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Nach Lebenssituation

Zusatzversicherung für Senioren: Was ab der Pensionierung zählt

Die Zusatzversicherung für Senioren wirft Fragen auf, die in jüngeren Jahren kaum eine Rolle spielen: schwierigere Aufnahme, steigende Prämien und Deckungen, die man nicht verlieren sollte. Die Grundversicherung gilt unverändert weiter, die freiwillige Deckung verlangt aber genaues Lesen. Hier steht, was offizielle Stellen und anerkannte Organisationen sagen und was vom Vertrag abhängt.

Von N. Frik · Angaben geprüft am 28. Oktober 2026

Ein älteres Paar prüft mit einer Beraterin Unterlagen in einem Schweizer Büro.

Was die Zusatzversicherung für Senioren umfasst

Die obligatorische Grundversicherung bleibt im Alter, was sie immer war: Sie vergütet die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Die Zusatzversicherung für Senioren meint die freiwilligen Verträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz, die darüber hinausgehen, etwa das Ein- oder Zweibettzimmer im Spital, Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Haushalthilfe oder Kuren.

Gemäss Priminfo bestimmt jede Krankenkasse selbst, welche Leistungen ihre Zusatzversicherungen enthalten. Es gibt deshalb keinen Standardinhalt: Was vergütet wird, bis zu welchem Betrag und unter welchen Bedingungen, steht in den allgemeinen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

Ob eine Krankenzusatzversicherung im Alter sinnvoll ist, hängt von den eigenen Gewohnheiten ab: Wer ohnehin kaum Komfort im Spital wünscht, braucht anderes als jemand, der Wert auf freie Arztwahl legt. Pro Senectute unterscheidet im Wesentlichen zwei Gruppen, die ambulante und die Spitalzusatzversicherung, wobei sich eine Unfalldeckung zu beiden ergänzen lässt.

Aufnahme ab 55 oder 60: Alter und Gesundheit spielen mit

Pro Senectute hält fest, dass für die Anbieter keine Aufnahmepflicht besteht und dass sie Anträge wegen Alter oder Gesundheit ablehnen dürfen. Die Prämien steigen mit dem Alter, und viele Versicherer bieten nach dem 60. Lebensjahr keine neuen Zusatzversicherungen mehr an.

Priminfo warnt aus einer anderen Richtung: Eine gekündigte Zusatzversicherung lässt sich oft nicht mehr abschliessen, besonders im Alter von etwa 55 bis 65 Jahren oder bei schlechter Gesundheit. Bei einer Zusatzversicherung ab 60 lautet die Frage daher nicht nur, welches Produkt passt, sondern auch, welches überhaupt noch erhältlich ist.

Pro Senectute erklärt die Prämienlogik so: Der Versicherer berechnet sie nach dem individuellen Risiko, und dabei spielen neben dem Alter auch der Gesundheitszustand, das Geschlecht und der Lebensstil eine Rolle. Eine Zusatzversicherung ab 60 kostet deshalb nicht für alle gleich viel, und ein Vergleich mehrerer Offerten lohnt sich.

Bestehende Verträge nicht leichtfertig kündigen

Ein vor zwanzig Jahren abgeschlossener Vertrag kann Leistungen enthalten, die heute kein Versicherer zum gleichen Preis anbieten würde. Eine vorschnelle Kündigung ist im Alter der teuerste Fehler. Pro Senectute empfiehlt, bestehende Verträge vor jeder Änderung durchzugehen und die alte Police erst zu kündigen, wenn die neue unterschrieben und eingetroffen ist.

Zudem können Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Versicherern laufen. Wer die Krankenkasse für die Grundversicherung wechselt, muss die Zusatzversicherung deshalb nicht anfassen. Jede Änderung wird schriftlich vorbereitet, mit einer Offerte, die die Bedingungen für Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand nennt.

Auch die Kündigungsfrist ist Sache des Vertrags. Priminfo verweist darauf, dass die Frist in den Bedingungen des Versicherers steht, und stellt Musterbriefe bereit. Wer ohnehin nur einen Teil kündigen möchte, etwa die Zahndeckung, prüft zuvor, ob der Rest des Vertrags unverändert weiterläuft.

  • Vor jedem Entscheid eine schriftliche Offerte verlangen.
  • Allgemeine und besondere Bedingungen vergleichen.
  • Den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue schriftlich bestätigt ist.
  • Prüfen, ob Grund- und Zusatzversicherung bei zwei Versicherern bleiben können.

Spitalversicherung für Senioren: das Beispiel Hôpital senior

Einzelne Versicherer haben Produkte für diese Altersgruppe entwickelt. Die Groupe Mutuel beschreibt ihre Spitalversicherung Hôpital senior als Angebot für Personen ab 55 Jahren und gibt zugleich an, dass sie in jedem Alter abgeschlossen werden kann; ein Höchsteintrittsalter nennt sie nicht. Versichert sind Spitalaufenthalte bei Krankheit oder Unfall in vier Stufen.

Die Stufen 1 und 2 entsprechen der allgemeinen Abteilung, in Einrichtungen der Liste des Versicherers. Die Stufen 3 und 4 bieten die halbprivate und die private Abteilung mit freier Arztwahl in den anerkannten Spitälern und Kliniken. Im Ausland sind pro Tag höchstens 500, 1000 oder 1500 Franken versichert, je nach Stufe. Auf den Stufen 3 und 4 sind Prämienrabatte von 10 Prozent bei einer Franchise von 2000 und von 25 Prozent bei 5000 Franken vorgesehen.

