CONCORDIA Zusatzversicherung: ein Luzerner Verein mit eigenem Zuschnitt
CONCORDIA hat ihren Sitz in Luzern. Nach eigener Darstellung ist das Unternehmen seit der Gründung ein Verein, aus einer Selbsthilfeorganisation hervorgegangen. Rund 1400 Mitarbeitende arbeiten dort, etwa 700 davon in Luzern, und 160 Geschäftsstellen bilden das Netz vor Ort. Angeboten werden die obligatorische Grundversicherung nach KVG, freiwillige Zusatzversicherungen und Vorsorgelösungen.
Für die Einordnung eines Angebots zählt dieser Unterschied: Die Grundversicherung folgt einem für alle Krankenkassen gleichen Leistungskatalog, während die CONCORDIA Zusatzversicherung unter das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) fällt. Jede Gesellschaft stellt ihre Produkte, Höchstbeträge und Bedingungen frei zusammen. Zwei ähnlich benannte Verträge bei verschiedenen Kassen können deshalb sehr unterschiedlich vergüten. Massgebend sind der Vertrag, die ergänzenden Bedingungen und die Leistungsübersicht, nie ein Prospekt.
CONCORDIA DIVERSA: vier Varianten im Vergleich
CONCORDIA DIVERSA wird vom Versicherer als Zusatzversicherung beschrieben, die sich besonders für Familien eignet. Es gibt vier Varianten: DIVERSApremium, DIVERSAplus, DIVERSAcare und DIVERSA. In allen Varianten gehören die kostenlose medizinische Beratung per Telefon samt 24-Stunden-Notrufservice (concordiaMed) dazu, ausserdem 90 Prozent der nicht gesetzlich gedeckten Impfungen. Rettungs- und Transportkosten sind unbeschränkt. Eine Franchise gibt es nicht, ausser bei der geplanten ambulanten Behandlung im Ausland mit DIVERSApremium.
DIVERSApremium und DIVERSAplus: die höchsten Beiträge
DIVERSApremium richtet sich an Personen, die viel reisen. Nur sie deckt geplante ambulante Behandlungen im Ausland: 75 Prozent, höchstens CHF 10'000 pro Kalenderjahr, nach einer Franchise von CHF 1'000. DIVERSAplus passt zu Menschen mit Bedarf an Brillen, Kuren und weiteren Beiträgen. Bei Nichtpflichtmedikamenten und ambulanter Zahnbehandlung zahlen beide Varianten 75 Prozent.
DIVERSAcare und DIVERSA: Familienplanung und Basisschutz
DIVERSAcare betont Mutterschaft, Kinderbetreuung und den Patientenrechtsschutz mit CHF 300'000 in Europa und CHF 50'000 ausserhalb Europas. DIVERSA ist die Einstiegsvariante. Beide vergüten Nichtpflichtmedikamente und ambulante Zahnbehandlung zu 50 Prozent.
Mutterschaft, Brille, Kur: Leistungen von DIVERSA im Detail
Die Beträge stammen aus der Leistungsübersicht von CONCORDIA, wie sie 2026 abrufbar war. Rund um die Geburt zahlt DIVERSApremium für Rooming-in CHF 100 pro Nacht (höchstens 10 Nächte), DIVERSAcare CHF 60. Ein Familienzimmer bei der Niederkunft, mit einem Jahr Wartefrist, wird mit CHF 100 beziehungsweise CHF 60 pro Nacht über höchstens 5 Nächte vergütet. Für die Betreuung eines kranken oder verunfallten Kindes zwischen 4 und 12 Jahren sind es mit premium CHF 50 pro Stunde, begrenzt auf CHF 600 pro Jahr.
Bei Sehhilfen staffeln sich die Beiträge nach Variante: bis 18 Jahre CHF 300, 250, 200 oder 150 pro Jahr, ab 18 Jahren dieselben Beträge für drei Jahre. Die refraktive Chirurgie, ebenfalls nach einem Jahr Wartefrist, wird zu 50 Prozent übernommen, mit premium bis CHF 600 in fünf Jahren, mit care bis CHF 400. Bade- und Erholungskuren zahlt die Versicherung mit CHF 50 pro Tag (premium, plus) oder CHF 30 (care, DIVERSA), höchstens 21 Tage pro Jahr; die Haushaltshilfe folgt demselben Raster über bis zu 30 Tage.
