Zusatzversicherung für Familien: persönliche Verträge unter einem Dach
Ein Familienangebot macht die Verwaltung einfacher: eine Krankenkasse, oft ein einziger Briefwechsel und möglicherweise ein Rabatt. Am Charakter des Vertrags ändert das nichts. Die Zusatzversicherung für Familien untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der Aufsicht der FINMA; anders als in der Grundversicherung muss die Versicherung einen Antrag nicht annehmen. Jede erwachsene Person und jedes Kind wird deshalb einzeln geprüft.
Comparis hält fest, dass die Kassen einen Gesundheitsfragebogen verlangen und Vorbehalte anbringen oder ablehnen dürfen. In einer Familie kann es daher vorkommen, dass ein Elternteil ohne Vorbehalt, ein anderes mit einem Ausschluss aufgenommen wird und ein Kind eine Deckung erhält, die einem der Erwachsenen verwehrt bleibt. Die Krankenzusatzversicherung Familie ist somit kein Block, sondern eine Reihe von Einzelentscheiden.
Vor dem Zusammenlegen lohnt eine einfache Liste: Wer braucht was? Brillen oder Zahnspange für ein Kind, ein Ein- oder Zweibettzimmer für einen Elternteil, Komplementärmedizin für den anderen. Der Name eines Pakets sagt nichts über den Inhalt; die Bedingungen jedes Produkts legen Höchstbeträge, Ausschlüsse und Wartefristen fest.
Pränatale Anmeldung: der Zeitpunkt entscheidet über die Aufnahme des Babys
Ein Neugeborenes ist nicht automatisch über die Eltern versichert, hält die CSS fest. Die Anmeldung bei der Grundversicherung muss innert drei Monaten nach der Geburt erfolgen, mit genauem Geburtsdatum und Namen des Kindes. Für die Zusatzversicherung für Familien zählt der Zeitpunkt noch mehr.
Nach Angaben der CSS erlaubt die Anmeldung während der Schwangerschaft eine Deckung ab Geburt, auch bei einer Frühgeburt, sowie die Aufnahme in die Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalt für Geburtsgebrechen. Wird das Kind zu spät angemeldet, erhält es unter Umständen nicht alle Zusatzversicherungen. Auch die Sanitas empfiehlt, das Baby möglichst vor der Geburt anzumelden; der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung gilt unter Bedingungen, die der Versicherer nennt.
Praktisch heisst das bei der Zusatzversicherung für Familien: Werdende Eltern fragen vor der Geburt schriftlich nach, welche Zusatzversicherungen für das Kind ohne Fragebogen zugänglich sind, bis zu welcher Stufe und innert welcher Frist. Die Regeln unterscheiden sich je nach Versicherer; massgebend ist die schriftliche Bestätigung.
Zusatzversicherung Baby: das Beispiel des Helsana Baby-Package
Manche Versicherer bündeln die Deckungen für Neugeborene zu einem Paket. Die Helsana beschreibt ihr Baby-Package als Kombination aus Grundversicherung (Modell BASIS), HOSPITAL ECO (freie Spitalwahl in der Schweiz, allgemeine Abteilung), COMPLETA (Komplementärmedizin, Schutz im Ausland, Beitrag an Zahnspangen), DENTAplus Bronze, Rechtsschutz und einer Invaliditätsdeckung bei Unfall.
Laut Helsana ist bei pränataler Anmeldung für die Zusatzversicherungen des Pakets keine Gesundheitsdeklaration nötig, und die Aufnahme des Babys wird garantiert. Werden weitere Zusatzversicherungen gewünscht, ist nach der Geburt ein Gesundheitsfragebogen für das Kind auszufüllen. Auch für die halbprivate oder private Spitalabteilung wird nach der Geburt ein Fragebogen verlangt; bei einer Ablehnung bleibt das Kind in HOSPITAL ECO versichert, wenn das Paket vor der Geburt abgeschlossen wurde.
Nützlich ist ein weiterer Hinweis: Die Helsana nennt die Möglichkeit, nur das Baby bei ihr zu versichern und die eigene Versicherung bei einem anderen Anbieter zu behalten. Eine Zusatzversicherung Baby erfordert also nicht immer den Kassenwechsel der ganzen Familie.
Die AXA wiederum führt einzelne Produkte, die von der Geburt bis zum ersten Geburtstag gratis sind: Zahn 1000, Spital Flex 1, Spital Flex 2, Spital Halbprivat und Unfall Privat. Für Neugeborene verweist sie auf besondere Bestimmungen, die in den Bedingungen nachzulesen sind.
Familienrabatt auf die Zusatzversicherung: Bedingungen und Grenzen
Mehrere Versicherer gewähren einen Familienrabatt, wenn Haushaltsmitglieder bei ihnen versichert sind. Beim Familienrabatt Zusatzversicherung nennt die AXA 5 % für zwei Personen und 10 % ab drei Personen im selben Haushalt, sofern mindestens eine Person volljährig und eine minderjährig ist. Auch die Helsana erwähnt 5 % ab zwei und 10 % ab drei mitversicherten Personen auf ihren Zusatzversicherungen.
