Impfungen für Kinder: das übernimmt die Grundversicherung
Nach den Angaben des BAG übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten der empfohlenen Basisimpfungen bei Säuglingen und Kindern, wobei Franchise und Selbstbehalt gelten. Das ergibt sich aus dem KVG: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich, und jedes Kind muss aufgenommen werden.
Das BAG führt die ergänzenden Impfungen gegen Rotaviren und Meningokokken auf und behandelt sie bei der Kostenübernahme gleich. Für Impfungen bei Risikogruppen nennt sie keine Regel, die sich bestätigen liesse. Hier lohnt sich die Rückfrage bei der Krankenkasse, bevor geimpft wird.
Infovac hält in der Übersicht vom September 2024 fest, dass empfohlene Impfungen, ausser jenen für Reisen, in der Regel über die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt werden. Bei den Impfungen für Kinder spielt die Zusatzversicherung daher nur eine Rolle für alles, was ausserhalb dieses Rahmens liegt.
Laut einem Beitrag von familienleben.ch hängt die Vergütung davon ab, ob der Impfplan die Impfung als Empfehlung aufführt und unter welchen Bedingungen. Wichtig ist deshalb die aktuelle Fassung des Impfplans, nicht eine ältere Broschüre. Fragen Sie die Kinderarztpraxis, wie Ihr Fall eingeordnet wird; bei Impfungen für Kinder mit Vorerkrankung lohnt sich diese Rückfrage besonders.
Basisimpfungen, ergänzende Impfungen und Risikogruppen beim Kind
Das BAG unterscheidet drei Gruppen. Die Basisimpfungen schützen vor elf Krankheiten: Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Sie werden allen Kindern empfohlen, weil sie die geimpfte Person und ihr Umfeld schützen.
Ergänzende Impfungen richten sich an Eltern, die einen zusätzlichen Schutz wünschen, etwa gegen Rotaviren und Meningokokken. Impfungen bei besonderem Risiko betreffen Kinder mit erhöhter Gefährdung, zum Beispiel nach einer Frühgeburt, bei chronischer Krankheit, geschwächtem Immunsystem oder vor einer Reise in ein Gebiet, in dem eine Krankheit verbreitet ist. Dazu zählen unter anderem Grippe, Hepatitis A, FSME oder Tuberkulose.
Comparis wies in einer Übersicht mit Stand 2021 darauf hin, dass einige damals nicht empfohlene Impfungen nicht vergütet wurden. Die Empfehlungen ändern sich; massgebend ist der Impfplan, der am Tag der Impfung gilt.
Kinderimpfungen Kosten: Franchise und Selbstbehalt im Alltag
Auch wenn eine Impfung vergütet wird, bleibt manchmal ein Eigenanteil. Laut ch.ch liegt die Franchise für Kinder zwischen 0 und 600 Franken, je nach Wahl der Eltern, und der Selbstbehalt von 10 Prozent ist auf 350 Franken pro Jahr begrenzt. Ein Kind ohne Wahlfranchise trägt also nur den Selbstbehalt, bei einer Franchise von 600 Franken dagegen zuerst die gesamten Kosten bis zu diesem Betrag.
Comparis nannte für den Stand 2021 zudem Impfungen, die von der Franchise befreit sind, etwa gegen Masern, während andere, etwa gegen Meningokokken, ihr unterstehen. Solche Ausnahmen beruhen auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung und können sich ändern. Die Rechnung und die Abrechnung der Kasse zeigen, was tatsächlich angewendet wurde.
Bei den Kinderimpfungen Kosten im Griff zu behalten heisst praktisch: Name des Impfstoffs und Tarif vor der Spritze in der Praxis erfragen, später mit der Kassenabrechnung vergleichen.
Reiseimpfungen Kinder: nicht Teil der Grundversicherung
Impfungen, die nur für eine Reise nötig sind, gehören nicht zu den Pflichtleistungen. Comparis nennt für den Stand 2021 Gelbfieber, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Typhus und Hepatitis A oder B ausserhalb von Risikogruppen. Auch Infovac nimmt Reiseimpfungen von der allgemeinen Kostenübernahme aus.
Für Reiseimpfungen Kinder gilt deshalb: Die Eltern zahlen selbst, sofern keine Zusatzversicherung mit Präventionsleistungen sie vergütet. Einzelne Impfungen, etwa gegen FSME in Zeckengebieten, stehen im Schweizer Impfplan als empfohlen für bestimmte Situationen. Wie sie bezahlt werden, hängt von der ärztlich festgehaltenen Indikation ab.