Für Such- und Rettungskosten in der Schweiz gelten Höchstbeträge von CHF 25'000 (premium), CHF 20'000 (plus), CHF 15'000 (care) und CHF 10'000 (DIVERSA). Bei einem Notfall im Ausland übernimmt die stationäre Behandlung bis zu 75, 60, 45 beziehungsweise 30 Tage. Kinder bis 15 Jahre zahlen laut Anbieter CHF 4 Prämie pro Monat, ab dem dritten Kind ist die Versicherung kostenlos, wenn für die ersten beiden dieselben Zusatzversicherungen bestehen. Prüfen Sie diese Angaben beim Abschluss, sie können sich ändern.
CONCORDIA NATURA: Alternativmedizin, Bewegung und Vorsorge
CONCORDIA NATURA umfasst Alternativmedizin, Gesundheitsförderung und Prävention und spricht Menschen an, die alternative Therapien und einen gesunden Lebensstil bevorzugen. NATURA anerkennt über 70 Methoden, einschliesslich verordneter Heilmittel; NATURAplus über 130. Naturheilpraktische Behandlungen werden zu 75 Prozent vergütet, höchstens CHF 4'000 pro Kalenderjahr bei NATURA und CHF 6'000 bei NATURAplus. Therapeutische Behandlungen erhalten ebenfalls 75 Prozent, begrenzt auf CHF 1'500 beziehungsweise CHF 2'000.
Im Bereich Bewegung gibt es 50 Prozent der Kosten für Rücken, Haltung und Fitness, höchstens CHF 200 pro Bereich und Jahr, bei mehreren Bereichen CHF 500. Dazu zählen Vorbereitungskurse auf die Geburt und Rückbildungsgymnastik. NATURAplus ergänzt Babyschwimmen, Yoga bei anerkannten Therapeuten und den Sport-Bonus. Medizinische Vorsorge und Check-ups, die die Grundversicherung nicht zahlt, vergütet CONCORDIA zu 90 Prozent bis CHF 500 pro Jahr, sofern sie anerkannt sind.
Keine der beiden Varianten kennt eine Franchise. Kinder bis 15 Jahre zahlen mit NATURA CHF 6 pro Monat; diese Regel gilt nicht für NATURAplus. Ab dem dritten Kind ist NATURA kostenlos, wenn die ersten beiden ebenfalls versichert sind.
Anerkannte Methoden und Therapeuten vorab klären
Bei der CONCORDIA Zusatzversicherung nützt ein hoher Höchstbetrag nichts, wenn Methode oder Therapeut nicht auf der Liste des Versicherers stehen. CONCORDIA führt eigene Listen anerkannter Methoden und Leistungserbringer, und diese Listen bestimmen die Vergütung. Ob eine Fachperson aufgeführt ist und welcher Betrag für eine bestimmte Behandlung gilt, beantwortet die zuständige Geschäftsstelle.
Die Stiftung ASCA vergibt seit 1991 ein Qualitätslabel für Komplementärtherapeuten und deckt über 150 Methoden ab. Sie hält fest, dass Versicherer ihre Zusatzprodukte frei gestalten und dass sich jede Patientin und jeder Patient vorgängig bei der Krankenkasse erkundigen muss. In der Versicherer-Liste der Stiftung, wie sie 2026 abrufbar war, fehlt CONCORDIA. Ein Label allein genügt bei NATURA also nicht; massgebend ist die Liste von CONCORDIA.
- Lassen Sie sich Methode und Namen des Therapeuten schriftlich von der Geschäftsstelle bestätigen.
- Fragen Sie nach dem Jahreshöchstbetrag Ihrer Variante, NATURA oder NATURAplus.
- Klären Sie, ob die Behandlung als Naturheilkunde oder als Therapie gilt, denn die Obergrenzen unterscheiden sich.
- Heben Sie die Antwort auf, bevor die Behandlung beginnt.
