Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Die Grundversicherung bleibt Pflicht
Laut ch.ch muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz bei einer Schweizer Krankenkasse versichert sein. Das gilt unabhängig vom Erwerbsstatus. Wer die Stelle verliert, bleibt also bei seiner Krankenkasse versichert und schuldet weiterhin die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Freiwillig sind dagegen die Zusatzversicherungen. Priminfo hält fest, dass sie Leistungen abdecken, welche die Grundversicherung nicht übernimmt, und dass jede Krankenkasse selbst bestimmt, was sie anbietet. Gerade in einer Phase ohne Lohn hilft es, Pflichtiges und Freiwilliges sauber zu trennen.
Ein erster Schritt besteht darin, die eigenen Verträge aufzulisten: Grundversicherung, Unfallschutz, Krankentaggeld, Zusatzversicherungen. Jeder Vertrag hat einen eigenen Termin, und die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit lässt sich deshalb am besten Vertrag für Vertrag ordnen.
Bei den Fristen der Grundversicherung nennt ch.ch ein Beispiel: Mit einer Franchise von 300 Franken und dem Normalmodell lässt sich die Versicherung auf Ende Juni kündigen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Für den üblichen Wechsel auf Ende Jahr gilt der 30. November. Die Kassen melden ihre neuen Prämien vor Ende Oktober, sodass genügend Zeit zum Vergleichen bleibt. Wer die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit günstiger gestalten will, sollte Modell und Franchise nur mit Blick auf das eigene Gesundheitsbudget ändern.
Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit: Die Suva übernimmt
Die Suva führt die Unfallversicherung für Arbeitslose seit 1996 im Auftrag des Bundes. Wer die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllt, ist über die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit automatisch versichert; bei einem Unfall gelten die Leistungen nach dem Unfallversicherungsgesetz. Der Schutz besteht, solange der Anspruch auf Entschädigung besteht. Die Arbeitslosenkasse informiert die versicherte Person mit einer Verfügung. Die Rahmenfrist für den Bezug wird durch Taggelder der Unfallversicherung nicht verlängert.
Er bleibt auch bei arbeitsmarktlichen Massnahmen bestehen, sofern sie mit dem RAV abgesprochen sind, ebenso während Wartezeiten und Einstelltagen. Weitere Fälle nennt die Suva: Ferien ohne Kontrolle, Mutterschaftsurlaub und Stellensuche in der EU oder der EFTA.
Zur Finanzierung für Nichtberufsunfälle gibt die Suva an: Die Gesamtprämie beträgt 3,70 Prozent der Arbeitslosenentschädigung, davon werden 2,47 Prozent direkt abgezogen und 1,23 Prozent vom Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung getragen.
Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit: Unfallrisiko vorübergehend ausschliessen?
Laut Suva kann das Unfallrisiko bei der Krankenkasse ausgeschlossen werden, solange der Suva-Schutz besteht. Das spart Prämie. Endet der Suva-Schutz, muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse wieder eingeschlossen werden.
Die Suva rät ausserdem, Zusatzversicherungen wie Privat oder Halbprivat nicht leichtfertig aufzugeben, da bei einer Neuaufnahme eine Gesundheitsprüfung nötig wäre. Ob man die Zusatzversicherung behält, hängt vom Vertrag und den persönlichen Prioritäten ab.
Für die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit wie für die Krankenkasse gilt: Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit wieder auf Unfalldeckung umzustellen, ist erst dann relevant, wenn das Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung bekannt ist, und sollte rechtzeitig geschehen.
Nach dem letzten Arbeitstag: 31 Tage und die Abredeversicherung
Nach den Angaben der Suva läuft die Deckung für Nichtberufsunfälle nach dem Ende des letzten Arbeitsverhältnisses noch 31 Tage weiter. Entscheidet die Arbeitslosenversicherung in dieser Zeit nicht über den Anspruch, kann eine Lücke entstehen. Der Schutz endet auch 31 Tage nach dem Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung, etwa bei der Aussteuerung.
Eine Abredeversicherung verlängert den obligatorischen Schutz gegen Nichtberufsunfälle um bis zu sechs Monate und gilt auch im Ausland. Sie steht Personen offen, die in einem Suva-versicherten Betrieb gearbeitet haben oder Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben, und lässt sich online abschliessen. Sie wird beim Unfallversicherer des letzten Arbeitgebers abgeschlossen, innert 31 Tagen, und muss vor dem Ende des obligatorischen Schutzes bezahlt sein.
