Zusatzversicherung ohne Höchstbetrag: eine Aussage zu einer Leistung
Meist ist mit einer Zusatzversicherung ohne Höchstbetrag gemeint, dass für eine bestimmte Leistung kein Maximalbetrag gilt, in der Regel der Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung. Das ist kein Versprechen, alles zu bezahlen: Der fehlende Höchstbetrag betrifft eine Zeile im Vertrag, nicht die gesamte Deckung.
Versicherer beschreiben ihre Leistungen mit eigenen Worten. Was der eine unbegrenzt nennt, formuliert ein anderer als Prozentsatz der Kosten. Laut Comparis hängen die Leistungen einer Spitalzusatzversicherung von der Krankenkasse ab. Massgebend ist deshalb der Vertragstext und nicht der Werbeslogan.
Zum Rahmen: Die Grundversicherung nach KVG ist für alle gleich, und die Kasse muss jede Person aufnehmen. Die Zusatzversicherung untersteht dem VVG, wo der Versicherer Bedingungen, Ausschlüsse und Limiten selbst festlegt. Wer eine Zusatzversicherung ohne Höchstbetrag in Betracht zieht, verlangt am besten eine schriftliche Liste der verbleibenden Limiten. Gerade bei einer Zusatzversicherung ohne Höchstbetrag lohnt der Blick auf das Kleingedruckte.
Leistungslimiten Zusatzversicherung: pro Tag, pro Aufenthalt, pro Jahr
Leistungslimiten kommen in mehreren Formen vor. Sie können pro Tag gelten, wie ein maximaler Betrag je Spitalnacht, pro Kalenderjahr, wie eine Höchstzahl von Tagen, oder einmalig, wie eine Pauschale. Leistungslimiten Zusatzversicherung bedeuten damit nicht nur Franken, sondern auch Tage und Anzahl Behandlungen.
Diese Formen finden sich im selben Vertrag nebeneinander. Bei HOSPITAL Privat nennt Helsana eine Kostenübernahme von 100 Prozent in der privaten Abteilung in der Schweiz, setzt daneben aber Grenzen bei anderen Leistungen: 240 Franken pro Tag während höchstens 14 Tagen für Akut- und Übergangspflege im Pflegeheim, 200 Franken pro Tag für Haushaltshilfe während 30 Tagen, eine Geburtspauschale von 3000 Franken.
Dasselbe Produkt enthält also eine Deckung ohne bezifferten Betrag für den Aufenthalt und strenge Limiten rundherum. Bei den Leistungslimiten Zusatzversicherung zählt jede Zeile der Leistungsübersicht, nicht nur die erste.
Spitalzusatzversicherung unbegrenzt: Aufenthalt in der privaten Abteilung
Der Spitalaufenthalt ist die Leistung, bei der der Ausdruck am häufigsten fällt. Laut Helsana deckt HOSPITAL Privat den stationären Aufenthalt im Einzelzimmer, mit freier Arztwahl in der ganzen Schweiz. Im Ausland sind Notfälle und geplante stationäre Behandlungen voll gedeckt, für geplante Eingriffe ist aber eine vorgängige Kostengutsprache nötig.
AXA bietet die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung an, und einzelne Modelle erlauben die Wahl der Abteilung bei jedem Spitaleintritt. Bei komplexen Behandlungen übernimmt der Versicherer nach eigenen Angaben die Kosten auch dann, wenn ein Spezialist oder Chefarzt behandelt.
In beiden Fällen gilt die Aussage einer umfassenden Kostenübernahme für Spitäler und Ärzte, die der Versicherer anerkennt. Genau dort entscheiden sich die Grenzen einer Spitalzusatzversicherung unbegrenzt. Wer dem Versprechen einer Spitalzusatzversicherung unbegrenzt vertraut, sollte deshalb die Liste der anerkannten Häuser lesen.
Freie Spitalwahl Zusatzversicherung: Listen und Tarifverträge als erste Grenze
Gemäss Helsana sind einzelne Spitäler und Kliniken nicht anerkannt, weshalb Mehrkosten verrechnet werden können. Bei AXA gilt die freie Spitalwahl in der Schweiz mit Ausnahme der Häuser auf einer Negativliste, deren letzte angegebene Aktualisierung vom November 2022 stammt; nicht aufgeführte Spitäler werden grundsätzlich akzeptiert, die Kosten aber im Einzelfall geprüft.
AXA anerkennt Ärztinnen und Ärzte, die im eidgenössischen Medizinalberuferegister eingetragen sind, behält sich aber vor, einzelne ohne Begründung auszuschliessen. Die freie Arztwahl ist damit nicht absolut.
Comparis weist darauf hin, dass für die freie Spitalwahl Zusatzversicherung ein Tarifvertrag mit dem Versicherer Voraussetzung ist. Ein Zweibettzimmer ist nicht garantiert, etwa wenn alle Zimmer belegt sind, und die freie Arztwahl ist nicht immer möglich, zum Beispiel im Notfall. Diese Einschränkungen wiegen oft schwerer als der angegebene Höchstbetrag, weil sie über die tatsächlich übernommene Rechnung entscheiden.