CONCORDIA Spitalzusatzversicherung: PRIVAT, HALBPRIVAT, LIBERO, ALLGEMEIN
Die CONCORDIA Spitalzusatzversicherung besteht aus vier Produkten. PRIVAT bietet freie Spital- und Arztwahl weltweit, HALBPRIVAT schweizweit. Bei LIBERO wählen Sie die Abteilung, privat, halbprivat oder allgemein, bei jedem Spitaleintritt neu. ALLGEMEIN deckt die allgemeine Abteilung vollständig, auch ausserhalb des Wohnkantons.
Dahinter steht die Logik des KVG: In der allgemeinen Abteilung zahlt die Grundversicherung in einem Spital auf der Liste des Wohnkantons. Ausserhalb des Kantons vergütet sie nur den Tarif des Wohnkantons, die Differenz übernimmt ALLGEMEIN. In der halbprivaten und privaten Abteilung trägt die Grundversicherung einen Teil, die Zusatzversicherung den Rest.
CONCORDIA weist darauf hin, dass der Schutz nicht in jedem Spital gilt. Die Vollkostendeckung bei PRIVAT und HALBPRIVAT setzt einen Tarifvertrag zwischen Spital und Versicherer voraus, und für Spitäler ohne kantonale Listung und ohne Vertrag erbringt kein Produkt Leistungen. Wer einen Aufenthalt plant, fragt vorab bei der Geschäftsstelle nach. Die Franchise der Zusatzversicherung hängt von der beim Eintritt gewählten Abteilung ab: halbe Franchise in der halbprivaten, keine in der allgemeinen Abteilung.
Weitere Besonderheiten der CONCORDIA Spitalzusatzversicherung: Für den begleitenden Elternteil (Rooming-in) zahlen alle Spitalprodukte höchstens CHF 60 pro Tag. Ab dem dritten Kind ist die Spitalzusatzversicherung unter denselben Bedingungen wie bei DIVERSA kostenlos. Mit PRIVAT ist concordiaMed premium verbunden, mit persönlicher Betreuung und Gesundheitsberatung; bei einem Notfall im Ausland melden sich PRIVAT-Versicherte umgehend bei concordiaMed.
CONCORDIA Erfahrungen richtig einordnen
Online gefundene CONCORDIA Erfahrungen vermischen oft Unterschiedliches: den Service in der Grundversicherung, die Dauer einer Abrechnung, die Beratung in der Geschäftsstelle und die Vergütung einer Zusatzleistung. Bevor Sie daraus etwas über DIVERSA, NATURA oder die Spitalprodukte ableiten, klären Sie, von welchem Produkt die Rede ist, aus welchem Jahr der Bericht stammt und welche Bedingungen galten. Eine abgelehnte Rechnung kann an einem Therapeuten ausserhalb der Liste, an einer Wartefrist oder an einem ausgeschöpften Höchstbetrag liegen und nicht am Versicherer.
Keine Sternebewertung ersetzt die Lektüre des Vertrags zur CONCORDIA Zusatzversicherung. Vergleichen Sie jede Erfahrung mit der Leistungsübersicht der gemeinten Variante und danach mit dem, was andere Versicherer für denselben Bedarf anbieten.
Die CONCORDIA Zusatzversicherung zusammenstellen: Fragen an die Geschäftsstelle
Bevor Sie die CONCORDIA Zusatzversicherung abschliessen, gehen Sie von einer konkreten Ausgabe aus: Brille, Naturheilkunde, bevorstehende Geburt, Spitalaufenthalt. Der Prämienrechner des Versicherers fragt nach Geburtsdatum, Geschlecht und Postleitzahl, bei DIVERSA zusätzlich nach einer pränatalen Option. Die Prämie hängt von diesen Angaben und der Variante ab; Beträge für Erwachsene nennt die abgerufene Produktübersicht nicht.
Fragen Sie die Geschäftsstelle nach Wartefristen, Jahreshöchstbeträgen oder Mehrjahresgrenzen, der Liste der Spitäler und Therapeuten sowie der Franchise der gewählten Abteilung. Bei Zusatzversicherungen muss der Versicherer nicht jeden Antrag annehmen; ein erhoffter Schutz gilt erst mit der schriftlichen Zusage. Bewahren Sie am Ende die Bedingungen und die Leistungsübersicht auf, die am Tag der Unterschrift gelten.
