Die kollektive Zusatzversicherung im Unterschied zur Einzelpolice
Bei einer Einzelpolice verhandelt und unterschreibt die versicherte Person selbst. Bei der kollektiven Zusatzversicherung tritt dagegen eine Organisation als Vertragspartnerin auf: eine Firma, ein Berufsverband, ein Verein oder ein Branchenverband. Sie vereinbart mit der Krankenkasse einen Rahmen, innerhalb dessen ihre Angehörigen versichert werden oder Vorzugsbedingungen erhalten.
Rechtlich gehört das zu den Zusatzversicherungen nach VVG. Die obligatorische Grundversicherung nach KVG ist davon getrennt: Dort muss die Kasse jede Person aufnehmen. In der Zusatzversicherung dagegen darf der Versicherer die Bedingungen weitgehend selbst bestimmen, weshalb eine kollektive Zusatzversicherung das ist, was Organisation und Kasse vereinbart haben, und kein gesetzlicher Anspruch der Mitarbeitenden. Ein Kollektivvertrag Krankenkasse bleibt damit ein privatrechtlicher Vertrag. Seine Bedingungen stehen im Rahmenvertrag und in den Unterlagen der Kasse.
Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden. Entweder bezahlt der Arbeitgeber eine Versicherung für das Personal, etwa eine Lohnausfallversicherung. Oder die Firma ist nur der Zugangsweg, und jedes Mitglied schliesst eine eigene Police mit Vorzugskonditionen ab, deren Prämie es selbst trägt.
Kollektivvertrag Krankenkasse: welche Versicherungen dahinterstehen
Ein Kollektivvertrag Krankenkasse betrifft nicht nur Behandlungskosten. Bei SWICA nennt die Seite für Kollektivversicherte die Betriebsunfallversicherung, das Krankentaggeld und die kollektive Heilkostenversicherung. Der Versicherer gibt an, 31 400 Unternehmen und Organisationen zu betreuen, und verspricht deren Mitarbeitenden Vorzugskonditionen, ohne diese zu beziffern.
Für Firmen führt dieselbe Kasse ein Angebot mit Krankentaggeld, UVG-Unfallversicherung, Versicherung auf Vereinbarung, kollektiver Heilkostenversicherung, Geschäftsreisen und Expats. Die Begriffe unterscheiden sich von Kasse zu Kasse: Hinter dem Wort Kollektivvertrag kann sich ein Lohnprodukt, ein Heilkostenprodukt oder bloss eine Rabattabsprache verbergen.
Bevor es um Leistungen geht, lohnt deshalb die Frage an die Personalabteilung oder den Verband, was genau abgeschlossen wurde: wer versichert ist, welches Risiko gedeckt ist und wer die Prämie zahlt.
Kollektivrabatt Zusatzversicherung: realistische Erwartungen
Der Kollektivrabatt ist der meistgenannte Vorteil einer kollektiven Zusatzversicherung. Laut einem Comparis-Artikel von 2023 sind solche Rabatte nur bei Zusatzversicherungen möglich, nicht in der Grundversicherung. Sie betragen demnach in der Regel höchstens 10 Prozent und können sich jedes Jahr ändern; die tatsächlichen Bedingungen hängen vom einzelnen Vertrag ab.
Diese Prozentzahl ist also kein Versprechen. Massgebend ist der Tarif der Kasse für Alter, Wohnort und gewähltes Produkt. Ein Kollektivrabatt auf einer hohen Prämie kann am Ende teurer sein als ein gut verglichenes Einzelangebot, weshalb der Endpreis und nicht der angezeigte Prozentsatz verglichen werden sollte.
Über die Leistungen sagt der Rabatt nichts. Zwei Policen zum gleichen Preis können sich bei Höchstbeträgen, Wartefristen oder der freien Spitalwahl unterscheiden. Auch ein Kollektivrabatt Zusatzversicherung ersetzt das Lesen der Versicherungsbedingungen nicht.
Wer ist über die Kollektivversicherung Arbeitgeber mitversichert
Laut Comparis gehören zum Kreis der Begünstigten die Angestellten oder Mitglieder der Organisation sowie Partnerin oder Partner und die im gleichen Haushalt lebenden Kinder. Pensionierte können je nach Vertrag profitieren, wobei einzelne Kassen eine Altersgrenze für den Beitritt setzen. Für eine kollektive Zusatzversicherung gilt dies je nach Kasse unterschiedlich.
Eine Kollektivversicherung Arbeitgeber kann Eintrittsbedingungen enthalten: Mindestanstellungsdauer, Beschäftigungsgrad, Gesundheitsfragen für bestimmte Leistungen. Diese Punkte sind nicht einheitlich geregelt und stehen in den Bedingungen des Rahmenvertrags und in den Unterlagen, die der Versicherer den Beitretenden abgibt.
Comparis nennt als Beispiele Unternehmen wie Raiffeisen und Swiss, einen Alumni-Verein wie ETH Alumni und einen Verband wie den VCS. Ob der eigene Arbeitgeber oder Verband Partner einer Kasse ist, lässt sich laut SWICA direkt per Telefon oder Kontaktformular erfragen.
