Krankenversicherung Studierende: Die Pflicht beginnt mit dem Wohnsitz
Wer sich in der Schweiz niederlässt, muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme eine Krankenversicherung abschliessen. Das schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest, und es gilt auch für Studierende, die der Versicherungspflicht unterstehen. Sie melden sich bei einer in der Schweiz zugelassenen Krankenkasse an. Dieselbe Dreimonatsfrist haben Eltern für die Anmeldung eines Neugeborenen. Bei der Krankenversicherung Studierende gibt es also keine Sonderregel für Hochschulen.
Gemäss ch.ch ist man während dieser Frist bereits geschützt. Die Frist ist also ein Zeitfenster, um Angebote zu vergleichen, aber keine Einladung, die Anmeldung zu vergessen.
In der Grundversicherung müssen die Krankenkassen jede Person aufnehmen, die sich versichern will. Auch Studierende werden also nicht abgewiesen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, die Prämien dagegen unterscheiden sich stark. Bei der Wahl der Krankenkasse Studierende zählen deshalb vor allem Prämie, Versicherungsmodell und Franchise.
Krankenversicherung ausländische Studierende: Befreiung oder Anmeldung
Bei der Krankenversicherung ausländische Studierende unterscheidet das BAG zwei Gruppen. Ein Gesuch um Befreiung geht in jedem Fall an die zuständige kantonale Behörde; eine Liste dieser Stellen steht in einem Dokument des BAG.
Studierende aus der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich
Sie unterstehen der Versicherungspflicht nicht, wenn sie in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und in ihrem Wohnstaat versichert bleiben. Behandelt werden sie dann mit der Europäischen Krankenversicherungskarte. Wer in der Schweiz arbeitet, muss sich hier versichern. Auch eine private Versicherung mit gleichwertigem Schutz kann zur Befreiung führen. Das Gesuch geht an den Kanton, in dem sich die Person aufhält. Für die Krankenversicherung ausländische Studierende aus diesem Raum ist also nicht der Wohnsitz im Herkunftsland, sondern der Aufenthaltskanton die Anlaufstelle.
Studierende aus anderen Staaten
Sie können befreit werden, wenn sie eine private Versicherung mit gleichwertigem Schutz wie eine Schweizer Krankenkasse haben. Die Befreiung dauert drei Jahre und lässt sich um höchstens drei Jahre verlängern, danach gilt die Versicherungspflicht. Die Universität Freiburg weist darauf hin, dass die Studierenden nachweisen müssen, dass ihr bisheriger Schutz die in der Schweiz nötigen Behandlungen abdeckt. Mit einer Schweizer Arbeitsbewilligung gilt die Pflicht in jedem Fall.
Krankenkasse Studierende zwischen 18 und 25: Prämie, Franchise, Selbstbehalt
Nach AXA wechseln junge Menschen am 1. Januar nach dem 18. Geburtstag in die Erwachsenenversicherung und erhalten ihre eigene Prämie. Junge Erwachsene profitieren in der Regel bis zum Ende des 25. Lebensjahres von günstigeren Prämien. Wie hoch sie ausfallen, hängt von Versicherer, Wohnkanton, Modell und Franchise ab; der Prämienrechner von Priminfo hilft beim Vergleich.
Die ordentliche Franchise für Erwachsene liegt zwischen 300 und 2500 Franken. Ist sie aufgebraucht, bleibt ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Wer eine hohe Franchise wählt, zahlt weniger Prämie, trägt aber im Krankheitsfall mehr selbst. Ob das tragbar ist, hängt vom eigenen Budget ab.
Für die Krankenversicherung Studierende gilt: Man kann die Grundversicherung bei einer Kasse und die Zusatzversicherungen bei einer anderen abschliessen. Eltern und Kinder müssen ebenfalls nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein.
Prämienverbilligung Studierende: Die Kantone entscheiden
Das BAG hält fest, dass die Kantone bestimmen, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, wie hoch sie ist und wie das Verfahren läuft. Für Familien mit tiefen oder mittleren Einkommen müssen sie die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und diejenigen von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent senken. Manche Kantone zahlen die Verbilligung automatisch aus, andere verlangen einen Antrag.
Der Kanton Zürich verlangt einen Antrag: Wer die individuelle Prämienverbilligung nicht beantragt, bekommt sie nicht. Die Sozialversicherungsanstalt ermittelt anhand der letzten Steuerdaten, wer voraussichtlich Anspruch hat, und verschickt im Frühling ein Formular für das Folgejahr. Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung zählen auch Einkommen und Vermögen der Eltern, weshalb manche Studierende leer ausgehen.
Wer als Studentin oder Student nur ein bescheidenes Einkommen hat, wendet sich am besten früh an die Stelle des Wohnkantons, die Priminfo bezeichnet. Wer ein Gesuch stellt, muss damit rechnen, dass bei der Prämienverbilligung Studierende auch Einkommen und Vermögen der Eltern berücksichtigt werden.
