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Nach Lebenssituation

Zusatzversicherung im Alter: Prämien im Griff behalten, Leistungen nicht verlieren

Bei der Zusatzversicherung im Alter geht es um zwei Dinge zugleich: Was kostet sie, und lässt sie sich behalten? Prämien verändern sich mit den Jahren, Versicherer müssen niemanden neu aufnehmen, und ein bestehender Vertrag ist oft mehr wert als ein frisches Angebot. Die folgenden Anhaltspunkte gelten vor jeder Änderung.

Von N. Frik · Angaben geprüft am 28. Oktober 2026

Ein älteres Paar prüft mit einer Beraterin Unterlagen in einem Schweizer Büro.

Zusatzversicherung im Alter: Was die Jahre verändern

Mit zunehmendem Alter werden Behandlungen häufiger, und die Zusatzversicherung rückt stärker in den Blick. Spitalabteilung, Zahnbehandlungen, Komplementärmedizin: Jede Deckung hat ihren Nutzen, aber auch ihren Preis, und der entwickelt sich von Vertrag zu Vertrag verschieden. Eine Zusatzversicherung im Alter beurteilt man deshalb nicht nur am heutigen Tarif.

Die Grundversicherung nach KVG bleibt das gemeinsame Fundament. Zusatzversicherungen folgen dem VVG, und dort bestimmt jeder Versicherer seine Bedingungen selbst. Diese Vertragsfreiheit erklärt, warum ähnliche Personen sehr unterschiedliche Prämien, Altersgrenzen oder Absagen erhalten können.

Auch frühere Behandlungen spielen eine Rolle, denn laut Pro Senectute werden die Kosten von Behandlungen, die bereits laufen, in der Regel nicht vergütet, wenn man erst danach abschliesst. Wer wechseln möchte, sollte also nicht warten, bis ein Bedarf akut wird. Zwei Gewohnheiten bewahren vor teuren Fehlern: den laufenden Vertrag lesen, bevor man vergleicht, und nie kündigen, bevor der neue Versicherer zugesagt hat.

Prämien im Alter: Warum sie steigen

Der Moneyland-Vergleich vom September 2024 hält fest, dass Zusatzversicherungen mit dem Alter in der Regel teurer werden. Manche Versicherer erhöhen die Prämie etwa alle fünf Jahre, andere richten sie nach dem Alter beim Abschluss aus, was einem Eintrittsalter-Tarif entspricht.

Bei Spitalzusatzversicherungen vom Typ Flex nennt der Vergleich Durchschnittsprämien zwischen 45 und 138 Franken im Monat, je nach Alter. Ambulant reicht die Spanne von 20 Franken (unter 19 Jahren) bis 44 Franken (über 55 Jahre). Es sind Durchschnittswerte aus den Angeboten des Vergleichs, keine Prognose für eine einzelne Person. Auch das Geschlecht fliesst bei einzelnen Versicherern ein: Im selben Vergleich liegt der Durchschnitt der Spitalzusatzversicherung bei 118 Franken für Frauen und bei 104 Franken für Männer.

Pro Senectute ergänzt, dass sich die Prämien einer Zusatzversicherung nach dem individuellen Krankheitsrisiko richten und mit angeschlagener Gesundheit höher werden. Die Prämien im Alter hängen daher vom Produkt, vom Alter und vom Gesundheitszustand ab und unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer stark. Pro Senectute empfiehlt deshalb, mehrere Offerten einzuholen, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und zu bedenken, dass eine tiefere Franchise die Prämie erhöht.

Vertragskontinuität: Was ein bestehender Vertrag wert ist

Wer im höheren Alter Prämien vergleicht, muss auch die Vertragskontinuität würdigen. Pro Senectute stellt fest, dass viele Versicherer für Menschen ab 60 Jahren keine Zusatzversicherungen mehr anbieten und dass Anträge wegen Gesundheitszustand oder Alter abgelehnt werden dürfen, da keine Aufnahmepflicht besteht.

Ein neues Angebot kann deshalb Aufnahmebedingungen, Altersgrenzen oder Vorbehalte enthalten, die den heutigen Schutz nicht nachbilden. Als Beispiel nennt Atupri, dass die Zusatzversicherung Basic bis zum 70. Lebensjahr abgeschlossen werden kann; das ist eine Grenze dieses einen Produkts und zeigt, dass es Altersgrenzen in manchen Angebotsreihen gibt.

Die Vertragskontinuität ist damit ein Wert für sich: Ein bewahrter Vertrag kann Leistungen enthalten, die man anderswo nicht oder nur zu anderen Bedingungen bekäme. Dieser Wert steht nicht im Tarif, sondern im detaillierten Vergleich von Leistungen und Ausschlüssen. Zu prüfen sind insbesondere Spitalabteilung, Wartefristen, Jahreslimiten und die Frage, ob bestimmte Behandlungen im neuen Vertrag ausgeschlossen wären.

Geschlossene Portefeuilles: Wenn ein Produkt nicht mehr verkauft wird

Manche Versicherer bieten ein Produkt nicht mehr an, führen es aber für bestehende Versicherte weiter: Geschlossene Portefeuilles entstehen, wenn ein Versicherer ein Produkt aus dem Verkauf nimmt. Die Groupe Mutuel erklärt, dass diese Produkte nicht mehr angeboten werden und Versicherte eine möglichst vergleichbare andere Deckung abschliessen können, gestützt auf Artikel 156 der Aufsichtsverordnung für private Versicherungsunternehmen (AVO).

