Kosten für Zahnersatz: Richtpreise als Orientierung
Helsana nennt auf ihrer Informationsseite Richtpreise für Zahnersatz in der Schweiz: Eine Zahnkrone kostet ab 1500 Franken, ein Implantat ab etwa 5000 Franken, eine dreigliedrige Verblend-Metall-Keramik-Brücke ab 4500 Franken und Porzellan-Veneers ab 1400 Franken. Für Teil- oder Vollprothesen macht Helsana keine Preisangabe, weil der Betrag von der Zahl der Zähne, vom Material und von der Befestigung abhängt.
Es handelt sich ausdrücklich um Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten für Zahnersatz hängen vom Material, von der Komplexität des Falls und vom angewendeten Tarif ab. Der Zahnarzttarif beruht auf Taxpunkten: Die Rechnung ergibt sich aus der Anzahl Taxpunkte mal dem Taxpunktwert, und die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO bietet dazu eine Übersicht. Zwei Praxen können deshalb für eine scheinbar gleiche Zahnkrone unterschiedliche Beträge verlangen.
Wann die Grundversicherung Zahnersatz übernimmt
Nach Artikel 31 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zahlt die Grundversicherung zahnärztliche Behandlungen nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine andere schwere Allgemeinerkrankung bedingt sind, oder wenn ein Geburtsgebrechen vorliegt, für das die Invalidenversicherung nicht mehr aufkommt. Nach einem Unfall übernimmt die Grundversicherung nur, wenn kein anderer Versicherer zuständig ist.
Welche Krankheiten dazugehören, regeln die Artikel 17 bis 19a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in einer abschliessenden Liste. Genannt werden zum Beispiel bestimmte Tumoren und Zysten der Kiefer, Erkrankungen des Kiefergelenks oder einzelne Blutkrankheiten. Helsana weist darauf hin, dass bei einer Zahnerkrankung vor der Behandlung ein Kostengutsprachegesuch nötig ist und dass die Leistung dann 100 Prozent der Kosten abzüglich Franchise und Selbstbehalt beträgt.
Die Behandlung von Karies oder Abnutzung fällt nicht in diese Liste. Wer Zahnersatz bezahlen muss, ohne dass eine Krankheit aus der Liste oder ein Unfall vorliegt, trägt die Kosten deshalb im Normalfall selbst. Zahnersatz in der Schweiz ist insofern fast immer eine Privatausgabe, die höchstens eine Zusatzversicherung teilweise abfedert.
Zahnkronen und Brücken in der Zusatzversicherung
Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz in der Schweiz unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und jeder Versicherer legt Leistungen und Prämien selbst fest. Die folgenden Beispiele stammen aus den Produktseiten der Anbieter und gelten je nach gewählter Variante. Zahnkronen und Brücken zählen zu den teuersten Posten, weshalb der Blick auf Prozentsatz und Jahreslimite besonders lohnt.
Bei Helsana erstattet DENTAplus von 75 Prozent bis 300 Franken pro Kalenderjahr (LIGHT) bis 75 Prozent bis 3000 Franken (GOLD). Die Variante BRONZE zahlt 50 Prozent bis 1000 Franken. Die CSS gliedert ihre Zahnversicherung in vier Varianten, von 50 Prozent bis 1000 Franken bis zu 75 Prozent bis 5000 Franken mit 500 Franken Franchise, und nennt Kronen, Stiftzähne und Brücken ausdrücklich. Sanitas bietet Dental Basic (80 Prozent bis 2000 Franken) und Dental (80 Prozent bis 5000 Franken) an, beide mit Brücken, Kronen und Stiftzähnen. Bei SWICA sieht Denta 1 bis 4 zwischen 50 Prozent bis 500 Franken und 75 Prozent bis 2000 Franken pro Jahr vor; Kronen und Prothesen werden dort nicht namentlich aufgeführt.
- Erstattungssatz: 50, 75 oder 80 Prozent, je nach Variante.
- Jahreslimite: von wenigen hundert bis 5000 Franken bei den genannten Produkten.
- Franchise: bei Sanitas zum Beispiel 250 oder 350 Franken.
- Ausdrücklich genannte Arbeiten: Kronen, Stiftzähne, Brücken, Inlays.
- Höchstalter beim Eintritt: besteht bei einzelnen Anbietern.
Wartefristen, Zahnstatus und Vorbehalte
Weil Zahnersatz teuer ist, sichern sich die Versicherer gegen kurzfristige Abschlüsse ab. Die CSS nennt für Prothetik wie Kronen, Stiftzähne und Brücken eine Wartefrist von einem Jahr, für allgemeine Zahnbehandlungen sechs Monate. Sanitas verlangt bei Dental Basic zwölf Monate für Zahnersatz, Inlays und Veneers, bei Dental 180 Tage für Behandlungen ohne Unfall. Comparis nennt Wartefristen von sechs bis zwölf Monaten, für bestimmte Leistungen auch bis zu drei Jahren.
