Krankenversicherung Freiberufler: Was ohne Arbeitgeber wegfällt
Angestellte profitieren von Lösungen, die der Betrieb organisiert: Unfallversicherung, kollektive Taggeldversicherung, Pensionskasse. Bei Selbstständigen entsteht nichts davon von selbst. Eine tragfähige Krankenversicherung Freiberufler wird deshalb Stück für Stück zusammengesetzt, und jedes Stück gehört zu einem anderen Rechtsrahmen.
Zuerst lohnt sich eine saubere Trennung in zwei Fragen. Die erste betrifft die Behandlungskosten: Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalt. Die zweite betrifft das Einkommen: Fällt eine Treuhänderin oder ein Architekt wochenlang aus, laufen Miete und Fixkosten weiter, während die Einnahmen sinken. Die Behandlungskosten gehören zur Grundversicherung nach KVG und allenfalls zu Zusatzversicherungen nach VVG. Der Einkommensausfall gehört in die Taggeldversicherung, die freiwillig ist.
Im Alltag ist von Freiberuflern, Selbstständigen oder Selbstständigerwerbenden die Rede. Gemeint ist in allen Fällen, wer auf eigenes Risiko arbeitet und deshalb selbst für die Absicherung sorgen muss. Das gilt für den Einzelunternehmer mit Werkstatt genauso wie für die Anwältin im eigenen Büro oder den Physiotherapeuten mit eigener Praxis.
Zusatzversicherung Selbstständige: Grundversicherung nach KVG, Zusatz nach VVG
Die Grundversicherung nach KVG bildet das gemeinsame Fundament der vergüteten Leistungen. Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gemäss BAG und Pro Senectute gibt es dort keine Aufnahmepflicht: Der Versicherer darf einen Antrag ablehnen, Vorbehalte anbringen und seine Prämien nach dem individuellen Risiko festlegen.
Bei einer Zusatzversicherung Selbstständige geht es deshalb nicht um Pflicht, sondern um Bedarf. Allgemeine, halbprivate oder private Abteilung im Spital, Zahnbehandlungen, Komplementärmedizin, Brillen: Jede Deckung hat Limiten und Bedingungen, die je nach Versicherer und Produkt abweichen.
Die Prämie der Grundversicherung wird getrennt vom Taggeld bezahlt, wie das Portal entreprendre.ch festhält. Ein Taggeldvertrag hat also mit der KVG-Rechnung nichts zu tun und wird einzeln abgeschlossen, angepasst und gekündigt. Für die Krankenversicherung Freiberufler heisst das: Jede Police wird für sich geprüft, nicht als Paket.
Auch der Kalender unterscheidet sich. Für die Grundversicherung nennt Priminfo den 30. November als jährliche Frist für den Kassenwechsel. Bei Zusatzversicherungen nach VVG weist die FINMA darauf hin, dass nach drei Jahren schriftlich auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden kann, mit einer Frist von drei Monaten; massgebend bleibt der Vertrag.
Taggeldversicherung Selbstständigerwerbende: Einkommen bei Krankheit ersetzen
Die Taggeldversicherung Selbstständigerwerbende zahlt bei Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag. Es gibt sie in zwei Rechtsformen. Nach Angaben des BAG müssen KVG-Versicherer Personen zwischen 15 und 65 Jahren aufnehmen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Ab 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit sind Taggelder während mindestens 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen auszurichten, eine Mindesthöhe schreibt das Gesetz nicht vor.
Die VVG-Variante ist ein privatrechtlicher Vertrag mit Vertragsfreiheit, ohne Aufnahmepflicht, mit frei verhandelbarer Höhe und Dauer. Das BAG hält fest, dass Vorbehalte für bestehende Krankheiten dort zeitlich unbefristet gelten können, während sie im KVG nach fünf Jahren dahinfallen.
Bei den privaten Anbietern gehen die Parameter auseinander. Allianz nennt wählbare Wartefristen von 14, 30 oder 60 Tagen und eine Lohnersatzquote von 80, 90 oder 100 Prozent des versicherten Lohns. Helvetia bezeichnet Wartefristen von 7, 14 oder 30 Tagen als üblich und erklärt die Taggeldversicherung zur Summenversicherung. Die Zahlen zeigen vor allem: Einen Standard gibt es nicht.
Beide Versicherer sagen dasselbe zur Prämie: Je kürzer die Wartefrist, desto teurer das Taggeld. Wer eine lange Wartefrist wählt, trägt die ersten Wochen des Einkommensausfalls selbst.
Unfallversicherung Selbstständige: freiwillige Deckung statt Obligatorium
Ein Selbstständiger ohne Angestellte muss keine Unfallversicherung nach UVG abschliessen, schreibt Helvetia. Dafür ist die Unfalldeckung bei der Krankenkasse einzuschliessen; sie übernimmt Heilungskosten, aber keinen Erwerbsausfall.
