Sanitas im Überblick: Konzern im Besitz einer Stiftung
Sanitas ist eine Schweizer Krankenkasse, die sowohl die obligatorische Grundversicherung nach KVG als auch Zusatzversicherungen anbietet. Letztere unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Nach den Angaben von Sanitas wurde die Sanitas Stiftung 1958 gegründet; sie hält sämtliche Beteiligungen des Konzerns und ist dessen alleinige Aktionärin.
Für Versicherte heisst das zunächst nur, dass hinter dem Konzern keine börsenkotierte Gesellschaft steht, auch wenn man im Alltag nur den Vertrag und den Kundendienst wahrnimmt. Entscheidend für den Leistungsumfang bleiben die Vertragsunterlagen: Wer sich für eine Sanitas Zusatzversicherung interessiert, vergleicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Zusatzbedingungen und die Leistungslisten, nicht Werbeaussagen.
Zwei Produktfamilien in der Sanitas Zusatzversicherung
Die Sanitas Zusatzversicherungen gliedern sich in zwei Blöcke. Sanitas Vital ergänzt die Grundversicherung bei ambulanten Leistungen, die sie nicht oder nur teilweise übernimmt. Die Sanitas Spitalzusatzversicherung betrifft dagegen den Komfort und die freie Wahl von Arzt und Spital bei einem stationären Aufenthalt.
Hinzu kommen Unfallprodukte, die Sanitas als Accident Extra Liberty (halbprivate Abteilung) und Accident Top Liberty (private Abteilung) führt. Verbindlich sind laut Sanitas das KVG, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Zusatzbedingungen und die jeweiligen Listen des Versicherers.
Sanitas Vital: Basic, Smart und Premium
Die ambulante Zusatzversicherung Sanitas Vital gibt es in drei Stufen. Basic schliesst Lücken der Grundversicherung, Smart sichert Flexibilität mit Wahlmöglichkeiten bei Alternativmedizin und Gesundheitsförderung, Premium bietet den umfassendsten Schutz. Die Beträge gelten als Höchstbeträge pro Kalenderjahr, sofern nichts anderes steht.
Ein paar Eckpunkte der offiziellen Produktseite: Notfalltransporte und Rettung weltweit sind ab Basic zu 100 % ohne Kostendach versichert. Sehhilfen und Augenlaser werden in Basic zu 100 % bis CHF 300.– innerhalb von drei Kalenderjahren übernommen, in Premium bis CHF 600.–. Alternativmedizin gibt es erst ab Smart. Für jede Zahl gilt die aktuelle Liste von Sanitas.
Was sich beim Wechsel der Vital-Stufe ändert
Wer Sanitas Vital prüft, sollte zuerst festlegen, welche Posten er tatsächlich nutzt. Eine Familie mit Kindern in kieferorthopädischer Behandlung, eine Person mit regelmässigen Behandlungen in der Komplementärmedizin und ein Reisender haben ganz unterschiedliche Prioritäten. Welche Leistungen und Therapien erstattet werden, legen die Listen von Sanitas fest, und der Umfang der Rückerstattung kann je nach Position variieren.
Die medizinische Vorsorge zeigt die Abstufung: Laut Produktseite sind es in Basic bis CHF 500.–, in Smart bis CHF 1000.– und in Premium bis CHF 1500.–, jeweils mit zusätzlichen Leistungen in der höheren Stufe. Alternativmedizin wird in Smart zu 80 % bis CHF 2500.– oder 5000.– übernommen, in Premium zu 80 % bis CHF 10 000.–.
Bei der Kieferorthopädie bis zum 20. Altersjahr liegt Basic bei 50 % bis CHF 10 000.–, Smart bei 50 % ohne Kostendach und Premium bei 80 % ohne Kostendach. Für Familien mit Kindern fällt dieser Unterschied oft stärker ins Gewicht als der Komfort der Stufe.
Sanitas Spitalzusatzversicherung: Liberty-Produkte und Day Comfort
Bei der Sanitas Spitalzusatzversicherung nennt der Versicherer drei Produkte: Hospital Standard Liberty (allgemeine Abteilung, freie Spitalwahl), Hospital Extra Liberty (halbprivate Abteilung, freie Arzt- und Spitalwahl) und Hospital Top Liberty (private Abteilung, ebenfalls mit freier Arzt- und Spitalwahl). Priority Access, der beschleunigte Zugang zu Spezialisten samt Unterstützung bei einer Zweitmeinung, ist nur bei Extra Liberty und Top Liberty enthalten.
Hospital Day Comfort richtet sich an ambulante Eingriffe: freie Arzt- und Spitalwahl in den Partnerspitälern von Sanitas, rascher Spezialistenzugang und mehr Komfort vor, während und nach dem Eingriff. Ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt, entscheidet der behandelnde Arzt, was vor dem Abschluss eines solchen Produkts zu bedenken ist.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Komfort und Wahlfreiheit: Die Abteilung bestimmt die Unterbringung und die Art der ärztlichen Betreuung, die freie Spitalwahl betrifft die Frage, in welchem Haus Sie behandelt werden. Ob ein bestimmtes Spital oder ein bestimmter Arzt in Ihrem Fall gedeckt ist, klären Sie vor dem Eingriff schriftlich mit dem Versicherer.