Stellenwechsel und Austritt: Was geschieht mit dem Rabatt
Hier liegt die wichtigste Stolperstelle. Mit einem Arbeitgeberwechsel erlischt gemäss Comparis in der Regel auch das Recht auf den Kollektivrabatt: Der Vertrag wird zur Einzelversicherung und meist teurer. Die Pensionierung oder der Austritt aus einem Verband können dieselbe Folge haben, je nach Vertragswortlaut. Wer eine kollektive Zusatzversicherung über die Firma nutzt, sollte diesen Punkt vor dem Beitritt kennen.
Vom Tarif zu trennen ist die Frage, ob der Schutz überhaupt weiterläuft. Die Kasse kann eine Weiterführung als Einzelpolice zu ihren geltenden Tarifen anbieten oder darauf verzichten, je nach Produkt. Beim Taggeld hält das Bundesamt für Gesundheit fest, dass das VVG weder einen freien Übertritt noch den Wechsel von der Kollektiv- in die Einzelversicherung garantiert.
Praktisch wichtig ist auch die Kündigung. Nach Comparis ist sie bei Zusatzversicherungen in der Regel auf Jahresende mit etwa drei Monaten Frist möglich, und es empfiehlt sich, die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse abzuwarten, bevor man kündigt.
Kollektivtaggeld: das Übertrittsrecht innerhalb von 90 Tagen
Das Kollektivtaggeld sichert das Einkommen der Belegschaft bei Krankheit. Beim Austritt erlauben viele Versicherer den Übertritt in die Einzelversicherung. SWICA nennt in ihrer obligatorischen Mitarbeiterinformation dafür 90 Tage ab dem Ausscheiden aus dem Versichertenkreis; Zurich gibt dieselbe Frist von 90 Tagen für Personen an, die nicht sofort eine neue Stelle antreten.
Die Bedingungen sind klar umrissen. Bei SWICA bleiben die bisherigen Leistungen erhalten, wenn sie zur neuen Situation passen, zu den im Übertrittszeitpunkt geltenden Bedingungen und Tarifen, und Alter sowie Gesundheitszustand beim Eintritt in die Kollektivversicherung bleiben massgebend. Kein Übertritt besteht, wenn der neue Arbeitgeber eine andere Taggeldversicherung anbietet, nach Erreichen des AHV-Rentenalters oder bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz.
Für Taggelder nach KVG hält das BAG fest, dass beim Austritt aus der Kollektivversicherung ein Übertritt in die Einzelversicherung für die bereits versicherten Leistungen möglich ist. Je nach Vertragsart gelten also unterschiedliche Regeln, die in den Unterlagen des Arbeitgebers nachzulesen sind. Wer sich auf Kollektivtaggeld stützt, hält die Fristen am besten schriftlich fest.
Pflichten des Arbeitgebers bei Krankheit und die Rolle des Kollektivvertrags
Viele Firmen schliessen eine Kollektivversicherung Arbeitgeber oder eine kollektive Zusatzversicherung ab, weil das Obligationenrecht sie in die Pflicht nimmt. Artikel 324a OR verlangt vom Arbeitgeber, bei Krankheit den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate gedauert hat oder auf mehr als drei Monate eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr beträgt die Mindestdauer drei Wochen; danach richten sich Gerichte meist nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala.
Eine Krankentaggeldversicherung kann diese Pflicht ersetzen, wenn sie gleichwertig ist. Laut Mobiliar gilt als Beispiel ein Taggeld von 80 Prozent des Lohnes während 720 von 900 Tagen, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämien übernimmt und höchstens drei Karenztage bestehen. Zurich weist darauf hin, dass die Versicherung obligatorisch ist, sobald ein Gesamtarbeitsvertrag sie verlangt.
Für Mitarbeitende zählt die konkrete Frage, ob sich ihr Schutz bei Krankheit aus der Lohnfortzahlung, aus einer Gruppenversicherung oder aus einer selbst abgeschlossenen Police ergibt. Arbeitsvertrag und Personalreglement geben darüber Auskunft. Wer das Arbeitsverhältnis wechselt, sollte zudem prüfen, ob die bisherige Taggeldlösung nahtlos durch eine neue ersetzt wird, damit keine Lücke entsteht.
Vor dem Beitritt: Fragen zum Kollektivvertrag
Ein Kollektivvertrag überzeugt oft durch den Einstiegspreis, aber sein Wert zeigt sich über die Jahre. Vor dem Beitritt klären wenige Fragen an Arbeitgeber oder Versicherer das Wesentliche der kollektiven Zusatzversicherung und des zugrunde liegenden Kollektivvertrags.
- Gilt der Rabatt über das laufende Jahr hinaus, und wer darf ihn ändern?
- Was geschieht bei Stellenwechsel, Pensionierung oder Kündigung des Gruppenvertrags?
- Sind Partner und Kinder eingeschlossen, und zu welchen Bedingungen?
- Gibt es ein Übertrittsrecht in eine Einzelpolice, mit oder ohne neue Gesundheitsprüfung?
- Wer bezahlt die Prämie, und wie erscheint sie auf der Lohnabrechnung?