Der Wechsel erfolgt gemäss diesem Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer das Angebot noch nicht genutzt und die aktuelle Versicherung beibehalten hat, kann das Übertrittsrecht auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen. Die Produkte sind nach Kategorien aufgeführt; ob geschlossene Portefeuilles vorliegen, zeigt die Übersicht, und zu jedem gibt es ein ähnliches Produkt mit geregeltem Übertritt.

Bedingungen des Ersatzprodukts, Wartefristen und mögliche Vorbehalte stehen nicht auf der Übersichtsseite, sondern in den Vertragsunterlagen und Vergleichstabellen. Vor der Unterschrift empfiehlt sich eine schriftliche Auskunft, was das neue Produkt abdeckt.

Produktwechsel: Die Deckung dem Budget anpassen

Wird die Prämie der Zusatzversicherung im Alter zur Last, ist der erste Schritt die Frage an den Versicherer, welche Anpassungen möglich sind und mit welchen Folgen. Ein Produktwechsel, etwa in eine andere Spitalabteilung oder zu einem schlankeren Modul, kann gewisse Ausgaben senken, verändert aber den Schutz: Was aufgegeben wird, lässt sich nicht immer zurückholen.

Auch ohne Produktwechsel kann sich ein Vertrag verändern. Die FINMA weist darauf hin, dass Listen mit gedeckten Kliniken, Therapeuten oder Methoden vom Versicherer einseitig angepasst werden dürfen, solange der Kern der Deckung erhalten bleibt. Diese Listen sollte man regelmässig nachlesen.

Ein Wechsel wird immer schriftlich bestätigt, mit Stichtag, neuer Prämie und den übernommenen oder gestrichenen Leistungen. Entscheidungen fallen ohne Zeitdruck, gegebenenfalls mit unabhängiger Beratung. Wer unsicher ist, lässt sich die Folgen eines Wechsels vorab erklären und hält die Antwort schriftlich fest, bevor etwas unterschrieben wird.

Kündigen, vergleichen, Ombudsstelle: die richtige Reihenfolge

Bei Zusatzverträgen kann nach Angaben der FINMA nach drei Jahren schriftlich auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, mit einer Frist von drei Monaten, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. Das Versicherungsjahr endet nicht zwingend am 31. Dezember; massgebend sind die Vertragsunterlagen.

Wichtiger noch: Die bestehende Versicherung wird erst gekündigt, wenn der neue Versicherer die Deckung bestätigt hat, sonst droht eine Lücke. Pro Senectute rät dasselbe und empfiehlt zu warten, bis der neue Vertrag unterzeichnet vorliegt. Bei der Zusatzversicherung im Alter ist eine Lücke schwer zu schliessen, weil Versicherer Anträge ablehnen dürfen.

Bei Unklarheiten ist laut FINMA zuerst der Versicherer die Anlaufstelle, danach die Ombudsstelle. Briefwechsel und Rechnungen sollten aufbewahrt werden, das erleichtert jeden weiteren Schritt.

Ergänzungsleistungen und Beratung: weitere Stützen prüfen

Pro Senectute weist darauf hin, dass Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) ihre Krankheits- und Behinderungskosten von der EL vergütet erhalten, und empfiehlt, den eigenen Anspruch zu prüfen. Diese Hilfe gehört zu einem anderen Regime als die Zusatzversicherungen nach VVG und folgt eigenen Voraussetzungen. Wer Fragen zur Abgrenzung hat, findet bei den Beratungsstellen vor Ort Unterstützung.

Die Organisation bietet zudem Beratung für Seniorinnen und Senioren an und verweist dafür auf ihre regionalen Beratungsstellen. Bevor man eine Zusatzversicherung im Alter ändert, oder auch bevor man sie beibehält, ersparen schriftliche Fragen an den Versicherer manches Missverständnis.

  • Gehört mein Vertrag zu einem geschlossenen Portefeuille, und welches Ersatzprodukt wird angeboten?
  • Wie ist die Prämienentwicklung geplant: nach Altersklassen oder nach Eintrittsalter?
  • Welche Leistungen entfielen bei einem Produktwechsel oder bei einer anderen Spitalabteilung?
  • Welche Listen von Therapeuten oder Kliniken kann der Versicherer ändern?
  • Ist eine neue Gesundheitsprüfung nötig, und könnten Vorbehalte gelten?

Weiterführend: Vertragskontinuität, geschlossene Portefeuilles und Beratung im Alter

groupemutuel.ch

Groupe Mutuel: geschlossene Portefeuilles

Seite eines Versicherers zum Übertritt aus nicht mehr angebotenen Zusatzprodukten in eine möglichst vergleichbare Deckung ohne erneute Gesundheitsprüfung.

finma.ch

FINMA: Hinweise zu Zusatzverträgen

Artikel der Aufsichtsbehörde zur Produktwahl, zu einseitig anpassbaren Listen, zur Kündigung nach drei Jahren, zum Versichererwechsel und zur Ombudsstelle.

Externe Websites, unabhängig von Suissemutuelle.com: Prüfen Sie Angaben und Bedingungen immer bei der jeweiligen Organisation.

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