AXA Zusatzversicherung: Angebot ohne Grundversicherung
AXA Schweiz hält fest, dass sie keine Grundversicherung anbietet. Sie bietet einen Kassenvergleich und einen Wechselservice an, doch der obligatorische Vertrag läuft bei einer anderen Krankenkasse. Das verändert die Lesart eines Angebots: Die AXA Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung eines anderen Versicherers, und Sie müssen prüfen, wie beide ineinandergreifen, etwa bei Spitälern ausserhalb des Wohnkantons oder bei der Behandlung im Ausland.
Das Angebot gliedert sich in die ambulante Zusatzversicherung, die Spitalzusatzversicherung, Unfall Privat, Zahnversicherungen wie Dentaire 1000, ein Spitaltaggeld und die Kapitalversicherung. Alle fallen unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Anders als in der Grundversicherung besteht keine Pflicht, jeden Antrag anzunehmen, wie AXA selbst schreibt.
AXA ambulante Zusatzversicherung: ACTIF, PLUS und COMPLET
Die AXA ambulante Zusatzversicherung gibt es in drei Modellen. Nach Angaben des Versicherers wählen rund 90 Prozent der Kundschaft COMPLET, das umfassendste. ACTIF bündelt vor allem Beiträge für Sport, Prävention und Komplementärmedizin, PLUS deckt gezieltere Leistungen wie Brillen, Psychotherapie, Medikamente und Hilfsmittel. Prämien nennt die Produktseite nicht; einen individuellen Preis liefert nur der Prämienrechner.
Bewegung, Prävention, Check-up: Höchstbeträge pro Modell
Für Gesundheit und Sport vergütet AXA 75 Prozent: Fitnessabo bis CHF 200 (ACTIF) oder CHF 300 (COMPLET), Sportvereine, Schwimmbad und Klettern bis CHF 100 beziehungsweise 150, Bewegungskurse bis CHF 200 beziehungsweise 300, mit einem Gesamtmaximum von CHF 400 bei ACTIF und CHF 500 bei COMPLET. Prävention wird bis CHF 500 (ACTIF) oder CHF 600 (COMPLET) pro Jahr übernommen, Check-ups zu 75 Prozent bis CHF 500 oder CHF 1000 innerhalb von drei Jahren.
Komplementärmedizin, Psychotherapie und Hilfsmittel
Komplementärmedizinische Therapien werden zu 75 Prozent vergütet, bis CHF 1000 pro Jahr bei ACTIF und CHF 3000 bei COMPLET, medizinische Massagen bis CHF 200. AXA beteiligt sich an anerkannten Methoden, unter anderem von Naturheilpraktikern; die Liste veröffentlicht der Versicherer. Psychotherapie ohne Zulassung in der Grundversicherung zahlt AXA zu 75 Prozent bis CHF 1000 (PLUS) oder CHF 3000 (COMPLET), mentale Fitness bis CHF 500 in drei Jahren mit COMPLET. Brillen und Linsen erhalten CHF 150 (PLUS) oder CHF 300 (COMPLET) pro Jahr, Impfungen 90 Prozent, Hilfsmittel wie Hörgeräte bis CHF 1000 (PLUS) oder CHF 2000 (COMPLET).
Ausschlüsse und Notfälle im Ausland bei der ambulanten Deckung
Ausgeschlossen sind kosmetische Behandlungen und Operationen, künstliche Befruchtung, Sterilitätsbehandlungen und Leistungen, bei denen nicht eine Krankheit oder ein Unfall im Vordergrund steht, ebenso Medikamente, die dem KVG unterliegen, und Präparate der Ausschlussliste. Psychische Erkrankungen, die zu Lasten der Grundversicherung gehen, bleiben deren Sache. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Zusatzbedingungen.
Im Ausland vergüten COMPLET und PLUS einen medizinischen Notfall zu 100 Prozent, ergänzend zur Sozialversicherung; Rettung, Transport und Bergung sind mitversichert. Geplante ambulante Behandlungen werden zu 90 Prozent übernommen, bis CHF 2000 pro Jahr (COMPLET) oder CHF 1000 (PLUS). Für den Besuch einer nahestehenden Person bei einem Spitalaufenthalt von mindestens sieben Tagen gibt es bis CHF 1000 pro Fall. Im Notfall ist die Notrufzentrale Medicall zu kontaktieren, und für Behandlungen im Ausland braucht es einen Zahlungsbeleg.
AXA Spitalzusatzversicherung: Abteilungen, Flex-Modelle und Negativliste
Die AXA Spitalzusatzversicherung umfasst Spital Allgemein, Spital Halbprivat, Spital Privat sowie die flexiblen Modelle Spital Flex 1 und Spital Flex 2, bei denen Sie bei jedem Aufenthalt neu entscheiden. In der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) trägt die Grundversicherung die Kosten; die Zusatzversicherung bringt hier vor allem Beiträge für eine Begleitperson und Mehrkosten bei einem Spital ausserhalb des Wohnkantons. Halbprivat heisst höchstens ein Zweibettzimmer und bevorzugte Behandlung bei nicht dringenden Eingriffen, privat ein Einzelzimmer, freie Arztwahl und Behandlung durch Spezialisten oder Chefärzte.
