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Schweizer Krankenversicherer

Die Sympany Zusatzversicherung verstehen: ambulant mit plus und premium, stationär mit hospita

Die Sympany Zusatzversicherung gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die ambulanten Produkte plus und premium sowie die Spitalzusatzversicherung hospita. Beide haben eigene Höchstbeträge, Bedingungen und Ausschlüsse. Hier lesen Sie, was Sympany dazu veröffentlicht und was Sie im eigenen Vertrag prüfen sollten, bevor Sie Angebote vergleichen.

Von N. Frik · Angaben geprüft am 28. Oktober 2026

Zwei Erwachsene vergleichen Broschüren vor einem Computer mit drei Vergleichsspalten.

Sympany: Krankenversicherer aus Basel mit eigener Zusatzversicherung

Sympany hat ihren Sitz in Basel. Die Wurzeln reichen bis 1914 zurück, als die Öffentliche Krankenkasse Basel gegründet wurde; 2007 erhielt der Versicherer den Namen Sympany. Im Lauf der Jahre kamen weitere kleinere Krankenkassen dazu. Für Ihre Police ist das nur insofern wichtig, als ältere Verträge manchmal andere Produktnamen tragen.

Rechtlich unterliegt die Sympany Zusatzversicherung dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Die allgemeinen Bedingungen, auf die der Versicherer verweist, tragen den Namen Sympany Versicherungen AG und stammen in der zitierten Fassung aus dem Jahr 2022. Dazu kommen besondere Bedingungen für jedes einzelne Produkt.

Das aktuelle Angebot umfasst ambulante Zusatzversicherungen (plus und premium), die Spitalzusatzversicherung hospita, eine Zahnversicherung (dental) und einen Gesundheitsrechtsschutz (protect). Näher betrachtet werden die ersten beiden Bereiche, weil sie bei Vergleichen am häufigsten gefragt sind: die ambulante Zusatzversicherung und die Spitalversicherung.

Sympany ambulante Zusatzversicherung: was plus und premium abdecken

Als Sympany ambulante Zusatzversicherung ergänzen plus und premium die Grundversicherung bei Leistungen, die diese nicht oder nur teilweise übernimmt. Beide Produkte sind gleich aufgebaut; unterschiedlich sind die Höchstbeträge. Sympany veröffentlicht sie auf der Produktseite.

Vorgesehen sind unter anderem nicht kassenpflichtige, ärztlich verordnete Medikamente (90 % der Kosten), Naturheilmittel (80 %), Impfungen (80 %, mit Jahreshöchstbetrag), vorsorgliche gynäkologische Untersuchungen, Gesundheitskurse, ein Sportbeitrag, Geburtsvorbereitung, Stillgeld, Badekuren auf ärztliche Verordnung sowie Hilfsmittel wie Brillengläser.

Bei Notfällen im Ausland nennt die Produktseite eine volle Kostenübernahme nach den Leistungen der Grundversicherung. Bei Notfalltransporten und Rettung steigt die Deckung von 50 % mit Höchstbeträgen in der Grundversicherung auf 100 % ohne Limite; der Anteil der Grundversicherung unterliegt weiterhin der gesetzlichen Kostenbeteiligung.

Sympany plus und premium im Vergleich der Höchstbeträge

Bei der Sympany Zusatzversicherung beträgt laut den Produktseiten der jährliche Höchstbetrag für Alternativmedizin ohne die Option natura CHF 3'000 bei plus und CHF 6'000 bei premium. Mit natura steigen die Beträge auf CHF 6'000 beziehungsweise CHF 10'000. Anerkannte Methoden werden ohne natura zu 50 % und mit natura zu 80 % vergütet.

Erweiterte Methoden sind nur mit natura versichert, zu 50 %, höchstens CHF 1'000 pro Kalenderjahr bei plus und CHF 2'000 bei premium. Der Check-up ist bei plus auf CHF 300 und bei premium auf CHF 600 pro Kalenderjahr begrenzt; der Sportbeitrag steigt von CHF 200 auf CHF 300.

Für Brillen und Kontaktlinsen gilt bei plus ein Höchstbetrag von CHF 270, bei premium von CHF 420: bis 18 Jahre pro Kalenderjahr, ab 18 Jahren über drei Kalenderjahre. Bei den Zähnen sind Kontrolluntersuchungen bis 25 Jahre mit CHF 60 pro Kalenderjahr vorgesehen; die Kieferorthopädie wird bis 25 Jahre zu 70 % übernommen, bis CHF 10'000 bei plus und CHF 15'000 bei premium.

Natura: Option für Komplementärmedizin

Natura erhöht Sätze und Höchstbeträge bei der Alternativmedizin und öffnet den Zugang zu erweiterten Methoden. Klären Sie vor dem Abschluss, welche Methoden und welche Therapeutinnen und Therapeuten anerkannt sind: Die Liste hängt vom Versicherer ab, und wer nicht anerkannt ist, wird auch dann nicht vergütet, wenn die Methode im Katalog steht.

Sympany hospita: Abteilungen und freie Spitalwahl

Die Produktfamilie hospita richtet sich an Personen, die mehr Komfort als die allgemeine Abteilung der Grundversicherung wünschen. Sympany nennt die Varianten allgemein, halbprivat, privat, flex, global (privat weltweit) und Unfall privat. Sie unterscheiden sich in der Abteilung, im Umfang der Spitalwahl und bei den Zusatzleistungen.