Wer Verdienstausfall nach einem Unfall absichern will, kann eine freiwillige Unfallversicherung Selbstständige abschliessen, die Leistungen wie Taggelder und Renten des UVG nachbildet. Groupe Mutuel hält in seiner Broschüre für Selbstständige fest, dass diese weder dem BVG noch dem UVG obligatorisch unterstellt sind und somit keinen automatischen Ersatz bei Arbeitsunfähigkeit erhalten.
Ein Vergleich dieser Policen lohnt sich anhand des versicherten Verdienstes, der Leistungsdauer und der Frage, ob Krankheit und Unfall im selben Vertrag geregelt sind. Die Prämie allein sagt wenig, denn ein günstiger Vertrag mit tiefem versichertem Verdienst hilft im Ernstfall kaum weiter.
Freiberufler Krankenkasse: Wartefrist, Dauer und Höhe richtig bemessen
Bei der Wahl der Freiberufler Krankenkasse und der Taggeldlösung zählen die tatsächlichen Ausgaben, nicht eine Faustregel. Eine Krankenversicherung Freiberufler, die zum Betrieb passt, beginnt mit einer ehrlichen Aufstellung der monatlichen Fixkosten und der privaten Lebenshaltung. Allianz räumt ein, dass die Regel, 80 bis 90 Prozent des Einkommens zu versichern, oft zu knapp ausfällt, weil Fixkosten des Betriebs wie Miete, Leasing oder Löhne nicht eingerechnet sind.
Die Wartefrist richtet sich nach den vorhandenen Reserven. Ebenso wichtig ist die Bezugsdauer: Im KVG gelten 720 Tage innerhalb von 900, bei VVG-Policen spricht Allianz in der Regel von bis zu 730 Tagen pro Leistungsfall. Was danach folgt, ist eine Frage der Invalidenversicherung und der privaten Vorsorge.
Bei VVG-Verträgen spielt die Gesundheitsprüfung eine zentrale Rolle. Allianz warnt, dass unvollständige oder falsche Angaben im Leistungsfall zu Kürzung oder Ablehnung führen können, und rät, sich in gesundem Zustand zu versichern. Ausschlüsse und Vorbehalte sind vor der Unterschrift zu klären.
Beschäftigt ein Selbstständiger Mitarbeitende, kommt ein zweiter Punkt dazu: Während der Wartefrist einer Kollektivlösung trägt der Arbeitgeber den Lohnausfall seiner Leute, wie Helvetia betont. Diese Absicherung ist von der eigenen Taggeldlösung zu trennen.
Vorsorge und soziale Netze: Was für Freiberufler zusätzlich zählt
Die Absicherung von Freiberuflern erschöpft sich nicht in der Krankenkasse. Laut entreprendre.ch zahlen Selbstständige ihre AHV-Beiträge selbst, die berufliche Vorsorge ist für sie freiwillig, und für die selbstständige Tätigkeit sind sie nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert.
Groupe Mutuel verweist darauf, dass Selbstständige ohne Versicherung bei erzwungener Arbeitspause kein Ersatzeinkommen haben, ausser ihren Reserven, bis eine allfällige IV-Rente einsetzt. Diese Rente ist begrenzt und kommt erst lange nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Die dritte Säule kann Invalidität und Todesfall zusätzlich abfedern, steuerliche Vorteile inklusive. Ob sich das lohnt, hängt vom Budget und der persönlichen Lage ab. Die Krankenversicherung Freiberufler ist nur ein Teil dieses Gesamtbilds. Als Faustregel gilt: erst die Risiken auflisten, dann die Produkte wählen, und zwar mit Blick auf Familie, Verpflichtungen und die Dauer, die man eine Auszeit finanziell überstehen könnte.
Offerte prüfen: Fragen an den Versicherer vor dem Abschluss
Angebote wirken ähnlich, unterscheiden sich aber in den Einzelheiten. Wer dieselben Fragen schriftlich an mehrere Versicherer richtet, vergleicht auf gleicher Grundlage. Die allgemeinen Bedingungen und die Zusatzbedingungen ersetzt das nicht.
- Untersteht der Vertrag dem KVG oder dem VVG, und was heisst das für Vorbehalte?
- Welche Wartefristen gibt es, und wie verändert sich die Prämie bei kürzerer Frist?
- Wie lange werden Leistungen höchstens bezahlt, und ab welchem Grad der Arbeitsunfähigkeit?
- Wie wird der versicherte Verdienst festgelegt, und lässt er sich ohne neue Gesundheitsprüfung anpassen?
- Was geschieht bei Aufgabe der Tätigkeit oder beim Austritt aus einer Kollektivversicherung?