Planen Sie bei Reiseimpfungen Kinder die Beratung einige Wochen vor der Abreise, weil manche Impfschemata mehrere Dosen erfordern, und fragen Sie die Kasse vorher, ob der Impfstoff eine Pflichtleistung ist.
Impfungen Krankenkasse Kinder: was eine Zusatzversicherung beisteuert
Eine Zusatzversicherung kann Kosten mittragen, die die Grundversicherung nicht deckt, doch die Bedingungen unterscheiden sich stark. Die Besonderen Bedingungen der KPT für das Modell Pulse Premium (Ausgabe 01.2025) sehen etwa vor, dass 100 Prozent der Kosten für Impfungen gegen Infektionskrankheiten bis höchstens 800 Franken pro Kalenderjahr übernommen werden. Reiseimpfungen sind dort nicht gesondert genannt, es bleibt also eine Frage an die Kasse.
Im selben Vertrag haben Früherkennung und Gesundheitsförderung eigene Höchstbeträge. Deshalb muss man prüfen, ob der Impfbetrag eigenständig ist oder mit anderen Präventionsleistungen geteilt wird und ob die Leistung für Kinder wie für Erwachsene gilt.
Bei Impfungen Krankenkasse Kinder gilt: Eine Zusatzversicherung lohnt sich nur für Impfungen, die die Grundversicherung nicht bezahlt. Vergleichen Sie die Prämie des Modells mit den absehbaren Impfkosten, und bedenken Sie, dass die Kasse den Antrag ablehnen oder mit einem Vorbehalt versehen darf.
Impfplan Schweiz Kinder: Orientierung vom Säugling bis zum Jugendlichen
Der Impfplan Schweiz Kinder, offiziell der Schweizerische Impfplan, wird vom BAG mit Fachleuten erarbeitet und regelmässig aktualisiert. Er umfasst das Säuglingsalter von der Geburt bis 18 Monate, das Kindesalter von 4 bis 7 Jahren und das Jugendalter von 11 bis 15 Jahren. Die Ausgabe von September 2024 der Infovac-Übersicht erwähnt ausserdem eine passive Immunisierung gegen RSV mit einer Dosis kurz nach der Geburt, deren Zeitpunkt vom Geburtsmonat abhängt, sowie die FSME-Impfung ab 3 Jahren für Kinder mit Risiko.
Da keine Impfpflicht besteht, entscheiden die Eltern. Das BAG betont, dass die meisten Impfungen mehrere Dosen für einen dauerhaften Schutz brauchen und ausgelassene Dosen möglichst bald nachgeholt werden sollen. Infovac hält fest, dass ein längerer Abstand als empfohlen nicht bedeutet, dass man von vorn beginnen muss.
Wer die Termine nicht allein verwalten will, kann sich vom Kinderarzt einen Nachholplan erstellen lassen, am besten anhand des Impfausweises. Das BAG stellt den Impfplan 2026 als Dokument und den Impfkalender Schweiz als Karte im A5-Format zur Verfügung.
Impfausweis, Praxisbesuch und Belege für die Kasse
Das Impfbüchlein ist das zentrale Dokument: Das BAG empfiehlt, den Impfstatus des Kindes dort zu prüfen. Jede Dosis wird mit dem Namen des Impfstoffs eingetragen, was beim Nachholen, beim Eintritt in Krippe oder Schule und bei der Kontrolle der Rechnungen hilft. So bleiben Impfungen für Kinder lückenlos dokumentiert.
Bewahren Sie die Abrechnungen der Kasse auf. Sie zeigen den übernommenen Anteil, die Franchise und den Selbstbehalt und dienen als Beleg gegenüber einer Zusatzversicherung, die für Impfungen einen Betrag vorsieht. Wird in der Praxis eine eigene Beratung verrechnet, gelten dafür die üblichen Regeln der Grundversicherung.
Wo sich Angaben zu Impfungen für Kinder überprüfen lassen
Zahlen und Listen ändern sich. Laut BAG wurde die Impf-Infoline des Amtes Ende März 2026 aus Spargründen eingestellt, die Auskünfte finden sich seither online. Infovac beantwortet direkte Fragen zu Impfungen, und auch Kinderärzte, Apotheken und Ärzte beraten.
Vor einer Impfung mit unsicherer Finanzierung stellen Sie der Krankenkasse diese Fragen:
- Gehört dieser Impfstoff in diesem Alter zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung?
- Gilt für diese Impfung in meiner Situation die Franchise?
- Sieht meine Zusatzversicherung einen Betrag vor, und wird er mit anderer Prävention geteilt?
- Muss ich die detaillierte Rechnung einreichen, um eine Vergütung zu erhalten?
