ist. Die Ombudsfrau der Krankenversicherung erklärte 2013 in der SRF-Sendung Kassensturz, Versicherte würden dann mitunter zwischen den Kassen hin und her geschickt. In einem solchen Fall hilft zuerst eine schriftliche Nachfrage bei beiden Kassen.
Grundversicherung und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen: Vor- und Nachteile
Für eine Zusatzversicherung bei anderer Krankenkasse spricht die Wahlfreiheit: Moneyland hält fest, dass dieselbe Kasse selten in beiden Bereichen die tiefsten Prämien bietet und dass ein Wechsel der Grundversicherung je nach Fall Hunderte bis Tausende von Franken pro Jahr ausmachen kann. Eine feste Summe lässt sich dafür nicht angeben, sie hängt von Wohnort, Franchise und Modell ab.
Wer die Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen führt, hat jedoch mehr zu tun. Dagegen sprechen der Mehraufwand und mögliche Mehrkosten: wegfallende Rabatte, getrennte Abrechnungen, zwei Ansprechstellen. Eine Umfrage von AXA Schweiz im Jahr 2022 bei 1113 Personen ergab, dass der Anteil derer, die beide Versicherungen bei einer Kasse führen, von 80 Prozent im Jahr 2018 auf 69 Prozent sank. Die Zahl stammt von einem Versicherer und einer kleinen Stichprobe und gilt nur als Hinweis auf eine Entwicklung.
Ob sich die Trennung lohnt, entscheiden letztlich der persönliche Bedarf, der Gesundheitszustand und die Bereitschaft, den Papierkram selbst zu führen. Ein persönliches Urteil ersetzt dieser Überblick nicht; die Kasse kann zum eigenen Vertrag verbindlich Auskunft geben.