Halbprivat bedeutet ein Zweibettzimmer, privat ein Einzelzimmer. Beide Produktseiten nennen die freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Versichert sind Notfälle und Wahlbehandlungen in anerkannten Spitälern, mit denen Sympany einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Für Spitäler ohne Tarifvertrag veröffentlicht der Versicherer eine eigene Liste oder einen Hinweis. Vor einem geplanten Eingriff lohnt sich deshalb die Rückfrage bei Sympany, statt sich nur auf die Angaben des Spitals zu verlassen.

Sympany hospita privat und halbprivat: veröffentlichte Beträge

Die Zusatzleistungen der Sympany Zusatzversicherung zeigen den Unterschied zwischen den beiden Stufen. Die Haushaltshilfe nach einer Spitalgeburt beträgt bei halbprivat CHF 70 pro Tag, höchstens CHF 980; bei privat sind es CHF 90 pro Tag, höchstens CHF 1'260. Nach einer Hausgeburt oder ambulanten Geburt liegt das Maximum bei CHF 1'470 (halbprivat) und CHF 1'890 (privat).

Erholungskuren auf ärztliche Verordnung werden mit CHF 70 pro Tag (halbprivat) beziehungsweise CHF 90 pro Tag (privat) vergütet, höchstens 21 Tage pro Fall. Badekuren steigen von CHF 20 auf CHF 30 pro Tag, höchstens 21 Tage pro Kalenderjahr.

Die Betreuung kranker Kinder bis 12 Jahre wird mit CHF 30 pro Stunde vergütet, höchstens CHF 600 pro Kalenderjahr, sofern die Eltern während der Betreuung erwerbstätig sind. Rooming-in ist bis CHF 100 pro Tag versichert. Bei einer Geburt in einem Geburtshaus ausserhalb der kantonalen Liste übernimmt halbprivat 90 % der Kosten bis CHF 2'000, privat 100 %.

Franchise, Selbstbehalt und Bedingungen im Überblick

Die Sympany Zusatzversicherung ersetzt die Grundversicherung nicht, sondern ergänzt sie. Die Kostenbeteiligung nach KVG (Franchise und Selbstbehalt) bleibt bestehen; Sympany weist bei Transporten und Rettung ausdrücklich darauf hin. Die Leistungen der Zusatzversicherung werden daher nach dem Anteil der Grundversicherung berechnet.

Mehrere Leistungen setzen eine ärztliche Verordnung voraus: Medikamente, Badekuren, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung. Brillen können direkt beim Optiker gekauft werden, die Rechnung muss aber die Sehstärke ausweisen. Für geplante Behandlungen im Ausland nennt die Seite zu premium eine Franchise von CHF 300, eine Übernahme bis zum doppelten Schweizer Betrag und einen Selbstbehalt von 10 %.

Bei Sympany plus und premium gilt: Für Reisen ausserhalb der EU und der EFTA empfiehlt Sympany zudem eine Reisekrankenversicherung. Eine Zusatzversicherung ist keine Reiseversicherung; die besonderen Bedingungen zeigen, was wo bis zu welchem Betrag gedeckt ist.

Sympany Erfahrungen richtig einordnen

Sympany Erfahrungen und Bewertungen im Internet sind Einzelmeinungen: Sie schildern einen Leistungsfall, eine Bearbeitungsdauer oder den Kontakt mit dem Kundendienst, selten einen systematischen Vergleich der Deckung. Vertragsbedingungen und Leistungsabrechnung können sie nicht ersetzen.

Achten Sie darauf, was eine Bewertung konkret beschreibt: ein bestimmtes Produkt, ein Jahr, eine Leistungsart. Eine Erfahrung mit der Grundversicherung sagt nichts über die Sympany Zusatzversicherung aus, denn beide Verträge folgen verschiedenen Gesetzen und werden vom Versicherer unterschiedlich behandelt.

Bei einer Meinungsverschiedenheit mit der Krankenkasse vermittelt die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos. Sie ist laut eigenen Angaben auch für Zusatzversicherungen nach VVG zuständig, aber keine Aufsichtsbehörde und kann dem Versicherer nichts vorschreiben.

Abschluss, Vorbehalte und Wechsel des Versicherers

Bei der Zusatzversicherung nach VVG darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen und den Antrag annehmen, mit Vorbehalt annehmen oder ablehnen. Beantworten Sie den Fragebogen vollständig, denn Auslassungen können später gegen Sie verwendet werden. Für einzelne Leistungen können Wartefristen gelten.

Prämien nennen die gelesenen Produktseiten nicht: Sympany verweist auf den Online-Prämienrechner und auf eine unverbindliche Offerte. Vergleichen Sie nur Offerten mit gleicher Grundlage, also gleicher Abteilung, gleicher Option und gleicher Franchise.

Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn die neue Deckung schriftlich bestätigt ist. Kündigungsfristen und -formen stehen in den allgemeinen Bedingungen Ihres Vertrags; fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, denn sie hängen vom Produkt ab.

Sympany und Ombudsstelle: Quellen zum Weiterlesen

om-kv.ch

Ombudsstelle Krankenversicherung

Unabhängige, kostenlose Stelle, die Versicherte berät und bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse vermittelt, auch bei Zusatzversicherungen nach VVG.

Externe Websites, unabhängig von Suissemutuelle.com: Prüfen Sie Angaben und Bedingungen immer bei der jeweiligen Organisation.

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