Bei der Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit gilt: Die Suva empfiehlt, die Abredeversicherung nur für einen Monat abzuschliessen und bei Bedarf zu verlängern, damit nur die tatsächlich nötige Dauer bezahlt wird. Sympany ergänzt: Ohne andere Deckung muss der Unfall in die Grundversicherung eingeschlossen werden, die sonst nur die ärztlichen Kosten nach einem Unfall übernimmt.
Zwischenverdienst: Wer deckt Unfälle?
Ein Nebenjob während der Rahmenfrist verändert auch bei der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit die Zuständigkeit für Unfälle. Bei unselbständiger Tätigkeit von acht oder mehr Stunden pro Woche deckt der Arbeitgeber auch die Nichtberufsunfälle. Unter acht Stunden bleibt die Suva zuständig, und bei selbständiger Tätigkeit deckt sie Berufs- und Nichtberufsunfälle.
Eine ohne Zustimmung des RAV ausgeübte Tätigkeit gilt ebenfalls als Zwischenverdienst. Aufnahme einer Arbeit also vorher melden.
- Unter acht Wochenstunden: Suva deckt die Nichtberufsunfälle
- Ab acht Wochenstunden: Arbeitgeber deckt auch die Nichtberufsunfälle
- Selbständige Tätigkeit: Suva deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle
Krankenversicherung nach Stellenverlust: das Krankentaggeld nicht vergessen
Die Krankenversicherung nach Stellenverlust umfasst auch das Krankentaggeld. Viele Angestellte sind über eine Kollektivversicherung des Arbeitgebers für das Krankentaggeld abgesichert. Sie endet mit dem Arbeitsverhältnis. Sympany nennt für den Übertritt in die Einzelversicherung eine Frist von drei Monaten ab Austritt; die Deckung gilt rückwirkend ab dem ersten Tag danach. Bereits laufende Leistungen werden bis zur Genesung oder bis zum Ende der Höchstdauer weiter erbracht.
Zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit gehört auch diese Information: Pro Infirmis weist darauf hin, dass es keine gesetzliche Pflicht für ein Krankentaggeld gibt. Bei Verträgen nach VVG kann der Versicherer das Risiko frei annehmen oder ablehnen. Für arbeitslose Versicherte gilt laut Pro Infirmis die dreimonatige Frist für den Übertritt, bei VVG-Kollektivverträgen richtet sich die Frist nach den Versicherungsbedingungen. Diese Bedingungen sollte man vor dem Austritt lesen.
Bei der Krankenversicherung nach Stellenverlust ist noch ein zweiter Punkt zu beachten: Bei Einzelversicherungen nach KVG sind Vorbehalte für höchstens fünf Jahre zulässig, die schriftlich mitgeteilt werden müssen. Bei Verträgen nach VVG kann der Versicherer nach einer Verletzung der Anzeigepflicht innert vier Wochen ab Kenntnis kündigen. Wer beim Übertritt Angaben zum Gesundheitszustand macht, sollte sie deshalb vollständig und wahrheitsgemäss machen.
Zusatzversicherung bei Arbeitslosigkeit: behalten oder kündigen?
Sinkende Einkünfte verleiten manche dazu, die Zusatzversicherung bei Arbeitslosigkeit zu kündigen. Priminfo warnt: Der Kündigungstermin steht in den Versicherungsbedingungen, und ein erneuter Abschluss ist nicht immer möglich, je nach Angebot etwa ab 55 bis 65 Jahren oder bei schlechtem Gesundheitszustand. Eine Zusatzversicherung bei Arbeitslosigkeit kostet Geld, doch eine spätere Wiederaufnahme kann scheitern.
Gemäss ch.ch wird bei Abschluss in der Regel ein Gesundheitsfragebogen verlangt, und die Kasse darf eine Zusatzversicherung ablehnen. Grundversicherung und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Kassen liegen. Auch eine Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit lässt sich nur sinnvoll beurteilen, wenn man die Vertragsbedingungen kennt. Wer eine Kündigung erwägt, fragt vorher beim Versicherer nach den Möglichkeiten, die der Vertrag vorsieht.
Weniger Einkommen: Prämienverbilligung beantragen
Das BAG hält fest, dass die Kantone bestimmen, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wie hoch sie ausfällt und wie das Verfahren abläuft. Einige Kantone richten sie automatisch aus, andere verlangen einen Antrag bei der zuständigen Stelle, die Priminfo bezeichnet.
Im Kanton Zürich erhält die Verbilligung nur, wer sie beantragt, und massgeblich sind Einkommen und Vermögen. Für die Grundversicherung gilt zudem der bekannte Termin: Ein Kassenwechsel setzt eine Kündigung voraus, die laut ch.ch vor dem 30. November eintrifft. Wer gerade die Stelle verloren hat, sollte beides im Blick behalten.