Die CSS spricht von einem Familienrabatt auf Zusatzversicherungen, wenn die ganze Familie bei ihr versichert ist und die Verträge kombiniert werden. Prozentsätze, betroffene Produkte und Bedingungen unterscheiden sich; die Webseite eines Versicherers ersetzt die schriftliche Offerte nicht.
Ein Familienrabatt auf die Zusatzversicherung macht ein Angebot nicht von selbst besser; wer den Familienrabatt Zusatzversicherung prüft, rechnet nach. Er kann dazu verleiten, einen Haushalt bei einem Versicherer zu bündeln, dessen Sortiment für das Kind passt, für die Erwachsenen weniger. Verglichen wird die jährliche Gesamtprämie des Haushalts bei gleichen Deckungen, und ebenso die Freiheit, einen einzelnen Vertrag zu kündigen, wenn sich die Lage ändert.
Zusatzversicherung für Kinder: Zahn und Zahnstellung früh klären
Eine Zusatzversicherung für Familien kann auch die Kinder abdecken. Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen laut Sanitas nur in engen Fällen, etwa bei einer schweren, nicht vermeidbaren Krankheit. Zahnkorrekturen und gewöhnliche Behandlungen sind darum oft ein Thema der Zusatzversicherung für Kinder.
Die Versicherer legen Wert auf das Alter beim Abschluss. Die Sanitas rät, die Zahnversicherung vor dem fünften Geburtstag des Kindes abzuschliessen, ohne zahnärztliche Begutachtung, und warnt, dass längeres Zuwarten das Ablehnungsrisiko bei einer Zahnfehlstellung erhöht. Die CSS verlangt für Kinder unter drei Jahren kein ärztliches Zeugnis.
Inhaltlich beschreibt die AXA eine Kinderzahnversicherung, die unter anderem das Ziehen von Weisheitszähnen, Karies und Zahnspangen umfasst. Bei der Sanitas gehört die Kieferorthopädie zum ambulanten Angebot Vital. In jedem Fall sind erstatteter Prozentsatz, Jahreslimite und Altersgrenze in den Produktbedingungen zu prüfen.
Was die Grundversicherung für Kinder bereits bezahlt
Bevor Deckungen hinzukommen, sollte bekannt sein, was die Grundversicherung schon übernimmt. Laut Sanitas sind das Vorsorge- und Entwicklungsuntersuchungen, Impfungen, ein Hüftultraschall in den ersten sechs Lebenswochen, bis zu 30 anerkannte Sitzungen Kinderpsychologie und drei Stillberatungen. An Brillen oder Kontaktlinsen zahlt sie auf Verschreibung 180 Franken pro Jahr bis zum 18. Altersjahr.
Den Rest decken Zusatzversicherungen: Alternativmedizin wie Osteopathie und Craniosacral-Therapie, Brillen ohne Verschreibung, Zahnstellungskorrekturen oder Komfort im Spital. Die Sanitas weist darauf hin, dass im Angebot Vital einzelne Kinderleistungen von der Stufe Smart oder Premium abhängen.
- Impfungen und Entwicklungsuntersuchungen: Grundversicherung.
- Brillen: 180 Franken pro Jahr bis 18 Jahre in der Grundversicherung, auf Verschreibung.
- Zahnspange: Zahnzusatzversicherung, je nach Alter beim Abschluss.
- Osteopathie: Zusatzversicherung der Stufe Smart oder Premium bei der Sanitas.
- Halbprivate oder private Abteilung: Spitalzusatzversicherung.
Wartefristen bei Mutterschaft und die Entwicklung der Familie
Paare mit Kinderwunsch müssen Wartefristen einplanen. Die Helsana nennt für COMPLETA eine Wartefrist von 365 Tagen bei Mutterschaft, und die CSS gewährt die Mutterschaftsleistungen von myFlex nach 365 Tagen Versicherungsdauer. Eine während der Schwangerschaft abgeschlossene Zusatzversicherung wirkt für diese Geburt daher nicht unbedingt.
Auch das Alter spielt mit. Comparis erwähnt, dass Prämien von Zusatzversicherungen nach Alter und Geschlecht abgestuft sein dürfen; die Prämienentwicklung ist darum jedes Jahr im Auge zu behalten. Bei einer Zusatzversicherung für Familien lautet die nützliche Frage, welche Deckungen noch passen, wenn das Kind zehn oder fünfzehn ist.
Wechselt die Familie den Versicherer der Krankenzusatzversicherung Familie, wird die Kündigung Person für Person vorbereitet. Die Mindestdauer beträgt oft ein Jahr, bei AXA und Helsana gilt eine Kündigung auf den 31. Dezember mit dreimonatiger Frist, und gekündigt wird erst, wenn die neue Kasse ohne Vorbehalt zugesagt hat, wie Comparis betont.