Die freie Spitalwahl gilt in der ganzen Schweiz, während die Grundversicherung auf Listenspitäler des Wohnkantons beschränkt ist. Eine Einschränkung bleibt, die Negativliste. AXA führt darin Spitäler und Geburtshäuser auf, die von den Spitalprodukten nach VVG ausgeschlossen sind. Bei den Akutspitälern liegen sie in den Kantonen AR, TI, VD und ZH, zum Beispiel die Augenklinik Dr. A Scarpatetti in Teufen, die Clinica Dr Spinedi in Orselina, die Clinique la Prairie in Clarens, Biotonus in Territet, die Klinik Tiefenbrunnen in Zollikon und die Eulachklinik in Winterthur.
Spitäler, die nicht auf der Liste stehen, gelten als zugelassen, doch eine Kostenübernahme im Einzelfall ist nicht garantiert. Für Geburtshäuser ist vorab Kontakt mit AXA nötig. Prüfen Sie vor jedem geplanten Aufenthalt die aktuelle Fassung der Negativliste.
Zum Spitalschutz gehören laut AXA ausserdem Beiträge an anerkannte Kuren und Kuranstalten, die eine ärztliche Verordnung voraussetzen, die Beteiligung an den Kosten einer Begleitperson (Rooming-in) sowie die Übernahme geplanter oder dringender Aufenthalte im Ausland im Rahmen des KVG und der AXA-Bedingungen. Wie weit die AXA Zusatzversicherung dabei geht, hängt vom gewählten Produkt ab; Preise nennt die Produktübersicht nicht, sondern verweist auf einen Prämienrechner.
AXA Kapitalversicherung: Einmalzahlung bei Tod oder Invalidität
Die AXA Kapitalversicherung erstattet keine Rechnungen, sie zahlt ein einmaliges Kapital bei Tod oder Invalidität infolge von Unfall oder Krankheit. Vier Deckungen sind einzeln oder kombiniert wählbar: Tod durch Unfall, Invalidität durch Unfall, Tod durch Krankheit, Invalidität durch Krankheit. Die Versicherungssummen betragen CHF 10 000, 20 000, 50 000, 100 000, 200 000 oder 300 000; für unerwünschte Leistungen ist eine Deckung von CHF 0 möglich.
Das Invaliditätskapital richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und wird angepasst, wenn sich dieser nach einem versicherten Unfall verschlechtert. Das Todesfallkapital geht an die Begünstigten, die vom gesetzlichen Erbgang abweichen können. Arbeitsunfähigkeit allein löst keine Leistung aus. Zwei Altersgrenzen sind zu beachten: Ab 56 Jahren ist das Invaliditätskapital bei Krankheit auf CHF 100 000 begrenzt, ab 70 Jahren auch bei Unfall, und dann entfällt die Progression.
Beim Abschluss nur für Unfall genügt ein Verzicht auf Gesundheitsfragen; für Krankheit ist ein Gesundheitsfragebogen nötig. Die AXA Kapitalversicherung ersetzt weder die Spitalzusatzversicherung noch ein Taggeld.
Laufzeit, Kündigung und Familienrabatt
Nach den Angaben von AXA sind Verträge mit einer Laufzeit von einem, zwei oder drei Jahren wählbar; die Mindestdauer beträgt ein Jahr, mit jährlicher stillschweigender Verlängerung. Gekündigt wird auf den 31. Dezember mit drei Monaten Frist, spätestens am letzten Arbeitstag im September. Bei einer Prämienerhöhung verkürzt sich die Frist auf einen Monat.
Ein Familienrabatt von 5 Prozent gilt für einen Zweipersonenhaushalt, von 10 Prozent ab drei Personen, sofern mindestens ein Erwachsener und ein Minderjähriger dazugehören. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer AXA Zusatzversicherung, ob eine mehrjährige Laufzeit Sie länger bindet als gedacht.
AXA Erfahrungen lesen und Fragen an den Versicherer stellen
AXA Erfahrungen im Netz können ein ambulantes Produkt, einen Spitalaufenthalt oder eine andere Versicherungssparte des Konzerns betreffen, was über die Krankenzusatzversicherung nichts aussagt. Achten Sie auf Modell, Datum und den Grund einer Ablehnung: erreichter Höchstbetrag, nicht anerkannte Methode, Spital auf der Negativliste, vertraglicher Ausschluss. Einzelne AXA Erfahrungen ersetzen die Lektüre der Versicherungsbedingungen nicht.
Fragen Sie AXA anschliessend nach dem genauen Modell Ihrer AXA Zusatzversicherung, der Liste anerkannter Methoden, der aktuellen Negativliste, der Laufzeit und der Kündigungsfrist bei Prämienerhöhung. Die Stiftung ASCA führt AXA in ihrer Versicherer-Liste, betont aber, dass jeder Versicherer seine Zusatzprodukte frei gestaltet und jede Patientin und jeder Patient die Kostenübernahme vorgängig erfragen muss.
