Atupri Zusatzversicherung: vier Bausteine mit unterschiedlicher Aufgabe
Atupri ist eine Schweizer Krankenkasse mit Grundversicherung und mehreren Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen unterstehen nicht dem KVG, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der Versicherer hält selbst fest, dass VVG, die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die ergänzenden Bedingungen (ZVB) massgebend sind. Werbetexte und Übersichtstabellen ersetzen den Vertragstext nicht.
Die Aufgabenteilung ist einfach zu beschreiben. Basic und Mivita Reala sind ambulante Zusatzversicherungen und beteiligen sich an Kosten, die die Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt. Atupri Spital betrifft den Komfort und die Wahlmöglichkeiten bei einem Spitalaufenthalt. Comforta ergänzt das Spital und lässt sich nur zusammen mit einer ambulanten Atupri Zusatzversicherung abschliessen.
Daraus folgt, dass nicht ein einzelner Produktname verglichen werden sollte, sondern die Kombination, die am Ende tatsächlich im Vertrag steht.
Atupri Basic: Leistungen und Limiten laut Produktseite
Die Atupri Zusatzversicherung Basic ist die schlankere der beiden ambulanten Varianten. Laut Versicherer deckt sie Notfall-, Verlegungs- und Rücktransporte sowie Such- und Rettungsaktionen bis CHF 20'000, im In- und Ausland. Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung sind zu 100 % versichert, ebenfalls im In- und Ausland.
Weitere Leistungen sind begrenzt. Gynäkologische Untersuchungen werden zu 100 % bis CHF 200 pro Jahr übernommen. Für Geburt und Mutterschaft gilt eine Kostenbeteiligung von 60 % bis CHF 1'000 pro Jahr. Nichtpflichtmedikamente werden zu 90 % vergütet, solange sie benötigt werden, Impfungen zu 90 % der Kosten pro Jahr.
Zum Bereich Gesundheit zählen 75 % der Kosten für Sport und Fitness bis CHF 200 pro Jahr, etwa für Fitnessabos, Kurse oder Vereinsmitgliedschaften, sowie 90 % eines Gesundheitschecks bei Rikai oder CARE, ebenfalls bis CHF 200 pro Jahr. Im Ausland werden 100 % der Heilungskosten übernommen; für Verlegung und Rücktransport gilt eine Obergrenze von CHF 20'000, und wer aus medizinischen Gründen nicht zurückreisen kann, erhält für Aufenthalts- und Umbuchungskosten bis CHF 5'000.
Diese Zahlen stammen von der Produktseite des Versicherers und können sich ändern. Entscheidend ist der Wortlaut der Police.
Mivita Reala: Leistungen, die mit dem Lebensalter wechseln
Bei der Atupri Zusatzversicherung Mivita Reala gilt ein anderes Prinzip: Die Leistungen richten sich nach der Altersphase und passen sich automatisch an. Für Kinder von 0 bis 12 Jahren nennt Atupri 60 % der Zahnbehandlungen bis CHF 500 pro Jahr, 80 % der Zahnstellungskorrekturen bis CHF 3'000 pro Jahr, 50 % der anerkannten Alternativmedizin bis CHF 1'500 pro Jahr und beim Sehen die Übernahme von 50 % der Mehrkosten über der Grundversicherung, höchstens CHF 300 pro Jahr.
Bei Erwachsenen zwischen 26 und 44 Jahren verschiebt sich der Schwerpunkt: Alternativmedizin, Gesundheitsförderung bis CHF 200 pro Jahr, Psychotherapie zu 60 % bis CHF 1'000 pro Jahr, Familienplanung zu 60 % bis CHF 1'000 pro Jahr und Vorsorge. Ab 60 Jahren kommen medizinische Hilfsmittel wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte oder orthopädische Schuhe und Einlagen hinzu, zu 50 % bis CHF 750 pro Jahr; Zahnleistungen führt Atupri für diese Altersgruppe nicht auf.
Auch hier gilt: Alternativmedizin wird nur bei anerkannten Methoden und anerkannten Therapeuten erstattet. Die Angaben auf der Produktseite sind nach den Worten des Versicherers nicht abschliessend.
Basic oder Mivita Reala: so lassen sich die Produkte nüchtern gegenüberstellen
Wer Atupri Basic und Mivita Reala gegenüberstellt, sollte nicht automatisch die umfangreichere Variante für die bessere halten. Basic bündelt feste Posten wie Gynäkologie, Impfungen, Nichtpflichtmedikamente und Fitness. Mivita Reala dagegen verteilt die Leistungen nach Alter, mit Zahnpflege und Brillen bei Jüngeren und Psychotherapie oder Familienplanung bei Erwachsenen.