Beim Eintritt wird in der Regel der Zahnstatus verlangt. Die CSS fordert ein zahnärztliches Attest, mit einer Ausnahme für Kinder unter drei Jahren. Bei Sanitas braucht Dental ein Zahnattest, Dental Basic kommt unter Bedingungen ohne aus. Helsana verzichtet bei Kindern bis zum dritten Geburtstag und in der Regel bei LIGHT auf die Gesundheitsprüfung.
Ausserdem kann der Versicherer einen Vorbehalt anbringen, etwa für einen bereits behandelten Zahn oder für eine vom Zahnarzt empfohlene Behandlung. Schäden, die vor Vertragsbeginn bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen.
Den Kostenvoranschlag prüfen, bevor die Behandlung beginnt
Helsana rät, vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag einzuholen und bei Unsicherheit eine Zweitmeinung zu verlangen. Ein brauchbarer Voranschlag listet die einzelnen Posten auf: Untersuchung und Röntgenbilder, Vorbereitung des Zahns, Abdruck, Labor, Material, Einsetzen und Kontrollen. Je genauer die Aufstellung, desto leichter lässt sich prüfen, was der Versicherer anerkennt. Das gilt für Zahnkronen und Brücken ebenso wie für herausnehmbare Prothesen.
Schicken Sie den Voranschlag Ihrer Kasse, bevor die Arbeiten starten, und fragen Sie schriftlich nach, was sie im Rahmen Ihres Vertrags erstatten würde. Die Antwort hängt von der Variante, von der bereits ausgeschöpften Jahreslimite und von laufenden Wartefristen ab. Eine mündliche Auskunft am Telefon bindet niemanden; massgebend sind die schriftliche Bestätigung und die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Unfall und Auslandbehandlung bei Zahnersatz
Folgt der Zahnersatz auf einen Unfall, entscheidet die Unfalldeckung. Laut Helsana übernehmen nach einem Unfall oft die Unfallversicherung oder die Grundversicherung die Behandlung. SWICA hält fest, dass Zahnunfälle nur versichert sind, wenn die Unfalldeckung eingeschlossen ist. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Arbeitgeber Sie bei einer Unfallversicherung angemeldet hat oder ob der Unfall in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen ist.
Wer Zahnersatz in der Schweiz im Ausland günstiger machen lassen möchte, stösst auf unterschiedliche Regeln. Bei einer Behandlung im Ausland gilt je nach Anbieter Folgendes. Helsana erstattet, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine gleichwertige Ausbildung hat, höchstens bis zum geltenden SSO-Tarif. Sanitas deckt mit Dental die Schweiz und das Ausland weltweit, mit Dental Basic die Schweiz und die Nachbarländer. Comparis erwähnt, dass manche Policen nur Behandlungen in der Schweiz abdecken.
Rein ästhetische Behandlungen wie Bleaching oder Zahnschmuck schliesst Helsana aus. Ob Reparaturen oder der spätere Ersatz einer bestehenden Prothese gleich behandelt werden wie die erste Versorgung, ist eine Frage an den Versicherer vor dem Abschluss.
Zahnersatz versichern: Bedarf, Prämie und Limite vergleichen
Bevor Sie Zahnersatz versichern, halten Sie fest, welche Arbeiten schon geplant oder absehbar sind. Ist die Krone bereits empfohlen, schliessen Versicherer sie meist aus, weil sie vor dem Vertrag lag. Eine Zahnzusatzversicherung dient vor allem dazu, noch ungewisse Kosten zu glätten. Wer Zahnersatz bezahlen muss und die Rechnung auf mehrere Jahre mit kleineren Beträgen verteilen möchte, findet darin kein Sparmodell, sondern eine Teilerstattung innerhalb der Limite.
Stellen Sie die Jahreslimite den Richtpreisen gegenüber, die Wartefrist dem vermutlichen Behandlungstermin und die Prämie dem möglichen Nutzen. Comparis beziffert die Prämien für Kinder ab etwa 10 Franken pro Monat und für Erwachsene bis etwa 80 Franken pro Monat, je nach Anbieter, Deckung und Alter. Das sind Grössenordnungen eines Vergleichsdienstes, keine garantierten Preise.
Wer sich für Zahnersatz in der Schweiz entscheidet, sollte Vertrag, Voranschlag und Wartefristen als Einheit betrachten. Für eine persönliche Entscheidung wenden Sie sich an Ihren Versicherer oder an eine unabhängige Beratung. Kein allgemeiner Text ersetzt die Lektüre Ihrer Vertragsbedingungen.