Selbstbehalt Spitalzusatzversicherung: der Höchstbetrag, den man selbst trägt
Auch ohne Höchstbetrag bei der Kostenübernahme kann ein Teil beim Versicherten bleiben. Laut Comparis hängt die Prämie unter anderem von der gewählten Franchise ab, und bei Flex-Modellen löst der Wechsel in die halbprivate oder private Abteilung einen Selbstbehalt aus, der je nach Versicherer und Modell unterschiedlich ausfällt.
Der Vergleichsdienst hält fest, dass eine Zusatzversicherung mit höherem Selbstbehalt günstiger ist und die Mehrprämie dem Selbstbehalt bei einem absehbaren Spitalaufenthalt gegenüberzustellen ist. Bei Helsana wird eine vereinbarte Franchise von der Entschädigung abgezogen. Beim Selbstbehalt Spitalzusatzversicherung zählt die Summe aus Franchise und Anteil, nicht eine einzelne Zahl.
Der Selbstbehalt Spitalzusatzversicherung ist von der Grundversicherung abzugrenzen: Comparis nennt den Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag, den die Spitalzusatzversicherung nicht übernimmt. Eine als umfassend bezeichnete Deckung lässt deshalb manchmal einen Restbetrag offen.
Nebenleistungen und Wartefrist: wo die Grenzen wieder auftauchen
Die Leistungen rund um den Spitalaufenthalt sind oft begrenzt: Kur- und Erholungsaufenthalte mit 200 Franken pro Tag während 21 Tagen je Kalenderjahr bei Helsana, Rooming-in mit 200 Franken pro Tag während 15 Tagen, Reisekosten in der Schweiz für stationäre Eingriffe mit 500 Franken pro Kalenderjahr. AXA verlangt für Kuraufenthalte eine ärztliche Verordnung, die vor Beginn eingereicht wird.
Auch eine Wartefrist kann die Wirkung verzögern: Für Mutterschaft sieht HOSPITAL Privat 365 Tage ab Versicherungsbeginn vor. Dazu kommen die Aufnahmebedingungen: Helsana verlangt Wohnsitz in der Schweiz und einen positiven Aufnahmeentscheid nach einem Gesundheitsfragebogen.
Wer im Spital in der allgemeinen oder halbprivaten Abteilung liegt, obwohl er privat versichert ist, wird separat behandelt: Helsana nennt dafür 3000 Franken für die allgemeine und 1000 Franken für die halbprivate Abteilung bei mindestens drei Nächten, auf Antrag.
Abteilung wechseln und Zimmerkomfort: Was die Deckung nicht garantiert
Eine weite Deckung beantwortet nicht alle Fragen zum Komfort. Comparis hält fest, dass bei halbprivater Deckung kein Anspruch auf ein Zweibettzimmer besteht, wenn alle Zimmer belegt sind. Die Zweiklassenmedizin ist zudem untersagt: Bei medizinischer Notwendigkeit behandeln Chef- und Leitende Ärzte auch Patientinnen und Patienten der allgemeinen Abteilung.
Wer die Abteilung später ändern will, sollte die Bedingungen kennen. Helsana erlaubt nach der vertraglichen Mindestdauer den Wechsel in die halbprivate Abteilung ohne Gesundheitsprüfung; der Rückweg in die private Abteilung erfordert einen Gesundheitsfragebogen. Eine Leistung, die heute ohne Höchstbetrag gilt, lässt sich also nicht ohne Weiteres zurückholen.
AXA beteiligt sich ausserdem an den Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Spital. Auch hier ist die genaue Höhe und Dauer dem Vertrag zu entnehmen, und es lohnt sich, sie vor einem geplanten Eintritt zu erfragen.
Vertragsdauer und Kündigung hinter einer weiten Deckung
Eine umfassende Deckung geht oft mit einer Bindung einher. AXA nennt Verträge mit einem, zwei oder drei Jahren Laufzeit und eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Kalenderjahres.
Diese Bindung zählt beim Vergleich: Eine Zusatzversicherung ohne Höchstbetrag, die mehrere Jahre läuft, ist nur dann wertvoll, wenn ihre Bedingungen stabil bleiben. Die Prämien legt jeder Versicherer frei fest, weshalb vor dem Abschluss der aktuelle Tarif angefordert werden sollte.
Fragen zur Prüfung einer Deckung ohne Höchstbetrag
Wenige schriftliche Fragen an den Versicherer machen aus einem Werbeargument eine überprüfbare Zusage.
- Für welche Leistung gilt der Verzicht auf den Höchstbetrag genau?
- Welche Spitäler, Kliniken und Ärzte sind ausgeschlossen oder eingeschränkt?
- Bleibt ein Selbstbehalt oder eine Franchise zu meinen Lasten?
- Welche Nebenleistungen haben ein Tages- oder Jahreslimit?
- Welche Wartefrist gilt, und wie lange läuft der Vertrag?