Neben den klassischen Abteilungsstufen kennt der Markt auch flexible Modelle. Wie Pro Senectute beschreibt, kann man dort die Abteilung erst vor der Behandlung gegen einen festen Betrag höher wählen, oft bei tieferen Prämien. Ob diese Variante zu einer Spitalversicherung für Senioren passt, hängt von der Bereitschaft ab, im Ernstfall einen Betrag aus eigener Tasche zu übernehmen.

Das Beispiel zeigt die Logik einer Spitalversicherung für Senioren: Komfortstufe, Spitalliste, Auslandslimite und eine wählbare Franchise. Andere Anbieter gestalten ihre Produkte anders; massgebend ist allein der Vertrag.

Franchise und Selbstbehalt im Alter

In der Grundversicherung beträgt die ordentliche Franchise für Erwachsene 300 Franken pro Kalenderjahr. Wählbar sind laut BAG zudem 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken. Darüber hinaus zahlen Versicherte 10 Prozent der Kosten, höchstens 700 Franken pro Jahr, sowie 15 Franken pro Spitaltag. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber den Betrag, den man bei grösseren Behandlungen selbst trägt.

Wer häufig zum Arzt geht, fährt mit einer hohen Wahlfranchise nicht immer gut. Die Zusatzversicherung für Senioren ersetzt diese Beträge nicht automatisch: Manche Produkte beteiligen sich daran, andere nicht. Das regelt nur der Vertrag.

Pro Senectute nennt für die Franchise der Grundversicherung eine Spanne von mindestens 300 bis höchstens 2500 Franken pro Jahr und betont, dass eine tiefere Franchise zu einer höheren Prämie führt. Die Wahl ist also stets ein Abwägen zwischen laufender Prämie und möglichem Selbstbehalt.

Ergänzungsleistungen: zuerst den Anspruch prüfen

Ergänzungsleistungen sind keine Privatversicherung, sondern ein Anspruch gegenüber dem Kanton, wenn Renten und übrige Einkünfte den Lebensbedarf nicht decken. Pro Senectute nennt als Vermögensschwelle 100'000 Franken für Alleinstehende und 200'000 Franken für Ehepaare. Bei der Zusatzversicherung für Senioren gehört diese Prüfung an den Anfang.

Zu den Ergänzungsleistungen gehört auch die Vergütung von Krankheitskosten wie Selbstbehalt, Franchise, Zahnarztkosten und Hilfsmitteln, bis zu einem von jedem Kanton festgelegten Jahreshöchstbetrag und gegen Belege. Für Zahnbehandlungen ist vorab ein Kostenvoranschlag zum Sozialversicherungstarif einzureichen. Zuständig ist die kantonale EL-Stelle, meist die Ausgleichskasse. Der Anspruch gilt ab dem Datum der Anmeldung, daher lohnt sich eine frühe Anmeldung.

AHV-Hilfsmittel: Hörgeräte, Lupenbrillen, Rollstühle

Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Wohnsitz in der Schweiz können Kostenbeiträge für Hilfsmittel erhalten, etwa Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen oder Rollstühle. Die Informationsstelle AHV/IV nennt die Ausgleichskassen und Pro Senectute als zuständig für Abgabe und Vergütung.

Diese Ansprüche gehen der Zusatzversicherung voraus. Wer eine Deckung für Sehhilfen oder Hörgeräte erwägt, klärt zuerst, was die AHV bereits vorsieht, und bezahlt dann nicht für etwas, das schon abgedeckt ist.

Fragen, die vor einer Änderung der Zusatzversicherung zu klären sind

Einige einfache Fragen ersparen unangenehme Überraschungen. Nimmt mich der neue Versicherer ohne Vorbehalt auf? Welche Leistungen sind pro Jahr begrenzt? Welche Franchise gilt? Was geschieht, wenn sich mein Gesundheitszustand ändert? Die Antworten gehören in die schriftliche Offerte, nicht in ein Telefongespräch allein.

Pro Senectute bietet kostenlose Beratung in ihren Beratungsstellen an. Eine solche Aussenperspektive ist wertvoll, wenn es um mehr geht als um einen Prämienvergleich. Die Krankenzusatzversicherung im Alter bleibt eine persönliche Entscheidung, die sich beim Versicherer bestätigen lässt. Eine Zusatzversicherung für Senioren beurteilt man über Jahre, nicht anhand der ersten Prämie.

Hilfen und Angebote für Senioren

groupemutuel.ch

Groupe Mutuel: Hôpital senior

Vorstellung der Spitalversicherung für Personen ab 55 Jahren mit vier Stufen, Spitallisten, Deckung im Ausland und Prämienrabatten je nach gewählter Franchise.

prosenectute.ch

Pro Senectute: Ergänzungsleistungen

Erläuterungen zu den Ergänzungsleistungen: Vermögensgrenzen, vergütbare Krankheitskosten, Anmeldung bei der kantonalen EL-Stelle und Unterstützung beim Gesuch.

ahv-iv.ch

AHV/IV: Hilfsmittel der AHV

Informationsstelle der Sozialversicherungen: Kostenbeiträge der AHV für Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Lupenbrillen, Anspruchsberechtigte und zuständige Stellen.

Externe Websites, unabhängig von Suissemutuelle.com: Prüfen Sie Angaben und Bedingungen immer bei der jeweiligen Organisation.

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