Hilfreich ist eine ehrliche Bestandsaufnahme der letzten zwölf Monate: Welche Rechnungen für Brille, Zahnspange, Therapie, Fitnessabo oder Impfungen sind tatsächlich angefallen? Jeder Posten wird dann mit Prozentsatz und Jahreslimite verglichen. Ob sich eine Limite lohnt, hängt vom eigenen Verbrauch ab; diese Abwägung bleibt persönlich und ersetzt keine Beratung durch den Versicherer oder eine unabhängige Stelle.
Atupri Spital: Abteilung, Opti-Modelle und freie Spitalwahl
Atupri Spital richtet sich an Personen, die noch keine ambulante Zusatzversicherung Basic, Mivita Reala oder Intense haben. Wählbar sind die allgemeine, die halbprivate oder die private Abteilung oder eine flexible Lösung mit Opti 1 oder Opti 2. Die freie Arztwahl wird genannt, ebenso die schweizweit freie Spitalwahl in Listen- und Vertragsspitälern.
Bei Opti wird bei jedem Spitaleintritt kurzfristig entschieden. Wer in die halbprivate oder private Abteilung wechselt, beteiligt sich bis zu einem Maximalbetrag an den Kosten. Opti 1 und Opti 2 unterscheiden sich in der Prämienhöhe; wie hoch die Beteiligung ausfällt, steht in den Bedingungen.
Gegen einen Prämienaufschlag gibt es eine erweiterte Spitalwahl, die auch Spitäler ohne Vertrag mit Atupri einschliesst. Bei Halbprivat werden dann 80 % des vom Spital verrechneten Tarifs übernommen. Bietet das Spital keine halbprivate Abteilung an, greift bei Opti 1 und Opti 2 die Deckung der Privatabteilung.
Atupri Comforta und Denta: Zusätze zur ambulanten Zusatzversicherung Atupri
Atupri Comforta ist auf die ambulanten Produkte Basic, Mivita Reala und Intense abgestimmt und, so der Versicherer, nur zusammen mit einer solchen Versicherung abschliessbar. Sie ist meist etwas günstiger als Atupri Spital. Wer keine ambulante Zusatzversicherung besitzt, kommt für ein Spitalprodukt also eher mit Atupri Spital zum Ziel.
Basic wird als kombinierbar mit Comforta und mit Denta, dem Zahnprodukt, beschrieben; Mivita Reala empfiehlt beide als Ergänzung. Das Gesamtbudget setzt sich somit aus mehreren Prämien zusammen und kann durch Rabatte sinken. Frühere Modelle wie Diversa, Spital Kombi, Extra oder Mivita Extensa nennt Atupri als nicht mehr aktuelle Produkte.
Eintrittsalter, Vertragsdauer und Kündigung: die ambulante Zusatzversicherung Atupri
Eine ambulante Zusatzversicherung Atupri, ob Basic oder Mivita Reala, lässt sich bis zum 70. Lebensjahr abschliessen, und zwar auch ohne Atupri-Grundversicherung. Bei der Spitalversicherung liegt die Grenze beim 60. Lebensjahr, bei Opti 1 beim 70. Die Grundversicherung kann also bei einer anderen Kasse bleiben.
Bei Basic beträgt die Mindestvertragsdauer ein Jahr. Danach ist die Kündigung mit dreimonatiger Frist auf das Ende jedes Monats möglich. Eine Wartefrist erwähnen die Produktseiten nicht. Das ist keine Zusicherung: Eine allfällige Wartefrist steht in den Allgemeinen Bedingungen.
Da Zusatzversicherungen unter das VVG fallen, entscheidet der Versicherer anhand von Gesundheitsfragen über die Aufnahme. Die Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäss zu beantworten.
Rabatte und Gesamtkosten vor dem Abschluss prüfen
Atupri nennt mehrere Rabatte. Bei Mivita Reala sind es 5 % für Versicherte mit einer Atupri-Grundversicherung, ein Familienrabatt für Kinder und Jugendliche, wenn ein Elternteil bei Atupri eine Zusatzversicherung hat, sowie 1 % bei jährlicher und 0,5 % bei halbjährlicher Vorauszahlung. Bei der Spitalversicherung gilt ein Kombi-Rabatt von 5 %, wenn zusätzlich ein alternatives Grundversicherungsmodell wie SmartCare, TelFirst, CareMed, FlexCare oder HMO besteht.
Vor dem Abschluss lohnt es sich, die genaue Prämie jedes Produkts, die aktuellen Bedingungen, die Jahreslimiten und das Zusammenspiel der Rabatte zu klären. Die Prämien der Atupri Zusatzversicherung legt der Versicherer selbst fest; sie sind bei ihm zu erfragen oder über ein unabhängiges Vergleichsinstrument zu ermitteln.