Mit Hospital Upgrade kann man ohne Gesundheitsprüfung in die nächsthöhere Spitalzusatzversicherung wechseln. Dieses Angebot ist nur zusammen mit Hospital Standard Liberty oder Hospital Extra Liberty möglich.
Was die Grundversicherung im Spital bereits leistet
Bevor man eine Spitalzusatzversicherung abschliesst, lohnt der Blick auf die Grundversicherung. Sie übernimmt nach Franchise und Selbstbehalt die Behandlung in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton oder in einem Spital auf der kantonalen Spitalliste. Für Unterkunft und Verpflegung zahlen Patientinnen und Patienten gemäss Sanitas CHF 15 pro Tag.
Eine Sanitas Zusatzversicherung für das Spital ersetzt die Grundversicherung also nicht, sondern erweitert die Wahlfreiheit bei Abteilung, Arzt oder Spital. Als stationär gilt eine Behandlung mit mindestens einer Übernachtung im Spital, vor oder nach dem Eingriff; als ambulant eine Behandlung, nach der man am selben Tag wieder nach Hause geht.
Annahme, Gesundheitsfragen und individueller Prämienzuschlag
Anders als in der Grundversicherung darf ein Versicherer bei einer Sanitas Zusatzversicherung wie bei jeder anderen Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Sanitas verlangt dafür in der Regel Gesundheitsfragen und entscheidet danach, ob und zu welchen Bedingungen ein Antrag angenommen wird. Laut Sanitas sind auch Personen mit bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen prüfbar, möglich sind ein individueller Prämienzusatz und/oder ein Vorbehalt.
Für Sanitas Vital gilt eine Ausnahme bei der vorgeburtlichen Anmeldung eines Babys. Eine Hochstufung, etwa von Basic zu Smart, setzt eine Gesundheitsprüfung voraus; eine Herabstufung geht ohne Angaben zum Gesundheitszustand. Die Fragen sollten vollständig und wahrheitsgetreu beantwortet werden, denn falsche Angaben können den Vertrag gefährden.
Zu einer Sanitas Zusatzversicherung wechseln, ohne Lücke
Sanitas empfiehlt, die bisherige Zusatzversicherung erst zu kündigen, wenn die Annahmebestätigung vorliegt. Kündigungen erfolgen schriftlich, die Fristen unterscheiden sich je nach Versicherer, und Zusatzversicherungen sind laut Sanitas normalerweise bis Ende September kündbar, einzelne Policen laufen aber über mehrere Jahre.
AXA nennt in einem Beitrag zum Versicherungswechsel eine Frist von meist drei Monaten auf Jahresende, wobei die Kündigung bis zum 30. September beim Versicherer eintreffen muss. Das gilt für die Sanitas Zusatzversicherungen wie für andere Anbieter. Seit dem 1. Januar 2022 lassen sich zudem viele Verträge spätestens auf das Ende des dritten Vertragsjahres kündigen. Erhöht der Versicherer die Prämie, ändert sich die Kündigungsfrist.
Sanitas Erfahrungen richtig lesen
Sanitas Erfahrungen und Bewertungen von Kundinnen und Kunden geben Einzelfälle wieder: eine abgelehnte Rückerstattung, eine lange Bearbeitungszeit, ein Gespräch mit dem Kundendienst. Über Ihren eigenen Vertrag sagen sie wenig. Auch Sanitas Erfahrungen aus Online-Foren ersetzen den Blick in die Unterlagen nicht. Aussagekräftiger ist der Vergleich der Vertragsunterlagen und der Höchstbeträge pro Leistung.
Verlangen Sie vor dem Abschluss einer Sanitas Zusatzversicherung eine schriftliche Offerte mit den gewählten Produkten, dem Versicherungsbeginn und allfälligen Vorbehalten oder Zuschlägen, und halten Sie dagegen, was Sie wirklich brauchen: Brille, Zahnspange für ein Kind, Alternativmedizin, Behandlungen im Ausland oder das Einzelzimmer im Spital.
Bei Streit mit dem Versicherer: Ombudsstelle
Bestreitet der Versicherer eine Leistung, schreiben Sie ihm zuerst und verlangen eine begründete Antwort. Die Ombudsstelle der Krankenversicherung bietet kostenlose, neutrale Beratung und ist auch bei Differenzen zu Zusatzversicherungen nach VVG zuständig, etwa bei Kassenwechsel, Doppelversicherung, Anzeigepflichtverletzung oder abgelehnten Leistungen.
Nicht zuständig ist sie unter anderem bei Prämienberechnungen, Prämienverbilligung, Streitigkeiten mit Leistungserbringern oder laufenden Gerichtsverfahren. Bei Fragen zum Kundendienst von Sanitas finden sich die Kontaktdaten auf der offiziellen Website des Versicherers.