Unfalldeckung: Sie hängt vom Arbeitspensum ab
Auch bei der Krankenkasse Studierende ist die Unfallversicherung ein Thema, denn sie ist obligatorisch. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist über diesen versichert. Vollzeitstudierende müssen den Unfall in der Grundversicherung einschliessen, was sich auf die Prämie auswirkt. Die Krankenversicherung Studierende ohne Arbeitgeber enthält also im Normalfall den Unfallschutz.
AXA betont, dass der Unfallschutz der Grundversicherung deutlich weniger weit reicht als eine private Unfallversicherung. Wie viel Schutz im eigenen Fall nötig ist, muss jede und jeder anhand der konkreten Lebenssituation prüfen, zum Beispiel bei Sport in der Freizeit oder bei Nebenjobs mit unregelmässigem Pensum.
Einzelne Hochschulen bieten eine Teilabsicherung. An der Universität Basel sind immatrikulierte Studierende kostenlos gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls mit bleibendem Schaden versichert, vergünstigte Versicherungsangebote gibt es dort aber nicht.
Zusatzversicherung Studierende: Brille, Fitness und Komplementärmedizin
Laut Priminfo ist eine Zusatzversicherung freiwillig und deckt Leistungen, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht übernimmt. Jede Krankenkasse legt selbst fest, was sie anbietet. Bei einer Zusatzversicherung Studierende geht es oft nur um einzelne, gezielt gewählte Leistungen.
AXA nennt Brillen und Kontaktlinsen, Fitnessabonnemente und Komplementärmedizin als mögliche Leistungen. Die Prämien sind für junge Menschen häufig tiefer, weil sie teilweise vom Alter abhängen. Bei der Zusatzversicherung Studierende ist ein früher Abschluss laut AXA sinnvoll, denn eine Krankheit kann den Abschluss später erschweren oder verhindern.
Gemäss ch.ch wird in der Regel ein Gesundheitsfragebogen verlangt. Die Kasse darf die Zusatzversicherung ablehnen, und falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung oder Kündigung führen. Die Bedingungen sind von Vertrag zu Vertrag verschieden.
- Brillen und Kontaktlinsen, je nach Höchstbetrag des Versicherers
- Komplementärmedizin, sofern der Versicherer die Therapeutin anerkennt
- Beitrag an ein Fitnessabonnement, je nach gewählter Variante
- Zahnbehandlungen, je nach Deckungsstufe des Vertrags
- Reise- und Rettungskosten in der Schweiz und im Ausland
Auslandsemester: Die Grundversicherung gilt weiter, aber nicht überall gleich
Nach AXA bleibt die obligatorische Krankenversicherung während eines Auslandsemesters oder -studiums bestehen, die Kostenbeteiligung ist jedoch je nach Land verschieden. In der EU, in der EFTA und im Vereinigten Königreich richtet sich die Vergütung nach der Kostenbeteiligung im jeweiligen Land. Ausserhalb dieses Raums werden höchstens die doppelten Behandlungskosten wie in der Schweiz übernommen.
Für Länder ohne Abkommen kann bei einer Doppelbelastung unter Umständen eine Befreiung beantragt werden, sofern ein gleichwertiger Schutz besteht. In den USA können die Kosten sehr hoch ausfallen. Eine Zusatzversicherung für Behandlungen im Ausland kann die Lücke verkleinern, je nach Vertrag. Für die Krankenversicherung Studierende im Austausch lohnt sich diese Prüfung vor jeder Reise. Vor der Abreise lohnt sich die Rückfrage beim Versicherer.
Kassenwechsel als Studierende: Termin 30. November
Laut ch.ch erfolgt der Wechsel des Versicherers bei der Krankenkasse Studierende wie bei allen anderen in der Regel auf Ende Jahr, per schriftlicher Kündigung, die vor dem 30. November bei der Kasse eintrifft. Die Kassen müssen ihre Prämien vor Ende Oktober bekannt geben. Für einen Modell- oder Franchisenwechsel gilt derselbe Termin. Die Universität Freiburg nennt zudem den 15. Dezember als Frist für die Anmeldung beim neuen Versicherer.
Beim Wechsel der Krankenversicherung Studierende ist die Grundversicherung nur ein Teil des Bildes; bei Zusatzversicherungen ist mehr Vorsicht angebracht. Die Kündigungsfrist steht in den Vertragsbedingungen, und laut Priminfo wird ein Neuabschluss schwierig, vor allem ab etwa 55 Jahren oder bei schlechter Gesundheit. Für junge Versicherte stellt sich das weniger, doch eine gekündigte Zusatzversicherung kann nach einer Krankheit abgelehnt werden.
